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Leitsatz
Die f眉r die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach st盲ndiger Rechtsprechung erforderliche Identit盲t von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer entspricht der Rechtsprechung des EuGH, der zufolge die Angabe der Anschrift, des Namens und der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers es erm枚glichen soll, eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und dem Rechnungsaussteller herzustellen.
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Normenkette
搂 15 Abs. 1, 搂 14 Abs. 4, 搂 14a UStG, Art. 167, Art. 178 Buchst. a, Art. 226 Nr. 5 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), Art. 103 Abs. 1 GG, 搂 96 Abs. 2, 搂 116 Abs. 3 Satz 3, 搂 118 Abs. 2 FGO, 搂 163, 搂 227 AO
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Sachverhalt
Der Kl盲ger machte f眉r das Streitjahr 2008 den Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Computerzubeh枚r und Spielkonsolen von der T鈥怗mbH und der F鈥怗mbH & Co.听KG geltend. Die Angebote f眉r Lieferungen dieser Firmen wurden dem Kl盲ger durch die A鈥怉G unterbreitet. Die Ware wurde direkt vom Lager der A鈥怉G an die Abnehmer des Kl盲gers geschickt. Teilweise holte der Kl盲ger die Ware vom Lager der A鈥怉G ab. Der Kl盲ger hatte ausschlie脽lich Kontakt mit K, den der Kl盲ger seit 1982 kannte und der sich im Rahmen der streitgegenst盲ndlichen Gesch盲fte ihm gegen眉ber als Handelsvertreter der A鈥怉G ausgegeben hatte, sowie mit Angestellten der A鈥怉G.
Nach den Ermittlungen der Steuerfahndung hatte die T鈥怗mbH bis Mai 2008 nicht mit Elektronikbauteilen gehandelt. Die F鈥怗mbH &听Co.听KG hatte bis zu diesem Zeitpunkt zwar in geringem Umfang Elektronikartikel angeboten, jedoch ausschlie脽lich als Internetanbieter ver盲u脽ert. Unter der in den Rechnungen angegebenen Anschrift der Firmen in Berlin befand sich ein B眉roservice-Center, in dem den Firmen lediglich Ablagef盲cher zur Verf眉gung standen. Sie seien in eine Umsatzsteuerbetrugskette eingebunden gewesen. Das FA versagte den Vorsteuerabzug wie auch einen Anspruch auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgr眉nden, was das FG best盲tigte (FG M眉nchen, Urteil vom 26.7.2016, 2 K 710/14, 亿兆体育-Index 9763847, EFG 2016, 1741).
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Entscheidung
Der BFH best盲tigte die Versagung des Vorsteuerabzugs. Es fehle an der notwendigen Identit盲t von leistendem Unternehmer und Rechnungsaussteller. Es stehe fest, dass die Rechnungsaussteller die Lieferungen, aus denen der Kl盲ger den Vorsteuerabzug begehrt, nicht ausgef眉hrt haben. Da dem Kl盲ger die Lieferangebote durch K als Handelsvertreter der A-AG unterbreitet wurden und die Ware aus dem Lager der A-AG stammte, konnte das FG darauf schlie脽en, dass die A-AG 鈥 unter Ber眉cksichtigung der den Lieferungen zugrunde liegenden Vereinbarungen 鈥 die Lieferungen an den Kl盲ger ausgef眉hrt habe. Der BFH verneinte auch den Anspruch auf Billigkeitserlass, da dem Kl盲ger die Umst盲nde, aus denen sich die Lieferantenstellung der A-AG ergab, bekannt waren.
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Hinweis
1. Die Aus眉bung des Vorsteuerabzugs setzt nach 搂听15 Abs.听1 Satz听1 Nr.听1 Satz听2 UStG voraus, dass der Unternehmer eine nach den 搂搂听14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt. Die zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung muss daher Angaben zum leistenden Unternehmer enthalten (搂听14 Abs.听4 Satz听1 Nr.听1 UStG). Dies entspricht den unionsrechtlichen Vorgaben. Danach muss f眉r die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs gem盲脽 Art.听178 Buchst.听a MwStSystRL eine Rechnung vorliegen, die nach Art.听226 Nr.听5 MwStSystRL insbesondere den vollst盲ndigen Namen und die vollst盲ndige Anschrift des Steuerpflichtigen angibt.
2. Der BFH h盲lt weiter daran fest, dass die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs das Vorliegen einer Rechnung erfordert.
3. Zudem legt der BFH 搂听14 UStG und Art.听226 MwStSystRL dahin gehend aus, dass es die Rechnungsangaben der Finanzverwaltung erm枚glichen m眉ssen, die Entrichtung der geschuldeten Steuer und das Bestehen des Vorsteuerabzugsrechts zu kontrollieren. Er h盲lt daher auch weiter an seiner Rechtsprechung fest, nach der der leistende Unternehmer, der nach dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverh盲ltnis zu bestimmen ist, und der Rechnungsaussteller identisch sein m眉ssen. Der BFH verweist hierzu auf die EuGH-Rechtsprechung, nach der es die Angabe der Anschrift, des Namens und der USt-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers erm枚glichen soll, eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und einem konkreten Wirtschaftsteilnehmer 鈥 dem Rechnungsaussteller 鈥 herzustellen (EuGH, Urteil v. 15.11.2017, C-374/16, C-375/16, Geissel und Butin, BFH/NV 2018, 173, Rz.听42, EU:C:2017:867).
4. Scheitert der Vorsteuerabzug im Festsetzungsverfahren, kann ein Erlass der dann geschuldeten Steuer aus Billigkeitsgr眉nden nach 搂听163 AO in Betracht kommen.
a) Der Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren steht im Zusammenhang mit dem Vertrauensschutz, den gutgl盲ubige Unternehmer beanspruchen k枚nnen. Der BFH stellt hierf眉r entsprechend einer st盲ndigen EuGH-Rechtsprechung darauf ab, ob der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer gutgl盲ubig war und alle Ma脽nahmen ergriffen hat, die vern眉nftigerweise von ihm verlangt werden k枚nnen, um sich von der Richtigkeit der Angab...