听(1) 1Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht besch盲ftigen (Schutzfrist vor der Entbindung), soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdr眉cklich bereit erkl盲rt. 2Sie kann die Erkl盲rung nach Satz 1 jederzeit mit Wirkung f眉r die Zukunft widerrufen. 3F眉r die Berechnung der Schutzfrist vor der Entbindung ist der voraussichtliche Tag der Entbindung ma脽geblich, wie er sich aus dem 盲rztlichen Zeugnis oder dem Zeugnis einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers ergibt. 4Entbindet eine Frau nicht am voraussichtlichen Tag, verk眉rzt oder verl盲ngert sich die Schutzfrist vor der Entbindung entsprechend.
听(2) 1Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht besch盲ftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). 2Die Schutzfrist nach der Entbindung verl盲ngert sich auf zw枚lf Wochen
听 2. |
bei Mehrlingsgeburten und, |
3Bei vorzeitiger Entbindung verl盲ngert sich die Schutzfrist nach der Entbindung nach Satz 1 oder nach Satz 2 um den Zeitraum der Verk眉rzung der Schutzfrist vor der Entbindung nach Absatz 1 Satz 4. 4Nach Satz 2 Nummer 3 verl盲ngert sich die Schutzfrist nach der Entbindung nur, wenn die Frau dies beantragt. [Ab 01.06.2025: 5Satz 2 gilt nicht bei einer Totgeburt.]
听(3) 1Die Ausbildungsstelle darf eine Frau im Sinne von 搂 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 bereits in der Schutzfrist nach der Entbindung im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung t盲tig werden lassen, wenn die Frau dies ausdr眉cklich gegen眉ber ihrer Ausbildungsstelle verlangt. 2Die Frau kann ihre Erkl盲rung jederzeit mit Wirkung f眉r die Zukunft widerrufen.
听(4) 1Der Arbeitgeber darf eine Frau nach dem Tod ihres Kindes bereits nach Ablauf der ersten zwei Wochen nach der Entbindung besch盲ftigen, wenn
听 1. |
die Frau dies ausdr眉cklich verlangt und |
听 2. |
nach 盲rztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht. |
2Sie kann ihre Erkl盲rung nach Satz 1 Nummer 1 jederzeit mit Wirkung f眉r die Zukunft widerrufen.
听(5) 1Bei einer Fehlgeburt darf der Arbeitgeber eine Frau nicht besch盲ftigen, soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdr眉cklich bereit erkl盲rt,
听 1. |
bis zum Ablauf von zwei Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche oder |
听 2. |
bis zum Ablauf von sechs Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche oder |
听 3. |
bis zum Ablauf von acht Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche. |
2Sie kann ihre Erkl盲rung nach Satz 1 jederzeit mit Wirkung f眉r die Zukunft widerrufen. 3Die Abs盲tze 1 bis 3 gelten nicht.