听(1) 1Wer kraft Gesetzes f眉r eine Steuer haftet (Haftungsschuldner), kann durch Haftungsbescheid, wer kraft Gesetzes verpflichtet ist, die Vollstreckung zu dulden, kann durch Duldungsbescheid in Anspruch genommen werden. 2Die Anfechtung wegen Anspr眉chen aus dem Steuerschuldverh盲ltnis au脽erhalb des Insolvenzverfahrens erfolgt durch Duldungsbescheid, soweit sie nicht im Wege der Einrede nach 搂 9 des Anfechtungsgesetzes geltend zu machen ist; bei der Berechnung von Fristen nach den 搂搂 3 und 4 des Anfechtungsgesetzes steht der Erlass eines Duldungsbescheids der gerichtlichen Geltendmachung der Anfechtung nach 搂 7 Absatz 1 des Anfechtungsgesetzes gleich. 3Die Bescheide sind schriftlich oder elektronisch zu erteilen.
听(2) Bevor gegen einen Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Steuerbevollm盲chtigten, Wirtschaftspr眉fer oder vereidigten Buchpr眉fer wegen einer Handlung im Sinne des 搂 69, die er in Aus眉bung seines Berufs vorgenommen hat, ein Haftungsbescheid erlassen wird, gibt die Finanzbeh枚rde der zust盲ndigen Berufskammer Gelegenheit, die Gesichtspunkte vorzubringen, die von ihrem Standpunkt f眉r die Entscheidung von Bedeutung sind.
听(3) 1Die Vorschriften 眉ber die Festsetzungsfrist sind auf den Erlass von Haftungsbescheiden entsprechend anzuwenden. 2Die Festsetzungsfrist betr盲gt vier Jahre, in den F盲llen des 搂 70 bei Steuerhinterziehung zehn Jahre, bei leichtfertiger Steuerverk眉rzung f眉nf Jahre, in den F盲llen des 搂 71 zehn Jahre. 3Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Tatbestand verwirklicht worden ist, an den das Gesetz die Haftungsfolge kn眉pft. 4Ist die Steuer, f眉r die gehaftet wird, noch nicht festgesetzt worden, so endet die Festsetzungsfrist f眉r den Haftungsbescheid nicht vor Ablauf der f眉r die Steuerfestsetzung geltenden Festsetzungsfrist; andernfalls gilt 搂 171 Absatz 10 蝉颈苍苍驳别尘盲脽. 5In den F盲llen der 搂搂 73 und 74 endet die Festsetzungsfrist nicht, bevor die gegen den Steuerschuldner festgesetzte Steuer verj盲hrt (搂 228) ist.
听(4) Ergibt sich die Haftung nicht aus den Steuergesetzen, so kann ein Haftungsbescheid ergehen, solange die Haftungsanspr眉che nach dem f眉r sie ma脽gebenden Recht noch nicht verj盲hrt sind.
听(5) 1Ein Haftungsbescheid kann nicht mehr ergehen,
听 1. |
soweit die Steuer gegen den Steuerschuldner nicht festgesetzt worden ist und wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist auch nicht mehr festgesetzt werden kann, |
听 2. |
soweit die gegen den Steuerschuldner festgesetzte Steuer verj盲hrt ist oder die Steuer erlassen worden ist. |
2Dies gilt nicht, wenn die Haftung darauf beruht, dass der Haftungsschuldner Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei begangen hat.