CSRD-Berichtspflicht: EU haut Deutschland auf die Finger

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union (EU) bringt neue Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch von Immobilienunternehmen mit sich. Die CSR-Richtlinie hätte bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der deutsche Gesetzgeber hat die Frist gerissen.
Die EU-Kommission hat am 26.9.2024 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und Warnschreiben verschickt – insgesamt sind 17 Mitgliedstaaten im Verzug. Bis zum 26. November ist noch Zeit, zu antworten und die Umsetzung abzuschließen. In Deutschland liegt der Vorgang noch zur weiteren Beratung im Rechtsausschuss.
Die CSR-Richtlinie trat am 5.1.2023 in Kraft. Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und verbindliche Berichtstandards auf EU-Ebene einzuführen.
Nachtrag: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.4.2025 Stellung zu den Plänen der EU-Kommission zur Verschiebung von Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen genommen. . Solange die entsprechenden Gesetze nicht verabschiedet sind, sei für die Unternehmen nicht klar, welche Regelungen im Einzelnen ab dem 1.1.2027 für sie gelten.
CSRD: Berichtspflichtige Unternehmen
Bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU müssen bereits seit einigen Jahren über Nachhaltigkeit Bericht erstatten. Dies regelt die seit 2014 geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD).
Die CSRD wird die NFRD erweitern und den Anwendungsbereich ausweiten. Betroffen sind die folgenden Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften mit ausschließlich haftungsbeschränkten Gesellschaftern:
- im bilanzrechtlichen Sinne große Unternehmen,
- im bilanzrechtlichen Sinne kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind,
- Drittstaatenunternehmen mit 150 Millionen Euro Umsatz in der EU, deren Tochterunternehmen die vorstehenden Größenkriterien erfüllen oder deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Millionen Euro Umsatz erreichen.
Kleinstunternehmen sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.
Anforderungen an die CSRD-Berichtspflicht
Die Berichtsanforderungen der CSRD werden für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1.1.2024 zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen gelten, der dann schrittweise erweitert wird:
- für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2024: Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern,
- für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2025: alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen,
- für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2026: kapitalmarktorientierte KMU. Sie haben die Möglichkeit zum Aufschubs bis 2028.
"Ohne eine vollständige Umsetzung kann die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU nicht harmonisiert werden", wie die EU-Kommission in einer Mitteilung schreibt.
CSRD-Berichtspflicht: Deutschland muss handeln
Erhält die Kommission bis zum Stichtag 26.11.2024 keine zufriedenstellende Antwort, kann sie die nächste Stufe des Verfahrens starten und eine begründete Stellungnahme von der deutschen Regierung verlangen.
Die Bundesregierung hat im September 2024 den Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in den Bundestag eingebracht.
Am 16.10.2024 fand im Rechtsausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung statt. Seitdem hängt das CSRD-Umsetzungsgesetz fest.
Download-Tipp: Nachhaltigkeitsberichterstattung Im kostenlosen -Whitepaper erfahren Sie, was die neue CSRD-Berichtspflicht bedeutet und welche Daten erforderlich sind. |
Das könnte Sie auch interessieren:
Immobilienunternehmen in der CSRD-Berichtspflicht
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
3.7286
-
Videoüberwachung – Regeln für Vermieter und WEGs
2.193
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
1.383
-
Kürzere Nutzungsdauer: So sparen Vermieter Tausende Euro Steuern
1.1562
-
Hydraulischer Abgleich: Pflicht, Fristen & Förderung
1.114
-
Elementarschäden: Bundesrat drängt auf Pflichtversicherung
785
-
Koalitionsvertrag 2025 aus Immobiliensicht
706
-
Maklerprovision: Neues Gesetz zur Maklercourtage in Kraft
7012
-
Bayern weitet Mietpreisbremse aus
700
-
Mindesttemperatur: Was Vermieter rechtlich beachten müssen
694
-
EZB drückt Einlagenzins auf 2,25 Prozent – gut für Kredite
17.04.2025
-
Klimaneutrales Wohnen: So will Hamburg die Kosten stemmen
17.04.2025
-
Vonovia fliegt aus dem Berliner Wohnungsbündnis
16.04.2025
-
Berlin verlängert Mietpreisbremse bis Ende 2025
15.04.2025
-
Immobilienbranche bewertet Koalitionsvertrag
14.04.2025
-
Real Estate Arena – die Mitmach-Messe
14.04.2025
-
Mit dem Omnibus zum Klimaziel
11.04.2025
-
Wohnungskrise gefährdet die deutsche Wirtschaft
11.04.2025
-
Makler: Hälfte der Mieter will keine Mietpreisbremse
10.04.20251
-
Koalitionsvertrag 2025 aus Immobiliensicht
10.04.2025