Bayern startet elektronischen Belegversand

Soweit die Finanzämter in Bayern im Rahmen der Bearbeitung der ٱܱäܲԲ zur Einreichung bestimmter Belege auffordern, können diese nunmehr als PDF elektronisch übermittelt werden. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hin.

Das bayerische Digitalisierungs-Projekt "NACHDIGAL" soll das datenschutzsichere Nachreichen von digitalen Anlagen (zur ٱܱäܲԲ) technisch Ermöglichen. Der DStV gibt in seiner einen Überblick, wie die neuen Möglichkeiten der Praxis in Bayern helfen.

Danach werde mit dem Projekt gleichfalls der datenschutzsichere Versand von sonstigen Nachrichten nebst Anhängen an die Finanzverwaltung angegangen. Für diese Serviceangebote seien eweils Formulare konzipiert, die über "Mein ELSTER" zum Finanzamt gelangen. Auch die weiteren, am Markt bestehenden Softwareanbieter für ٱܱäܲԲsprogramme sollen die Formulare über die ERiC-Schnittstelle in ihr Angebot integrieren können. 

Belege zu folgenden Steuerklärungen

über das Formular "Belegnachreichung zur ٱܱäܲԲ"  können laut DStV Belege zu folgenden ٱܱäܲԲen bzw. Anlagen zu ٱܱäܲԲen nachgereicht werden: 

  • ԰dzԲٱܱäܲԲ,
  • Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte,
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte,
  • ұɱٱܱäܲԲ,
  • ö󲹴ڳٲٱܱäܲԲ,
  • ٳٱܱᲹäܲԲ,
  • E-Bilanz,
  • ԲԲ󳾱üܲ𳦳ԳܲԲ

Gleichzeitige Abgabe mit der elektronischen ٱܱäܲԲ?

Technisch sei es zwar möglich, beispielsweise das  kurz nach Abgabe der elektronischen ٱܱäܲԲ loszuschicken. Angesichts des Paradigmenwechsels von der Belegvorlage- zur Belegvorhaltepflicht sei dies aber nicht Ziel des Angebots.

Die Lage in den anderen Bundesländern

Nach dem Kenntnisstand des DStV planen auch die weiteren Bundesländer 2020 bzw. 2021, ihr digitales Serviceangebot entsprechend zu erweitern. Bei "Mein ELSTER" erschein" auf der Seite des Angebots "Belegnachreichung zur ٱܱäܲԲ" etwa der Hinweis: "Dieses Formular kann derzeit nur mit einer Steuernummer aus Baden-Württemberg, Bayern oder Hessen übermittelt werden."