Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung

Grundsätze zur Kassenbuchführung
Die OFD Karlsruhe fasst die wichtigsten Grundsätze zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung auf ihrer Homepage zusammen. So wird u.a. erläutert:
- Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht (§ 146 Abs. 1 Satz 1 AO)
- Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht aus Zumutbarkeitsgründen (§ 146 Abs. 1 Satz 3 und 4 AO)
- Einsatz von offenen Ladenkassen
- Einsatz elektronischer Registrierkassen
- Verfahrensdokumentation
- Datenzugriffsrecht
- Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
- Kassensicherungsverordnung
- Kassen-Nachschau (§ 146b AO)
- Folgen von Mängeln
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