Verwaltungsgrundsätze ٰäٳٱngewinnaufteilung ergänzt

Die Finanzverwaltung äußert sich zu ٰäٳٱn ohne Personalfunktion (sog. funktionslose ٰäٳٱn). Die Verwaltungsgrundsätze ٰäٳٱngewinnaufteilung (VWG BsGa) wurden ergänzt.

ٰäٳٱ ohne maßgebliche Personalfunktion

BMF stellt in seinem Schreiben klar, dass im Fall einer ٰäٳٱ ohne maßgebliche Personalfunktion (z. B. Wind-, Solarkraftanlagen usw.) die Zugehörigkeit der ٰäٳٱ zum Unternehmen ebenfalls eine andere Behandlung erfordern kann .Für die Frage der Zuordnung von Wirtschaftsgütern und der Gewinnaufteilung können die Grundsätze der Textziffern 66 und 75 des Berichts über die Zurechnung von Gewinnen zu ٰäٳٱn der OECD vom 22.7.2010 angewandt werden.

BMF, Schreiben v. 17.12.2019, IV B 5 - S 1341/19/10010 :003


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