Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung bei Veranstaltungen

Ort der sonstigen Leistung
Nach Art. 53 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie gilt als Ort einer Dienstleistung an einen Steuerpflichtigen betreffend die Eintrittsberechtigung sowie die damit zusammenhängenden Dienstleistungen für Veranstaltungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung oder für ähnliche Veranstaltungen wie Messen und Ausstellungen der Ort, an dem diese Veranstaltungen tatsächlich stattfinden.
Voraussetzung für die Anwendung der Ortsregelung
Das aktuelle BMF-Schreiben verweist auf das Urteil des EuGH vom 13.03.2019 - C-647/17 (Srf konsulterna). Die Finanzverwaltung hat bisher in Absch. 3a.6 Abs. 13 Satz 3 Nr. 3 UStAE die Auffassung vertreten, dass die Anwendung der Ortsregelung bei Veranstaltungen auf dem Gebiet des Unterrichts und der Wissenschaft voraussetzt, dass die Veranstaltung für die Öffentlichkeit allgemein zugänglich ist. Doch nach der Rechtsprechung des EuGH ist das keine Voraussetzung für die Anwendung der Ortsregelung. Die Finanzverwaltung greift die EuGH-Rechtsprechung im BMF-Schreiben v. 9.6.2021 auf und ändert den UStAE.
BMF, Schreiben v. 9.6.2021, III C 3 - S 7117 - b/20/10002 :002
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7935
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.123
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.138
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.963
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9226
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.371
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.221
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.739
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.270
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.071
-
Anonymes Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung
28.04.2025
-
NRW setzt auf KI in der Steuerveranlagung
28.04.2025
-
Hessische Steuerfahndung wertet Dubai-Daten aus
25.04.2025
-
Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
25.04.20252
-
Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
24.04.2025
-
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Altfällen
23.04.2025
-
Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
23.04.2025
-
Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen auf hoher See
22.04.2025
-
Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen in NRW
16.04.2025
-
Neues Hinweisgeberportal gegen Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein
16.04.2025