BMF ändert Schreiben zur Aussetzung der Vollziehung

Es handelt sich um die BMF-Schreiben v. 14.12.2018 (IV A 3 - S 0465/18/10005-01) und v. 2.5.2019 (IV A 3 - S 0338/18/10002).
Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2012
Der BFH hat beschlossen (Beschlüsse vom 04.07.2019 - VIII B 128/18, vom 25.04.2018 - IX B 21/18 und vom 03.09.2018 - VIII B 15/18), dass die Vollziehung eines Bescheides über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2012 auszusetzen ist. Stattdessen betrafen die genannten BMF-Schreiben Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2012. Die Schreiben werden daher angepasst.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7935
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6.123
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5.138
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2.963
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2.9226
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2.371
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2.221
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1.270
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1.071
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25.04.2025
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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
25.04.20252
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Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
24.04.2025
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Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Altfällen
23.04.2025
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22.04.2025
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Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen in NRW
16.04.2025
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Neues Hinweisgeberportal gegen Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein
16.04.2025
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15.04.2025
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15.04.2025