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Kommentar
Die Finanzverwaltung hat zu den Voraussetzungen f眉r die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen sowie zu deren lohn- bzw. einkommensteuerlichen Behandlung Stellung bezogen. Die ge盲nderten Ausf眉hrungen sind in der Praxis insbesondere f眉r GmbH-Gesch盲ftsf眉hrer bzw. Vorstandsmitglieder einer AG von Interesse.
Gutschrift auf einem Wertguthaben
Der BFH hat entschieden (Urteile v. 11.11.2015, I R 26/15 und v. 22.2.2018, VI R 17/16, vgl. Kommentierung), dass Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung des vorzeitigen Ruhestands bei einem GmbH-Fremdgesch盲ftsf眉hrer nicht als zugeflossener Arbeitslohn zu werten sind. Der BFH sprach sich damit gegen die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung aus.
Ge盲nderte Rechtsauffassung des BMF
Angesichts dieser beiden Entscheidungen des BFH hat die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung zu Zeitwertkonten-Modellen bei Organen einer K枚rperschaft (Vorstand einer AG, Gesch盲ftsf眉hrer einer GmbH) 眉berdacht und differenziert nunmehr in folgende 5 Fallkonstellationen:
- Ist der Arbeitnehmer zwar Gesch盲ftsf眉hrer, aber nicht an der K枚rperschaft beteiligt - sog. Fremd-Gesch盲ftsf眉hrer -, ist eine Vereinbarung 眉ber die Einrichtung eines Zeitwertkontos sowohl lohn- als auch einkommensteuerlich dem Grunde nach anzuerkennen.
- Bei einem Arbeitnehmer, der an der K枚rperschaft beteiligt ist, diese aber nicht beherrscht - sog. Minderheits-Gesellschafter-Gesch盲ftsf眉hrer -, wird nach den allgemeinen Grunds盲tzen gepr眉ft, ob die Vereinbarung als eine verdeckte Gewinnaussch眉ttung zu werten ist. Liegt keine verdeckte Gewinnaussch眉ttung vor, wird auch in dieser Fallvariante die Vereinbarung zum Zeitwertkonto lohn- und einkommensteuerlich anerkannt.
- Ist der Arbeitnehmer an der K枚rperschaft beteiligt und beherrscht er diese auch, liegt generell eine verdeckte Gewinnaussch眉ttung vor. Das BMF st眉tzt sich dabei auf die Grunds盲tze einer Entscheidung des BFH. Eine Vereinbarung 眉ber ein Zeitwertkonto kann damit f眉r einen beherrschenden Gesellschafter-Gesch盲ftsf眉hrer weiterhin lohn- und einkommensteuerlich nicht anerkannt werden.
- Als 4. Fallgruppe werden die Arbeitnehmer angef眉hrt, die zun盲chst kein Organ der K枚rperschaft waren und f眉r die ein Zeitwertkonto gef眉hrt wird. Werden diese Arbeitnehmer sp盲ter als Gesch盲ftsf眉hrer oder Vorstand bestellt, hat dies keinen Einfluss auf das bis zu diesem Zeitpunkt aufgebaute Guthaben eines Zeitwertkontos. Erst ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der Organstellung sind die weiteren Zuf眉hrungen zu dem Zeitwertkonto nach den obigen Grunds盲tzen im Hinblick auf eine verdeckte Gewinnaussch眉ttung zu 眉berpr眉fen.
- Wird die Organstellung eines Arbeitnehmers wieder beendet oder f盲llt diese weg, kann der Arbeitnehmer das Zeitwertguthaben nach den allgemeinen Grunds盲tzen erstmalig bzw. weiter aufbauen bzw. ein aufgebautes Guthaben f眉r eine Freistellungsphase verwenden.
Diese neuen Kriterien sind in allen noch offenen F盲llen anzuwenden.
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Link zur Verwaltungsanweisung
BMF, Schreiben v. 8.8.2019, IV C 5 - S 2332/07/0004 :004