听(1) 1Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind die Umsatzsteuerbetr盲ge, die auf Reisevorleistungen entfallen, mithin auf Leistungen Dritter, die den Reisenden unmittelbar zugutekommen. 2Umsatzsteuerbetr盲ge, die dem Unternehmer f眉r andere f眉r sein Unternehmen ausgef眉hrte Leistungen in Rechnung gestellt werden, sind dagegen unter den Voraussetzungen des 搂 15 UStG als Vorsteuern abziehbar. 3Hierzu geh枚ren z. B. Vorsteuerbetr盲ge, die beim Erwerb von Einrichtungsgegenst盲nden, B眉romaschinen und B眉romaterial sowie f眉r die Erbringung von Eigenleistungen (z. B. die Anschaffung eines Reisebusses) anfallen. 4Der Vorsteuerabzug steht dem Unternehmer auch zu, wenn die empfangene Leistung zwar mit der Reise unmittelbar zusammenh盲ngt, aber dem Reisenden lediglich mittelbar zugutekommt (vgl. Abschnitt 25.1 Abs. 9 Satz 4 Nr. 1 und 2).
听(2) 1Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entf盲llt nur insoweit, als der Unternehmer Reiseleistungen bewirkt, die nach 搂 25 UStG der Besteuerung unterliegen. 2Allerdings kommt es nicht darauf an, ob der Unternehmer f眉r die steuerpflichtigen Reiseleistungen tats盲chlich Umsatzsteuer zu entrichten hat. 3Nicht beansprucht werden kann der Vorsteuerabzug deshalb auch in den F盲llen, in denen es f眉r die Reiseleistung im Sinne des 搂 25 Abs. 1 Satz 1 UStG an einer Bemessungsgrundlage (搂 25 Abs. 3 UStG) fehlt.
听(3) 1Ein im 眉brigen Gemeinschaftsgebiet ans盲ssiger Unternehmer, der im Inland Reisevorleistungen in Anspruch nimmt, kann nach 搂 25 Abs. 4 Satz 1 UStG die ihm f眉r diese Reisevorleistungen in Rechnung gestellte Steuer nicht als Vorsteuerbetr盲ge abziehen. 2Ebenso wenig kann eine Verg眉tung dieser Umsatzsteuer in dem besonderen Verfahren nach 搂 18 Abs. 9 UStG, 搂搂 59 bis 61a UStDV erfolgen. 3Das gilt auch f眉r eine im 眉brigen Gemeinschaftsgebiet belegene Betriebsst盲tte, soweit sie Reiseleistungen erbringt.
听(4) 1F眉r empfangene Leistungen, die keine Reisevorleistungen sind, ist der Vorsteuerabzug nach 搂 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a UStG auch dann zul盲ssig, wenn sie vollst盲ndig oder teilweise f眉r die Erbringung von nach 搂 25 Abs. 2 UStG steuerfreien Leistungen verwendet werden. 2Das Gleiche gilt nach 搂 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a UStG f眉r im Ausland erbrachte Ums盲tze, die im Inland nach 搂 25 Abs. 2 UStG umsatzsteuerfrei w盲ren. 3Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass der Unternehmer den Vorsteuerabzug f眉r alle empfangenen Leistungen beanspruchen kann, die wirtschaftlich den nach 搂 25 Abs. 2 UStG steuerfreien oder entsprechenden nicht steuerbaren Leistungen ganz oder teilweise zuzurechnen sind, z. B. die Vermittlung einer steuerfreien Reiseleistung durch einen anderen Unternehmer oder die Lieferung von Reiseprospekten und Katalogen an den Unternehmer.
听(5) 1Sowohl die Vermittlung einer Reiseleistung als auch einer Eigenleistung (z. B. grenz眉berschreitende Personenbef枚rderungsleistungen) f眉r einen inl盲ndischen Unternehmer wird nach 搂 3a Abs. 2 UStG im Inland erbracht. 2Der Unternehmer kann die in den Rechnungen 眉ber Vermittlungsleistungen ausgewiesenen Steuern als Vorsteuerbetr盲ge abziehen, wenn die 眉brigen Voraussetzungen des 搂 15 UStG erf眉llt sind. 3Werden f眉r einen inl盲ndischen Unternehmer gegen eine einheitlich vom Reisepreis berechnete Provision Leistungen vermittelt, bei denen der Unternehmer sowohl Reiseleistungen als auch Eigenleistungen in Form von grenz眉berschreitenden Personenbef枚rderungsleistungen mit Flugzeugen (eigene, konzerneigene oder gemietete Flugzeuge) ausf眉hrt, erbringen die vermittelnden Unternehmer sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Vermittlungsleistungen (搂 4 Nr. 5 Buchstabe b UStG). 4Es wird nicht beanstandet, wenn die Beteiligten in diesen F盲llen die Vermittlungsleistungen einvernehmlich zu 70 % als steuerpflichtig behandeln. 5In diesen F盲llen kann die auf die als steuerpflichtig behandelte Vermittlungsprovision entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden. 6Dies gilt auch in F盲llen, in denen mit Gutschriften abgerechnet wird.