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Rz. 4
Versicherungspflichtige Studenten haben ihre Pflichtbeitr盲ge nach den 搂搂听236,245 allein zu tragen (搂听250 Abs.听1 Nr.听3) und nach dem Grundsatz des 搂听252 daher auch allein an die zust盲ndige gew盲hlte oder letzte Krankenkasse zu zahlen. Diese Verpflichtung ist jedoch auf pflichtversicherte Studenten nach 搂听5 Abs.听1 Nr.听9 und auf die fiktiven an听BAf枚G-Bedarfss盲tzen berechneten Beitr盲ge nach 搂听236 Abs.听1 产别蝉肠丑谤盲苍办迟.
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Rz. 5
Abweichend von der sonst erst aus der Pflichtmitgliedschaft folgenden laufenden Beitragspflicht, haben Studenten bereits vor der Einschreibung oder R眉ckmeldung, also an sich bereits vor dem Beginn der Versicherungspflicht nach 搂听186 Abs.听7, den Studentenbeitrag f眉r das ganze Semester im Voraus zu zahlen. Dieses bedeutet auch eine von 搂听23 Abs.听1 SGB听IV abweichende Regelung 眉ber die F盲lligkeit von Beitr盲gen, die an sich erst nach dem Beginn der Versicherungspflicht eintreten w眉rde. Durch die Zahlung des Beitrags f眉r das Semester wurde allerdings nicht die gesamte Dauer der Pflichtmitgliedschaft abgedeckt, da diese nach 搂听190 Abs.听9 i.听d.听F. bis 31.12.2019听einen Monat 眉ber das Semester hinausging. Nach 搂听190 Abs.听9 (i.听d.听F. des Gesetzes f眉r bessere und unabh盲ngigere Pr眉fungen 鈥 MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S.听2789) ist die Mitgliedschaft vom Grundsatz her wieder auf das Semester 产别蝉肠丑谤盲苍办迟.
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Rz. 6
Die Vorauszahlungspflicht ist allerdings auf die Studentenbeitr盲ge nach 搂听236 Abs.听1 beschr盲nkt (so auch Karl Peters, in: KassKomm. SGB听V, 搂听254 Rz.听4, Stand: Oktober 2011; 盲hnlich unter Hinweis auf versicherungspflichtbezogene Einnahmen Klaus Peters, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB听V, 搂听254 Rz.听37, Stand: 15.6.2020). Auch bei Studenten unterliegen Renten, Versorgungsbez眉ge und Arbeitseinkommen, soweit es neben Rente und Versorgungsbez眉gen erzielt wird, der Beitragspflicht (搂听236 Abs.听2 Satz听1 i.听V.听m. 搂听226 Abs.听1 Nr.听2 bis 4). Versorgungsbez眉ge und beitragspflichtiges Arbeitseinkommen unterliegen der Beitragspflicht nur, soweit der sich daraus ergebende Beitrag insgesamt den Studentenbeitrag nach 搂听236 Abs.听1 眉bersteigt (vgl. Komm. zu 搂听236). Aus Renten und Versorgungsbez眉gen zu zahlende Beitr盲ge zur Krankenversicherung sind nach Ma脽gabe der 搂搂听255, 256 vom Rentenversicherungstr盲ger oder der Zahlstelle der Versorgungsbez眉ge auch f眉r pflichtversicherte Studenten durch laufenden Einbehalt zu zahlen, soweit die Voraussetzungen daf眉r vorliegen; bei Versorgungsbez眉gen war dies u.听a. der Bezug einer Rente. Nach Auffassung des BSG (Urteil v. 19.12.1995, 12 RK 74/94) soll aber die Krankenkasse zur Erstattung des nach 搂听255 einbehaltenen Eigenanteils der Beitr盲ge aus einer Rente verpflichtet sein, solange dieser (zusammen mit den aus Versorgungsbez眉gen und Arbeitseinkommen zu bemessenden Beitr盲gen) den Studentenbeitrag nicht 眉bersteigt. Seit dem 1.7.2019 gilt f眉r Versorgungsbez眉ge bei pflichtversicherten Studenten auch dann das Zahlstellenverfahren, wenn kein Rentenbezug vorliegt (脛nderung des 搂听256 durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz 鈥 TSVG v. 6.5.2019; vgl. Komm. zu 搂听256). Ausdr眉ckliche Regelungen dazu, ob die Beitr盲ge, soweit sie den Studentenbeitrag 眉bersteigen, im Zahlstellenverfahren einzubehalten sind oder (nur) bei geringeren Beitr盲gen die Zahlungspflicht nach 搂听254 (vorrangig) besteht, sind im Zusammenhang mit der Ausweitung des Zahlstellenverfahrens auf alle Pflichtversicherten nicht getroffen worden.
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Rz. 7
Auch soweit Arbeitseinkommen neben Renten und/oder Versorgungsbez眉gen bei Studenten beitragspflichtig ist, gilt nicht die Vorauszahlungspflicht (zweifelnd Baier, in: Krauskopf SozKV, SGB听V, 搂听254 Rz.听5, Stand: Juni 2010, der auch eine vorsch眉ssige Beitragszahlung auf Versorgungsbez眉ge und Arbeitseinkommen f眉r mit der Vorschrift vereinbar h盲lt), sondern die Beitragszahlung f眉r den vorherigen Monat mit F盲lligkeit zum 15. des dem Beitragsmonat folgenden Monats nach 搂听10 Abs.听1 der Einheitlichen Grunds盲tze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und F盲lligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beitr盲ge v. 27.10.2008, zuletzt ge盲ndert durch F眉nfte 脛nderung der Beitragsverfahrensgrunds盲tze Selbstzahler v. 27.11.2013 (BeitrVerfGrds SelbstZ).
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Rz. 8
Diese Beitragsvorauszahlung ist vor dem Hintergrund der H枚he der Semesterbeitr盲ge, der Verwaltungsvereinfachung, der Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes der Studierenden und des Beitragsaufkommens der Krankenkassen gerechtfertigt. Die Kosten des ggf. zwangsweisen Einzugs des monatlichen Krankenversicherungsbeitrags st盲nden au脽er Verh盲ltnis zu den Beitr盲gen selbst. In dieser Vorauszahlungspflicht liegt auch die erst ab dem folgenden Semester zu ber眉cksichtigende Erh枚hung des Bedarfssatzes (搂听236 Abs.听1 Satz听2) und des Beitragssatzes nach 搂听245 Abs.听1 Satz听3 als beitragspflichtige Einnahme begr眉ndet, was bei 脛nderungen im laufenden Semester sonst zu einer Beitragsnacherhebung f眉r das laufende Semester f眉hren w眉rde.
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Rz. 9
Die ...