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BMF, Schreiben vom 8.7.2021, III C 2 鈥 S 7104/19/10001 :003 (DOK 2021/0761949), BStBl I 2021, 919
Mit Urteil vom 27. November 2019, V R 23/19, V R 62/17hat der Bundesfinanzhof (BFH) u. a. entschieden, dass das Mitglied eines Aufsichtsrats entgegen bisheriger Rechtsprechung nicht als Unternehmer t盲tig ist, wenn es aufgrund einer nicht variablen Festverg眉tung kein Verg眉tungsrisiko tr盲gt.
Der Status des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds nach anderen, insbesondere aktienrechtlichen Vorschriften wird hierdurch nicht ber眉hrt.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Er枚rterung mit den obersten Finanzbeh枚rden der L盲nder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 2. Juli 2021 鈥 III C 2 鈥 S 7244/0 :003 (2021/0527838), BStBl 2021 I S. xxx, ge盲ndert worden ist, wie folgt ge盲ndert:
Abschnitt 2.2 wird wie folgt ge盲ndert:
Absatz 2 wird wie folgt ge盲ndert:
aa) Satz 2 wird wie folgt gefasst:
鈥2Dies gilt jedoch nicht, wenn Verg眉tungen f眉r die Aus眉bung einer bei Anwendung dieser Grunds盲tze nicht selbst盲ndig ausge眉bten T盲tigkeit ertragsteuerrechtlich auf Grund der Sonderregelung des 搂 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu Gewinneink眉nften umqualifiziert werden, sowie bei der Beurteilung der Selbst盲ndigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern, deren T盲tigkeit nach 搂 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG als selbst盲ndig qualifiziert wird.鈥
bb) Satz 7 wird gestrichen.
Absatz 3 wird wie folgt ge盲ndert:
aa) Satz 1 wird gestrichen.
bb) Die bisherigen S盲tze 2 bis 7 werden die neuen S盲tze 1 bis 6.
Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingef眉gt:
鈥(3补) 1Tr盲gt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festverg眉tung kein Verg眉tungsrisiko, ist es nicht selbst盲ndig t盲tig. 2Die Verg眉tung kann sowohl in Geldzahlungen als auch in Sachzuwendungen bestehen. 3Eine Festverg眉tung im Sinne des Satzes 1 liegt insbesondere im Fall einer pauschalen Aufwandsentsch盲digung vor, die f眉r die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat gezahlt wird. 4Sitzungsgelder, die das Mitglied des Aufsichtsrats nur erh盲lt, wenn es tats盲chlich an der Sitzung teilnimmt, sowie nach dem tats盲chlichen Aufwand bemessene Aufwandsentsch盲digungen sind keine Festverg眉tung im Sinne des Satzes 1. 5Besteht die Verg眉tung des Aufsichtsratsmitglieds sowohl aus festen als auch variablen Bestandteilen, ist es grunds盲tzlich selbst盲ndig t盲tig, wenn die variablen Bestandteile im Kalenderjahr mindestens 10 % der gesamten Verg眉tung, einschlie脽lich erhaltener Aufwandsentsch盲digungen, betragen. 6Reisekostenerstattungen sind keine Verg眉tungsbestandteile und demzufolge bei der Ermittlung der 10 %-Grenze nicht zu ber眉cksichtigen. 7Die S盲tze 1 bis 6 sind f眉r jedes Mandat eines Aufsichtsrates separat zu pr眉fen. 8Ausnahmen von der Festlegung in Satz 5 sind in begr眉ndeten F盲llen m枚glich. 9Das Mitglied eines Aufsichtsrats tr盲gt nicht schon deshalb ein Verg眉tungsrisiko, weil seine Verg眉tung nachtr盲glich f眉r mehrere Jahre ausgezahlt wird. 10Tr盲gt das Mitglied des Aufsichtsrats kein Verg眉tungsrisiko, ist es nicht deshalb selbst盲ndig t盲tig, weil es unter den Voraussetzungen des 搂 116 AktG f眉r pflichtwidriges Verhalten haftet. 11Bei Beamten und anderen Bediensteten einer Gebietsk枚rperschaft, die die T盲tigkeit als Aufsichtsratsmitglied auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung ihres Arbeitgebers oder Dienstherren 眉bernommen haben und nach beamten- oder dienstrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, die Verg眉tung bis auf einen festgelegten Betrag an den Arbeitgeber bzw. Dienstherren abzuf眉hren, ist es bei einem bestehenden Verg眉tungsrisiko nicht zu beanstanden, wenn diese allein auf Grund dieser T盲tigkeit ebenfalls als nicht selbst盲ndig t盲tig behandelt werden. 12F眉r Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung gilt Satz 11 entsprechend, soweit sie im Zusammenhang mit ihrer Zugeh枚rigkeit zur Regierung einem Aufsichtsrat angeh枚ren und einer zumindest teilweisen 枚ffentlich-rechtlichen Abf眉hrungspflicht unterliegen. 13Die S盲tze 1 bis 12 gelten auch f眉r Mitglieder von Aussch眉ssen, die der Aufsichtsrat nach 搂 107 Abs. 3 AktG bestellt hat und f眉r Mitglieder von anderen Gremien, die nicht der Aus眉bung, sondern der Kontrolle der Gesch盲ftsf眉hrung einer juristischen Person oder Personenvereinigung dienen.鈥
Abschnitt 18.6 Abs. 1 Satz 1 Beispiel Satz 1 wird wie folgt gefasst:
鈥1Ein Aufsichtsratsmitglied erh盲lt im Monat Mai eines jeden Jahres vertragsgem盲脽 eine leistungsabh盲ngige Verg眉tung (vgl. Abschnitt 2.2 Abs. 3a).鈥
Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen F盲llen anzuwenden. Zur Vermeidung von 脺bergangsschwierigkeiten wird es 鈥 auch f眉r Zwecke des Vorsteuerabzugs 鈥 nicht beanstandet, wenn die bisher geltenden Regelungen in Abschnitt 2.2. Abs. 2 Satz 7 und Abs. 3 Satz 1 UStAE auf Leistungen angewendet werden, die bis einschlie脽lich 31. Dezember 2021 ausgef眉hrt worden sind. Es wird ebenfalls nicht beanstandet, wenn ein Beamter oder ein politischer Mandatstr盲ger, der eine T盲tigkeit als Mitglied eines Aufsichts- oder Verwaltungsrat...