1 Allgemeines
听
Rz. 1
Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017 geschaffen. Dabei ersetzt sie die fr眉her in 搂听8 MuSchG a.听F. f眉r die Sonn- und Feiertagsarbeit dieser Personengruppen enthaltenen Regelungen. Enthielt die fr眉here Fassung des MuSchG noch eine gemeinsame Vorschrift f眉r die Zul盲ssigkeit der Besch盲ftigung von Schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen sowie Heimarbeiterinnen an Sonn- und Feiertagen sowie in Nachtarbeit und mit Mehrarbeit, sieht die Neufassung nun gesonderte Vorschriften f眉r die Mehrarbeit und die Einhaltung der Ruhezeit (搂听4 MuSchG), die Nachtarbeit (搂听5 MuSchG), die Sonn- und Feiertagsarbeit (搂听6) und eine spezielle Regelung f眉r schwangere und stillende Heimarbeiterinnen (搂听8 MuSchG) vor.
Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen, unter denen schwangere und stillende Frauen an Sonn- und Feiertagen besch盲ftigt werden d眉rfen.
听
Rz. 2
Erg盲nzend zu den allgemeinen Arbeitsschutzregeln f眉r alle Arbeitnehmer im ArbZG sowie f眉r bestimmte Arbeitnehmergruppen im JArbSchG 别苍迟丑盲濒迟 搂听6 f眉r schwangere und stillende Frauen eine besondere Arbeitszeitregelung. Danach d眉rfen werdende und stillende M眉tter grds. nicht an Sonn- und Feiertagen besch盲ftigt werden.
Frauen, die ihr neu geborenes Kind nicht stillen, werden von dem Verbot nicht erfasst. Durch diese Vorschrift sollen Frauen in der Phase, in der sie durch Schwangerschaft und Stillzeit k枚rperlich st盲rker beansprucht sind, vor 脺berlastung durch besonders belastende Arbeitszeiten gesch眉tzt werden.
Die Vorg盲ngerregelung des 搂听8 MuSchG a.听F. sah im Abs.听4 f眉r bestimmte Wirtschaftsbereiche Ausnahmen beim Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit vor, um damit den Interessen solcher Betriebe gerecht zu werden, in denen traditionell so viele Frauen besch盲ftigt werden, dass mit h盲ufigen Mutterschaftsf盲llen gerechnet wird. Die Neuregelung sieht nun f眉r alle Berufsgruppen Ausnahmen vom grds. Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit vor. Diese ist zul盲ssig, wenn sich die Frau dazu ausdr眉cklich bereit erkl盲rt, eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach 搂听10 des ArbZG zugelassen ist, der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens 11 Stunden ein Ersatzruhetag gew盲hrt wird und eine unverantwortbare Gef盲hrdung f眉r die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist. Durch den Ausschluss der mit Alleinarbeit verbundenen unverantwortbaren Gef盲hrdungen von Mutter und Kind soll die schwangere Frau vor 脺berforderung gesch眉tzt und ihr n枚tigenfalls eine erforderliche Unterst眉tzung gegeben werden.
Nach 搂听8 Abs.听6 MuSchG a.听F. bestand die M枚glichkeit, Antr盲ge auf Ausnahmegenehmigung bei der Aufsichtsbeh枚rde zu stellen. Diese Regelung wurde bei der Neufassung ersatzlos gestrichen und damit ein vermeidbarer Verwaltungsaufwand f眉r die Aufsichtsbeh枚rden beseitigt, sodass durch die Neuregelung Verwaltungsaufwand vermieden wird.
听
Rz. 3
Nach der Auffassung des Gesetzgebers erscheint das bisherige Abstellen auf die Zugeh枚rigkeit zu bestimmten Berufsgruppen weder als zeitgem盲脽 noch als zielf眉hrend. Bei Einhaltung der Bestimmungen des ArbZG sind keine mutterschutzbezogenen Gef盲hrdungen der Sonn- und Feiertagsarbeit ersichtlich, wenn zus盲tzlich durch 搂听6 Abs.听1 Satz听2 Nr.听3 sichergestellt ist, dass den schwangeren und stillenden Frauen in jeder Woche einmal ein Ersatzruhetag im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens 11 Stunden gew盲hrt wird. Daher wird nunmehr f眉r alle Besch盲ftigungsbereiche allein auf die Bereitschaft der Betroffenen zur Sonn- und Feiertagsarbeit abgestellt. Dies stellt in der Tat einen ausreichenden Schutz der schwangeren und stillenden Frau dar, sodass die erfolgte Neuregelung sachgerecht und zwingend geboten erscheint. Weitere Einschr盲nkungen k枚nnen sich aus vorrangigen individuellen Besch盲ftigungsverboten aufgrund eines 盲rztlichen Attests nach 搂听16 Abs.听1 oder 2 MuSchG ergeben.
听
Rz. 4
Beim Besch盲ftigungsverbot des 搂听6 handelt es sich um ein generelles Besch盲ftigungsverbot, da es unabh盲ngig von der individuellen Situation der Frau f眉r alle werdende und stillende M眉tter gilt. Es ist zwingend, von ihm kann nicht durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zum Nachteil der Frau abgewichen werden.
2 Anwendungsbereich
听
Rz. 5
Die Regelung gilt f眉r alle Frauen i.听S.听d. 搂听1 Abs.听2 MuSchG sowie des 搂听2 Abs.听1 MuSchG, mithin nicht nur f眉r Frauen in einem Arbeitsverh盲ltnis. In Abs.听2 finden sich spezielle Regelungen f眉r Sch眉lerinnen und Studentinnen i.听S.听v. 搂听1 Abs.听2 Satz听2 Nr.听8 MuSchG. Um die Besch盲ftigungsverbote beachten zu k枚nnen, bedarf es der Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft und dem Stillen der Frau. Auf welche Art und Weise der Arbeitgeber diese Kenntnis erwirbt, ist gleichg眉ltig. Daher muss der Arbeitgeber ab Kenntnis von der Schwangerschaft bis zur Entbindung das Besch盲ftigungsverbot f眉r werdende M眉tter ber眉cksichtigen. Nach der Entbindung gilt es nur f眉r stillende M眉tter, es endet, wenn die Arbeitne...