听(1) 1Der Aufsichtsrat hat nach n盲herer Bestimmung der Satzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter zu w盲hlen. 2Der Vorstand hat zum Handelsregister anzumelden, wer gew盲hlt ist. 3Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser verhindert ist.
听(2) 1脺ber die Sitzungen des Aufsichtsrats ist eine Niederschrift anzufertigen, die der Vorsitzende zu unterzeichnen hat. 2In der Niederschrift sind der Ort und der Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenst盲nde der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschl眉sse des Aufsichtsrats anzugeben. 3Ein Versto脽 gegen Satz 1 oder Satz 2 macht einen Beschlu脽 nicht unwirksam. 4Jedem Mitglied des Aufsichtsrats ist auf Verlangen eine Abschrift der Sitzungsniederschrift auszuh盲ndigen.
听(3) 1Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte einen oder mehrere Aussch眉sse bestellen, namentlich, um seine Verhandlungen und Beschl眉sse vorzubereiten oder die Ausf眉hrung seiner Beschl眉sse zu 眉berwachen. 2Er kann insbesondere einen Pr眉fungsausschuss bestellen, der sich mit der 脺berwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlusspr眉fung, hier insbesondere der Auswahl und der Unabh盲ngigkeit des Abschlusspr眉fers, der Qualit盲t der Abschlusspr眉fung und der vom Abschlusspr眉fer zus盲tzlich erbrachten Leistungen, befasst. 3Der Pr眉fungsausschuss kann Empfehlungen oder Vorschl盲ge zur Gew盲hrleistung der Integrit盲t des Rechnungslegungsprozesses unterbreiten. 4Der Aufsichtsrat der b枚rsennotierten Gesellschaft kann au脽erdem einen Ausschuss bestellen, der 眉ber die Zustimmung nach 搂 111b Absatz 1 产别蝉肠丑濒颈别脽迟. 5An dem Gesch盲ft beteiligte nahestehende Personen im Sinne des 搂 111a Absatz 1 Satz 2 k枚nnen nicht Mitglieder des Ausschusses sein. 6Er muss mehrheitlich aus Mitgliedern zusammengesetzt sein, bei denen keine Besorgnis eines Interessenkonfliktes auf Grund ihrer Beziehungen zu einer nahestehenden Person besteht. 7Die Aufgaben nach Absatz 1 Satz 1, 搂 59 Abs. 3, 搂 77 Abs. 2 Satz 1, 搂 84 Abs. 1 Satz 1 und 3, Absatz 2, 3 Satz 2 und 3 sowie Absatz 4 Satz 1 [Bis 11.08.2021: Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1], 搂 87 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2,搂 111 Abs. 3, 搂搂 171, 314 Abs. 2 und 3 sowie Beschl眉sse, da脽 bestimmte Arten von Gesch盲ften nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden d眉rfen, k枚nnen einem Ausschu脽 nicht an Stelle des Aufsichtsrats zur Beschlu脽fassung 眉berwiesen werden. 8Dem Aufsichtsrat ist regelm盲脽ig 眉ber die Arbeit der Aussch眉sse zu berichten.
听(4) 1Der Aufsichtsrat einer Gesellschaft, die Unternehmen von 枚ffentlichem Interesse nach 搂 316a Satz 2 des Handelsgesetzbuchs ist, hat einen Pr眉fungsausschuss im Sinne des Absatzes 3 Satz 2 einzurichten. 2Besteht der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern, ist dieser auch der Pr眉fungsausschuss. 3Der Pr眉fungsausschuss muss die Voraussetzungen des 搂 100 Absatz 5 别谤蹿眉濒濒别苍. 4Jedes Mitglied des Pr眉fungsausschusses kann 眉ber den Ausschussvorsitzenden unmittelbar bei den Leitern derjenigen Zentralbereiche der Gesellschaft, die in der Gesellschaft f眉r die Aufgaben zust盲ndig sind, die den Pr眉fungsausschuss nach Absatz 3 Satz 2 betreffen, Ausk眉nfte einholen. 5Der Ausschussvorsitzende hat die eingeholte Auskunft allen Mitgliedern des Pr眉fungsausschusses mitzuteilen. 6Werden Ausk眉nfte nach Satz 4 eingeholt, ist der Vorstand hier眉ber unverz眉glich zu unterrichten.
Vom 29.05.2009 bis 30.06.2021: