Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine

Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen wird in § 4 Nr. 11 StBerG geregelt.
Beratungsbefugnisse der Lohnsteuerhilfevereine
Doch was sind Lohnsteuerhilfevereine? Es handelt sich um Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Daher sind diese nur zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen gegenüber ihren Mitgliedern befugt (§ 13 Abs. 1 StBerG). Sie müssen durch die Aufsichtsbehörde, in deren Bezirk sie ihren Sitz haben, anerkannt werden (§ 13 Abs. 2 und § 15 StBerG).
Stellungnahme der Finanzverwaltung
Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur im Rahmen ihrer Befugnisse tätig werden. Die Finanzverwaltung hat ausführlich Stellung bezogen, welche Hilfeleistungen zulässig sind. In den Erlassen wird auf folgende Punkte eingegangen:
- Zulässige beschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nach § 4 Nr. 11 StBerG
- Unzulässige Hilfeleistung in Steuersachen nach § 4 Nummer 11 StBerG
- Besonderheiten der Hilfeleistung im Feststellungsverfahren
- Besonderheiten der Hilfeleistung beim Verlustabzug nach § 10d EStG
Die Finanzverwaltung verdeutlicht die Grundsätze anhand zahlreicher Beispiele. Die gleich lautenden Erlasse v. 15.11.2021 werden durch die aktuellen Erlasse ersetzt.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7935
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.123
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.138
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.963
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9226
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.371
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.221
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.739
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.270
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.071
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Hessische Steuerfahndung wertet Dubai-Daten aus
25.04.2025
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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
25.04.20252
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Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
24.04.2025
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Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Altfällen
23.04.2025
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Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
23.04.2025
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Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen auf hoher See
22.04.2025
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Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen in NRW
16.04.2025
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Neues Hinweisgeberportal gegen Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein
16.04.2025
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Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen
15.04.2025
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Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten
15.04.2025