ձäßܲԲɾԲ bei Entnahme aus einem Betriebsvermögen

Entnahme des ҰܲԻüs aus einem Betriebsvermögen
Das BMF nimmt Bezug auf das BMF-Schreiben v. 5.10.2000 (IV C 3 – S 2256 – 263/00, Index 448469) und verfügt, dass die Rz. 34 des Schreibens aufgehoben wird. Bei dieser Passage handelt es sich um ein Beispiel zur Ermittlung des steuerpflichtigen ձäßܲԲɾԲs bei Entnahme des ҰܲԻüs aus einem Betriebsvermögen. Das aktuelle Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden.
BMF, Schreiben v. 3.9.2019, IV C 1 - S 2256/19/10002 :001, veröffentlicht am 18.9.2019
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