听(1) 1Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie
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mit einem Kind, f眉r das sie die Anspruchsvoraussetzungen nach 搂 1 Absatz 3 oder 4 erf眉llen, oder |
in einem Haushalt leben und |
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dieses Kind selbst betreuen und erziehen. |
2Nicht sorgeberechtigte Elternteile und Personen, die nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und c Elternzeit nehmen k枚nnen, bed眉rfen der Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils.
听(1a) 1Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch, wenn sie mit ihrem Enkelkind in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen und
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ein Elternteil des Kindes minderj盲hrig ist oder |
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ein Elternteil des Kindes sich in einer Ausbildung befindet, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde und die Arbeitskraft des Elternteils im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt. |
2Der Anspruch besteht nur f眉r Zeiten, in denen keiner der Elternteile des Kindes selbst Elternzeit beansprucht.
听(2) 1Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. 2Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. 3Die Zeit der Mutterschutzfrist nach 搂 3 Absatz 2 und 3 des Mutterschutzgesetzes wird f眉r die Elternzeit der Mutter auf die Begrenzung nach den S盲tzen 1 und 2 angerechnet. 4Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit f眉r jedes Kind, auch wenn sich die Zeitr盲ume im Sinne der S盲tze 1 und 2 眉berschneiden. 5Bei einem angenommenen Kind und bei einem Kind in Vollzeit- oder Adoptionspflege kann Elternzeit von insgesamt bis zu drei Jahren ab der Aufnahme bei der berechtigten Person, l盲ngstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden; die S盲tze 2 und 4 sind entsprechend anwendbar, soweit sie die zeitliche Aufteilung regeln. 6Der Anspruch kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschr盲nkt werden.
听(3) 1Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden. 2Satz 1 gilt in den F盲llen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und c entsprechend.
(4) 1Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer darf w盲hrend der Elternzeit nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbst盲tig sein. 2Die Beschr盲nkung auf 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats gilt nicht f眉r die T盲tigkeit einer im Sinne der 搂搂 23 und 43 des Achten Buches Sozialgesetzbuch geeigneten Kindertagespflegeperson. 3Die Aus眉bung einer Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder einer selbst盲ndigen Erwerbst盲tigkeit nach Satz 1 bed眉rfen der Zustimmung des Arbeitgebers. 4Dieser kann seine Zustimmung nur innerhalb von vier Wochen nach der Beantragung aus dringenden betrieblichen Gr眉nden in Textform verweigern.
听(4) 1Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf w盲hrend der Elternzeit nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbst盲tig sein. 2Eine im Sinne des 搂 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch geeignete Tagespflegeperson darf bis zu f眉nf Kinder in Tagespflege betreuen, auch wenn die w枚chentliche Betreuungszeit 32 Stunden 眉bersteigt. 3Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstst盲ndige T盲tigkeit nach Satz 1 bed眉rfen der Zustimmung des Arbeitgebers. 4Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gr眉nden schriftlich ablehnen.
(4) 1Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf w盲hrend der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbst盲tig sein. 2Eine im Sinne des 搂 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch geeignete Tagespflegeperson kann bis zu f眉nf Kinder in Tagespflege betreuen, auch wenn die w枚chentliche Betreuungszeit 30 Stunden 眉bersteigt. 3Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstst盲ndige T盲tigkeit nach Satz 1 bed眉rfen der Zustimmung des Arbeitgebers. 4Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gr眉nden schriftlich ablehnen.
听(5) 1Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung beantragen. 2Der Antrag kann mit der schriftlichen Mitteilung nach Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 verbunden werden. [Ab 01.05.2025: Der Antrag kann mit der Mitteilung nach Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 in Textform verbunden werden.] 3脺ber den Antrag sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin innerhalb von vier Wochen einigen. 4Lehnt der Arbeitgeber den Antrag ab, so hat er dies dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin innerhalb der Frist nach Satz 3 mit einer Begr眉ndung mitzuteilen. 5Unber眉hrt bleibt das Recht, sowohl die vor der Elternzeit bestehende Teilzeitarbeit unver盲ndert w盲hrend der Elternzeit fortzusetzen, soweit Absatz 4 beachtet ist, als auch nach der Elternzeit zu der Arbeitszeit ...