Verwaltungsgrundsätze ٰäٳٱngewinnaufteilung ergänzt

ٰäٳٱ ohne maßgebliche Personalfunktion
BMF stellt in seinem Schreiben klar, dass im Fall einer ٰäٳٱ ohne maßgebliche Personalfunktion (z. B. Wind-, Solarkraftanlagen usw.) die Zugehörigkeit der ٰäٳٱ zum Unternehmen ebenfalls eine andere Behandlung erfordern kann .Für die Frage der Zuordnung von Wirtschaftsgütern und der Gewinnaufteilung können die Grundsätze der Textziffern 66 und 75 des Berichts über die Zurechnung von Gewinnen zu ٰäٳٱn der OECD vom 22.7.2010 angewandt werden.
BMF, Schreiben v. 17.12.2019, IV B 5 - S 1341/19/10010 :003
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7935
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.123
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.138
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.963
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9226
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.371
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.221
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.739
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.270
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.071
-
Hessische Steuerfahndung wertet Dubai-Daten aus
25.04.2025
-
Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
25.04.20252
-
Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
24.04.2025
-
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Altfällen
23.04.2025
-
Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
23.04.2025
-
Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen auf hoher See
22.04.2025
-
Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen in NRW
16.04.2025
-
Neues Hinweisgeberportal gegen Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein
16.04.2025
-
Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen
15.04.2025
-
Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten
15.04.2025