0 Rechtsentwicklung
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Rz. 1
Die Vorschrift ist mit Art.听1, Art.听79 Abs.听1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz 鈥 GRG) v. 20.12.1988 (BGBl.听I S.听2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten.
Mit Art.听1 Nr.听172, Art.听46 Abs.听10 des Gesetz zur St盲rkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsst盲rkungsgesetz 鈥 GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl.听I S.听378) wurde mit Wirkung zum 1.1.2009 in Satz听2 "Die Satzung der Krankenkasse" durch "Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen" ersetzt.
1 Allgemeines
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Rz. 2
Die Vorschrift i.听d.听F. des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz 鈥 GRG) v. 20.12.1988 (BGBl.听I S.听2477) entsprach inhaltlich weitgehend dem fr眉heren 搂听393d Abs.听1 RVO. Sie bezog und bezieht allerdings die versicherungspflichtigen Praktikanten, sowie die zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Besch盲ftigten oder Auszubildenden des Zweiten Bildungsweges nach 搂听5 Abs.听1 Nr.听10 nicht ein, obwohl auch f眉r diese die Beitragsbemessung nach 搂听245 i.听V.听m. 搂听236 erfolgt. Die Regelung kn眉pft an 搂听250 Abs.听1 Nr.听3 und 搂听252 眉ber die Tragung und die daraus folgende Zahlungspflicht der Studenten f眉r Beitr盲ge nach Ma脽gabe der 搂听236, 搂听245 an. Anders als in den vorherigen und nachfolgenden Vorschriften wird aber in 搂听254 keine von der Tragung nach 搂听250 Abs.听1 Nr.听3 i.听V.听m. 搂听252 abweichende Beitragszahlung geregelt, sondern Besonderheiten der Beitragszahlung f眉r Studentenbeitr盲ge, die semesterbezogen vorsch眉ssig zu zahlen sind. 脺ber 搂听60 Abs.听1 SGB听XI gelten diese Besonderheiten auch f眉r die Beitr盲ge zur Pflegeversicherung.
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Rz. 3
Diese besonderen Modalit盲ten der Beitragszahlung in der KVdS sollen dem Umstand Rechnung tragen, dass durch die Mobilit盲t und die finanzielle Situation der pflichtversicherten Studenten die Einziehung von Beitragsr眉ckst盲nden schwierig, verwaltungsaufw盲ndig und h盲ufig wenig aussichtsreich ist (so Karl Peters, in: KassKomm. SGB听V, 搂听254 Rz.听5, Stand: Oktober 2011; Klaus Peters, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB听V, 搂听254 Rz.听8, Stand: 15.6.2020). Trotz der unterstellten schwierigen finanziellen Situation der Studenten, wird jedoch die Zahlung des "Semesterbeitrags" schon vor dem Semesterbeginn geregelt. Das ist dadurch verst盲ndlich, dass der zu zahlende Betrag aufgrund des studentischen Beitragssatzes des 搂听245 und die Berechnung nach dem BAf枚G-Bedarfssatz (vgl. 搂听236 und Komm. dort) insgesamt (mit ca. 80,00听EUR) recht g眉nstig ist. Grund und Hintergrund dieser Modalit盲t der Beitragszahlung im Voraus d眉rfte aber auch sein, dass bei einer monatlichen Beitragszahlung angesichts des geringen "Monatsbeitrags" der Verwaltungsaufwand der 脺berwachung des Zahlungseingangs f眉r die Krankenkassen in keinem ausgewogenen Verh盲ltnis st盲nde und auch der zahlungspflichtige Student einen allmonatlichen Aufwand und ggf. auch Kostenaufwand f眉r diese 脺berweisungen h盲tte.
2 Rechtspraxis
2.1 Gesetzliche Beitragszahlung (Satz听1)
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Rz. 4
Versicherungspflichtige Studenten haben ihre Pflichtbeitr盲ge nach den 搂搂听236,245 allein zu tragen (搂听250 Abs.听1 Nr.听3) und nach dem Grundsatz des 搂听252 daher auch allein an die zust盲ndige gew盲hlte oder letzte Krankenkasse zu zahlen. Diese Verpflichtung ist jedoch auf pflichtversicherte Studenten nach 搂听5 Abs.听1 Nr.听9 und auf die fiktiven an听BAf枚G-Bedarfss盲tzen berechneten Beitr盲ge nach 搂听236 Abs.听1 产别蝉肠丑谤盲苍办迟.
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Rz. 5
Abweichend von der sonst erst aus der Pflichtmitgliedschaft folgenden laufenden Beitragspflicht, haben Studenten bereits vor der Einschreibung oder R眉ckmeldung, also an sich bereits vor dem Beginn der Versicherungspflicht nach 搂听186 Abs.听7, den Studentenbeitrag f眉r das ganze Semester im Voraus zu zahlen. Dieses bedeutet auch eine von 搂听23 Abs.听1 SGB听IV abweichende Regelung 眉ber die F盲lligkeit von Beitr盲gen, die an sich erst nach dem Beginn der Versicherungspflicht eintreten w眉rde. Durch die Zahlung des Beitrags f眉r das Semester wurde allerdings nicht die gesamte Dauer der Pflichtmitgliedschaft abgedeckt, da diese nach 搂听190 Abs.听9 i.听d.听F. bis 31.12.2019听einen Monat 眉ber das Semester hinausging. Nach 搂听190 Abs.听9 (i.听d.听F. des Gesetzes f眉r bessere und unabh盲ngigere Pr眉fungen 鈥 MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S.听2789) ist die Mitgliedschaft vom Grundsatz her wieder auf das Semester 产别蝉肠丑谤盲苍办迟.
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Rz. 6
Die Vorauszahlungspflicht ist allerdings auf die Studentenbeitr盲ge nach 搂听236 Abs.听1 beschr盲nkt (so auch Karl Peters, in: KassKomm. SGB听V, 搂听254 Rz.听4, Stand: Oktober 2011; 盲hnlich unter Hinweis auf versicherungspflichtbezogene Einnahmen Klaus Peters, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB听V, 搂听254 Rz.听37, Stand: 15.6.2020). Auch bei Studenten unterliegen Renten, Versorgungsbez眉ge und Arbeitseinkommen, soweit es neben Rente und Versorgungsbez眉gen erzielt wird, der Beitragspflicht (搂听236 Abs.听2 Satz听1 i.听V.听m. 搂听226 Abs.听1 Nr.听2 bis 4). Versorgungsbez眉ge und beitragspflichtiges Arbeitseinkommen unterliegen der Beitragspflicht nur, soweit der sich daraus ergebende Beitrag insgesamt den Studentenbeitrag nach 搂听236 Abs.听1 眉bersteigt (vgl. Komm. zu 搂听236). Aus Renten und Versor...