Erhöhte ձüٳܲԲ für Hebammen

Freiberufliche Hebammen erhalten ab dem 1. Mai 2025 deutlich mehr Geld. Die Schiedsstelle für freiberuflich tätige Hebammen hat einen neuen Hebammenhilfevertrag entschieden. Der neue Vertrag gilt ab dem 1. November 2025 und sieht für eine außerklinisch tätige Hebamme eine Erhöhung der ձüٳܲԲ pro Stunde von derzeit ca. 56 Euro auf
ca. 74 Euro vor. Das ist eine Steigerung von rund 33 Prozent. Für die Übergangszeit erhalten Hebammen bereits ab dem 1. Mai 2025 eine Erhöhung der ձüٳܲԲ des bisherigen Vertrags um 10 Prozent. Jährlich sind hiermit voraussichtlich Mehrausgaben für die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zur Verbesserung der Versorgung in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages verbunden.
„Wir freuen uns, dass Hebammen mit dem neuen Hebammenhilfevertrag eine weitere finanzielle Aufwertung ihrer Arbeit erhalten. Der neue Vertrag sieht darüber hinaus viele strukturelle Änderungen vor, die die Versorgung der Versicherten verbessert. Insbesondere die Geburtshilfe profitiert von den neuen Regelungen, da in Zukunft die qualitativ hochwertige Eins-zu-eins-Betreuung der Gebärenden durch ihre Hebamme dank eines besonderen Anstiegs der ձüٳܲԲ gestärkt wird. Zudem sorgen wir für eine Vereinfachung der Arbeitsabläufe, indem diverse Gebührenpositionen zusammengefasst und dadurch nicht mehr kleinteilig dokumentiert und abgerechnet werden müssen. Die Hebammenversorgung macht damit einen enormen Sprung nach vorn“, so Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
Faire ձüٳܲԲssystematik und weniger Bürokratie
Der neue Hebammenhilfevertrag vereinfacht die ձüٳܲԲssystematik. Statt fixer Pauschalen, die unabhängig von der Dauer eines Termins gezahlt werden, erfolgt die Abrechnung zukünftig in Einheiten zu je
5 Minuten. Aufwändige Betreuungen werden dadurch höher vergütet und Hebammen können sich die Zeit für die Versorgung von Schwangeren, Wöchnerinnen und deren Kindern nehmen, die sie tatsächlich benötigen. Außerdem baut der neue Hebammenhilfevertrag Bürokratie ab. Viele Einzelleistungen werden zusammengefasst, sodass Hebammen weniger dokumentieren müssen. Stattdessen haben sie mehr Zeit für die Versorgung der Versicherten.
Stärkung der Geburtshilfe
Die Geburtshilfe wird mit dem neuen Hebammenhilfevertrag gestärkt. Die ձüٳܲԲ von Geburten, die freiberufliche Beleghebammen am Krankenhaus begleiten, wird grundlegend geändert. Betreut eine Hebamme durchgängig eine Versicherte während der wesentlichen Geburtsphase, erhält sie dafür nunmehr einen finanziellen Zuschlag. Dadurch wird nicht mehr die wechselweise Betreuung von mehreren Gebärenden am höchsten vergütet, sondern eine qualitativ hochwertige Eins-zu-eins-Betreuung. Zudem stellt die GKV zusätzliche finanzielle Mittel bereit, wenn mehr Beleghebammen in ein Team aufgenommen werden und dadurch mehr Eins-zu-eins-Betreuungen erfolgen können.
Bei Haus- und Geburtshausgeburten werden die bestehenden Geburtspauschalen erhöht und um eine zusätzliche ձüٳܲԲ für die Dauer der Geburtsbetreuung ergänzt. Die freie Wahl des Geburtsorts durch die Versicherten wird dadurch gestärkt. Unverändert bleibt die bewährte Kostenübernahme für die Berufshaftpflichtversicherung durch die GKV. Ein Teil der Kosten ist anteilig in den Geburtspauschalen enthalten, den Hauptanteil erhält eine Hebamme als direkte Zahlung des GKV-Spitzenverbandes bereits, wenn sie vier Geburten pro Jahr begleitet.
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