搂搂 1 - 7 Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
搂 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
听(1) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage f眉r Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung f眉r die k眉nftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Ma脽gabe der nachfolgenden Abs盲tze so zu sch眉tzen, dass
听 1. |
die biologische Vielfalt, |
听 2. |
die Leistungs- und Funktionsf盲higkeit des Naturhaushalts einschlie脽lich der Regenerationsf盲higkeit und nachhaltigen Nutzungsf盲higkeit der Naturg眉ter sowie |
听 3. |
die Vielfalt, Eigenart und Sch枚nheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft |
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).
听(2) Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind entsprechend dem jeweiligen Gef盲hrdungsgrad insbesondere
听 1. |
lebensf盲hige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschlie脽lich ihrer Lebensst盲tten zu erhalten und der Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und Wiederbesiedelungen zu erm枚glichen, |
听 2. |
Gef盲hrdungen von nat眉rlich vorkommenden 脰kosystemen, Biotopen und Arten entgegenzuwirken, |
听 3. |
Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren strukturellen und geografischen Eigenheiten in einer repr盲sentativen Verteilung zu erhalten; bestimmte Landschaftsteile sollen der nat眉rlichen Dynamik 眉berlassen bleiben. |
听(3) Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsf盲higkeit des Naturhaushalts sind insbesondere
听 1. |
die r盲umlich abgrenzbaren Teile seines Wirkungsgef眉ges im Hinblick auf die pr盲genden biologischen Funktionen, Stoff- und Energiefl眉sse sowie landschaftlichen Strukturen zu sch眉tzen; Naturg眉ter, die sich nicht erneuern, sind sparsam und schonend zu nutzen; sich erneuernde Naturg眉ter d眉rfen nur so genutzt werden, dass sie auf Dauer zur Verf眉gung stehen, |
听 2. |
B枚den so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erf眉llen k枚nnen; nicht mehr genutzte versiegelte Fl盲chen sind zu renaturieren, oder, soweit eine Entsiegelung nicht m枚glich oder nicht zumutbar ist, der nat眉rlichen Entwicklung zu 眉berlassen, |
听 3. |
Meeres- und Binnengew盲sser vor Beeintr盲chtigungen zu bewahren und ihre nat眉rliche Selbstreinigungsf盲higkeit und Dynamik zu erhalten; dies gilt insbesondere f眉r nat眉rliche und naturnahe Gew盲sser einschlie脽lich ihrer Ufer, Auen und sonstigen R眉ckhaltefl盲chen; Hochwasserschutz hat auch durch nat眉rliche oder naturnahe Ma脽nahmen zu erfolgen; f眉r den vorsorgenden Grundwasserschutz sowie f眉r einen ausgeglichenen Niederschlags-Abflusshaushalt ist auch durch Ma脽nahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Sorge zu tragen, |
听 4. |
Luft und Klima auch durch Ma脽nahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu sch眉tzen; dies gilt insbesondere f眉r Fl盲chen mit g眉nstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete, Luftaustauschbahnen oder Freir盲ume im besiedelten Bereich [Bis 28.02.2022: oder Luftaustauschbahnen]; dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien kommt eine besondere Bedeutung zu, |
听 5. |
wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie ihre Biotope und Lebensst盲tten auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt, einschlie脽lich ihrer Stoffumwandlungs- und Best盲ubungsleistungen, zu erhalten, |
听 6. |
der Entwicklung sich selbst regulierender 脰kosysteme auf hierf眉r geeigneten Fl盲chen Raum und Zeit zu geben. |
听(4) Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Sch枚nheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere
听 1. |
Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkm盲lern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeintr盲chtigungen zu bewahren, |
听 2. |
Vorkommen von Tieren und Pflanzen sowie Auspr盲gungen von Biotopen und Gew盲ssern auch im Hinblick auf ihre Bedeutung f眉r das Natur- und Landschaftserlebnis zu bewahren und zu entwickeln, |
听 3. [Bis 28.02.2022: 2.] |
zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Fl盲chen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich sowie gro脽fl盲chige Erholungsr盲ume zu sch眉tzen und zug盲nglich zu machen. |
听(5) 1Gro脽fl盲chige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsr盲ume sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren. 2Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Fl盲chen sowie die Bebauung unbebauter Fl盲chen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht als Gr眉nfl盲che oder als anderer Freiraum f眉r die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorgesehen oder erforderlich [Bis 28.02.2022: f眉r Gr眉nfl盲chen vorgesehen] sind, hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freifl盲chen im Au脽enbereich. 3Verkehrswege, Energieleitungen und 盲hnliche Vorhaben sollen landschaftsgerecht gef眉hrt, gestaltet und so geb眉ndelt werden, dass die Zerschneidung und die Inanspruchnahme der Landschaft sowie Beeintr盲chtigungen des Naturhaushalts ver...