搂搂 1 - 135c Erstes Kapitel Allgemeines St盲dtebaurecht
搂搂 1 - 13b Erster Teil Bauleitplanung
搂搂 1 - 4c Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
搂 1 Aufgabe, Begriff und Grunds盲tze der Bauleitplanung
听(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundst眉cke in der Gemeinde nach Ma脽gabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.
听(2) Bauleitpl盲ne sind der Fl盲chennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
听(3) 1Die Gemeinden haben die Bauleitpl盲ne aufzustellen, sobald und soweit es f眉r die st盲dtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; die Aufstellung kann insbesondere bei der Ausweisung von Fl盲chen f眉r den Wohnungsbau in Betracht kommen. 2Auf die Aufstellung von Bauleitpl盲nen und st盲dtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begr眉ndet werden.
听(4) Die Bauleitpl盲ne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.
听(5) 1Die Bauleitpl盲ne sollen eine nachhaltige st盲dtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltsch眉tzenden Anforderungen auch in Verantwortung gegen眉ber k眉nftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Ber眉cksichtigung der Wohnbed眉rfnisse der Bev枚lkerung gew盲hrleisten. 2Sie sollen dazu beitragen, eine menschenw眉rdige Umwelt zu sichern, die nat眉rlichen Lebensgrundlagen zu sch眉tzen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu f枚rdern und zur Erf眉llung der Klimaschutzziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes die W盲rme- und Energieversorgung von Geb盲uden treibhausgasneutral zu gestalten sowie die st盲dtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. [Vom 30.07.2011 bis 31.12.2023: Sie sollen dazu beitragen, eine menschenw眉rdige Umwelt zu sichern, die nat眉rlichen Lebensgrundlagen zu sch眉tzen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu f枚rdern, sowie die st盲dtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.] 3Hierzu soll die st盲dtebauliche Entwicklung vorrangig durch Ma脽nahmen der Innenentwicklung erfolgen.
听(6) Bei der Aufstellung der Bauleitpl盲ne sind insbesondere zu ber眉cksichtigen:
听 1. |
die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverh盲ltnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbev枚lkerung, |
听 2. |
die Wohnbed眉rfnisse der Bev枚lkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bev枚lkerung und die Anforderungen kostensparenden Bauens sowie die Bev枚lkerungsentwicklung, |
听 3. |
die sozialen und kulturellen Bed眉rfnisse der Bev枚lkerung, insbesondere die Bed眉rfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und M盲nner sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung, |
听 4. |
die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, |
听 5. |
die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Stra脽en und Pl盲tze von geschichtlicher, k眉nstlerischer oder st盲dtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, |
听 6. |
die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des 枚ffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse f眉r Gottesdienst und Seelsorge, |
听 7. |
die Belange des Umweltschutzes, einschlie脽lich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere
听 a) |
die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fl盲che, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgef眉ge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, |
听 c) |
umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bev枚lkerung insgesamt, |
听 d) |
umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturg眉ter und sonstige Sachg眉ter, |
听 e) |
die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abf盲llen und Abw盲ssern, |
听 f) |
die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere auch im Zusammenhang mit der W盲rmeversorgung von Geb盲uden, sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, |
听 g) |
die Darstellungen von Landschaftspl盲nen und sonstigen Pl盲nen, insbesondere des Wasser-, des Abfall- und des Immissionsschutzrechts, sowie die Darstellungen in W盲rmepl盲nen und die Entscheidungen 眉ber die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von W盲rmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet gem盲脽 搂 26 des W盲rmeplanungsgesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), |
g) |
die Darstellungen von Landschaftspl盲nen sowie von sonstigen Pl盲nen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, |
听 h) |
die Erhaltung der bestm枚glichen Luftqualit盲t in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erf眉llung von Rechtsakten der Europ盲ischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht 眉berschritten werden, |
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