BMF: Änderung des Anwendungserlass zur Abgabenordnung

Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) angepasst. Die Änderungen betreffen verschiedene Regelungen, wie beispielsweise die Ausführungen zu § 251 AO (Vollstreckbare Verwaltungsakte.

Änderungen im AEAO

Der AEAO wurde in verschiedenen Punkten geändert. Im Fokus der Änderungen standen die Ausführungen zu

  • § 31b: Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
  • § 60: Anforderungen an die Satzung
  • § 146a: Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung
  • §156:Absehen von der Steuerfestsetzung
  • § 175: Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen
  • § 251: Vollstreckbare Verwaltungsakte
  • § 367: Entscheidung über den Einspruch


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