听(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind
听 1. |
gef盲hrliche Stoffe und Gemische nach 搂 3, |
听 1a. |
Stoffe oder Gemische, die 眉ber die Gefahrenklasse gew盲ssergef盲hrdend nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europ盲ischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 眉ber die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur 脛nderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur 脛nderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/692 (ABl. L 129 vom 3.5.2022, S. 1) ge盲ndert worden ist, hinaus umweltgef盲hrlich sind, indem sie selbst oder deren Umwandlungsprodukte sonst geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushaltes, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu ver盲ndern, dass dadurch sofort oder sp盲ter Gefahren f眉r die Umwelt herbeigef眉hrt werden k枚nnen, |
听 2. |
Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsf盲hig sind, |
听 3. |
Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden, |
听 4. |
Stoffe und Gemische, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erf眉llen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Besch盲ftigten gef盲hrden k枚nnen, |
听 5. |
alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist. |
听(2) F眉r die Begriffe Stoff, Gemisch, Erzeugnis, Lieferant, nachgeschalteter Anwender und Hersteller gelten die Begriffsbestimmungen nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [Bis 04.12.2024: des Europ盲ischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 眉ber die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur 脛nderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur 脛nderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2015/1221 (ABl. L 197 vom 25.7.2015, S. 10) ge盲ndert worden ist] .
听(2a) Umweltgef盲hrlich sind, 眉ber die Gefahrenklasse gew盲ssergef盲hrdend nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 hinaus, Stoffe oder Gemische, wenn sie selbst oder ihre Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit von Naturhaushalt, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu ver盲ndern, dass dadurch sofort oder sp盲ter Gefahren f眉r die Umwelt herbeigef眉hrt werden k枚nnen.
听(3) Krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind
听 1. |
Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der jeweils geltenden Fassung als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch eingestuft sind, |
听 2. |
Stoffe, welche die Kriterien f眉r die Einstufung als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der jeweils geltenden Fassung erf眉llen, |
听 3. |
Gemische, die einen oder mehrere der in 搂 2 Absatz 3 Nummer 1 oder 2 genannten Stoffe enthalten, wenn die Konzentration dieses Stoffs oder dieser Stoffe die stoffspezifischen oder die allgemeinen Konzentrationsgrenzen nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der jeweils geltenden Fassung erreicht oder 眉bersteigt, die f眉r die Einstufung eines Gemischs als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch festgelegt sind, |
听 4. |
Stoffe, Gemische, T盲tigkeiten oder Verfahren, die in den nach 搂 20 Absatz 4 bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnissen als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch bezeichnet werden. |
听(4) Organische Peroxide im Sinne des 搂 12 Absatz 4 [Bis 04.12.2024: 搂 11 Absatz 4] und des Anhangs III sind Stoffe, die sich vom Wasserstoffperoxid dadurch ableiten, dass ein oder beide Wasserstoffatome durch organische Gruppen ersetzt sind, sowie Gemische, die diese Stoffe enthalten.
听(4a) Asbest sind folgende Silikate mit Faserstruktur:
听 1. |
Aktinolith, CAS-Nummer 77536-66-4, |
听 2. |
Amosit, CAS-Nummer 12172-73-5, |
听 3. |
Anthophyllit, CAS-Nummer 77536-67-5, |
听 4. |
Chrysotil, CAS-Nummer 12001-29-5 und CAS-Nummer 132207-32-0, |
听 5. |
Krokydolith, CAS-Nummer 12001-28-4, |
听 6. |
Tremolit, CAS-Nummer 77536-68-6. |
听(4b) Asbesthaltige Materialien sind jeweils Asbest enthaltende nat眉rlich vorkommende mineralische Rohstoffe, Gemische oder Erzeugnisse.
听(4c) Anerkannte emissionsarme Verfahren sind beh枚rdlich oder von den Tr盲gern der gesetzlichen Unfallversicherung gepr眉fte und anerkannte Arbeitsverfahren f眉r T盲tigkeiten mit asbesthaltigen Materialien, die nachweislich im Bereich niedrigen Risikos erfolgen.
听(5) 1Eine T盲tigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, einschlie脽lich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umf眉llung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. 2Zu den T盲tigkeiten z盲hlen auch das innerbetriebliche Bef枚rdern sowie Bedien- und 脺berwachungsarbeiten.