Dipl.-Finanzwirt R眉diger Happe
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Rz. 76
Einnahmen i.听S.听d. 搂听8 Abs.听1 EStG sind nur tats盲chliche, nicht lediglich fiktive Wertzug盲nge. Die Einsparung von Ausgaben f眉hrt grunds盲tzlich nicht zu Einnahmen. Die Ersparnis von Aufwendungen durch eigene Leistung bleibt sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben unber眉cksichtigt. Einnahmen m眉ssen von au脽en tats盲chlich zuflie脽en. Ersparte Aufwendungen k枚nnen deshalb nicht zu 鈥 fiktiven 鈥 Einnahmen f眉hren, wenn sie auf einem eigenen Verhalten des Stpfl. beruhen. Ist die Ersparnis dagegen Folge der Zuwendung von dritter Seite, liegt eine Einnahme vor; diese besteht dann nicht in den ersparten Aufwendungen, sondern im Wert des zugewandten Vorteils.
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Rz. 77
Die Gew盲hrung zinsloser Darlehen f眉hrt allerdings zu einem geldwerten (Nutzungs-)Vorteil, der als Einnahme zuflie脽t. Die Beurteilung ist vergleichbar mit der kostenfreien 脺berlassung von k枚rperlichen Gegenst盲nden wie Wohnung oder Pkw.
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Ersparte Aufwendungen
- Der Hauseigent眉mer f眉hrt Reparaturarbeiten an einem vermieteten Geb盲ude selbst aus; der Arzt behandelt sich selbst. Es liegen weder Einnahmen noch Werbungskosten vor.
- Ein Schuldner nimmt ein Darlehen auf, ohne Zinsen bezahlen zu m眉ssen. Der Vorteil der Zinsersparnis stellt allein noch keine Einnahme dar. Anders ist dies nur, wenn die Unverzinslichkeit eine Gegenleistung des Darlehensgebers ist, die als objektive Bereicherung zu stpfl. Eink眉nften f眉hrt, z.听B. zu Arbeitslohn, wenn die Unverzinslichkeit einen Lohnanspruch abgilt oder als zus盲tzlicher Arbeitslohn erscheint, insoweit kann ein verdeckter Leistungsaustausch vorliegen.
- Der Unternehmer unterh盲lt seinen Betrieb auf eigenem Grundst眉ck. Es fehlt an einer Einnahme und ebenso an Betriebsausgaben; der Gewinn ist nicht durch fiktive Mietzahlungen gemindert.
Rz.听78 einstweilen frei
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Rz. 79
Ebenso wie ersparte Ausgaben f眉hrt auch der (unentgeltliche) Verzicht des Stpfl., sich bietende Einnahmen zu beziehen, grunds盲tzlich nicht zu Einnahmen (Rz.听100f.). Dies betrifft etwa den Fall, wenn ein Vermieter auf die Zahlung der vereinbarten Miete verzichtet.
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Rz. 80
Der Erlass einer bzw. Verzicht auf eine Forderung kann zu einem geldwerten Vorteil i.听S.听d. 搂听8 Abs.听1 EStG f眉hren, wenn daraus eine objektive Verbesserung der Verm枚genslage des Stpfl. resultiert. Der Zufluss erfolgt, wenn der Gl盲ubiger hinreichend deutlich (und verbindlich) zu verstehen gibt, dass er die Forderung nicht geltend machen wird.
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Rz. 80a
Eine Einnahme liegt auch bei einer Zuwendung eines Dritten an den Stpfl. oder bei Aufwendungen eines Dritten im Interesse des Stpfl. vor. Die Einnahme besteht in der tats盲chlichen Inanspruchnahme der Vorteilsgew盲hrung, unabh盲ngig davon, ob der Stpfl. Aufwendungen in gleicher H枚he get盲tigt h盲tte. Erf眉llt der Dritte die Schuld des Schuldners, liegt ein abgek眉rzter Zahlungsweg vor. Bei zinsloser oder zinsg眉nstiger Darlehensgew盲hrung zwischen Schwestergesellschaften dr眉ckt sich die objektive Bereicherung der Muttergesellschaft in der durch die ersparten Zinsen eingetretenen Erh枚hung des Gewinns aus. Es kommt nicht darauf an, ob dieser Nutzungsvorteil bei dem Tochterunternehmen als Wirtschaftsgut eingelegt werden k枚nnte. Bei Zuwendung eines Vorteils durch einen Dritten besteht die Einnahme nicht in ersparten Aufwendungen, sondern im Wert des zugewandten Verm枚gensvorteils, der sich nach dem Markt richtet.
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Zuwendung einer Ferienreise als Einnahme
Bei Gew盲hrung und Inanspruchnahme einer kostenlosen Ferienreise durch einen Gesch盲ftspartner flie脽t eine Einnahme in H枚he des Marktwerts der Reise zu. Die Ersparnis eigener Reiseaufwendungen ist lediglich die Folge der Zuwendung von dritter Seite. Unerheblich ist, ob der Stpfl. ohne die Zuwendung in gleicher H枚he Aufwendungen get盲tigt h盲tte (Rz.听66).
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Rz. 80b
Auch eine verdeckte Gewinnaussch眉ttung f眉hrt bei einer im Privatverm枚gen gehaltenen Beteiligung zu einer Einnahme i.听S.听v. 搂听8 Abs.听1 EStG. Unter einer vGA versteht man eine Verm枚gensminderung oder verhinderte Verm枚gensmehrung bei einer K枚rperschaft, die durch das Gesellschaftsverh盲ltnis veranlasst ist, sich auf die H枚he des Unterschiedsbetrags i.听S.听d. 搂听4 Abs.听1 S.听1 EStG auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht. Sie darf das Einkommen der K枚rperschaft nicht mindern und ist diesem au脽erhalb der Bilanz wieder hinzuzurechnen; beim beg眉nstigten Gesellschafter ist sie als Einnahme aus Kapitalverm枚gen zu erfassen. Auch eine verhinderte Verm枚gensmehrung f眉hrt somit zu einer Einnahme i.听S.听v. 搂听8 Abs.听1 EStG. Auch hier tritt 鈥 entsprechend den allgemeinen Grunds盲tzen (Rz.听80) 鈥 eine Bereicherung in der Weise ein, dass der Verzicht auf die Forderung (bei der Kapitalgesellschaft) eine objektive Verbesserung der Verm枚genslage des Stpfl. zur Folge hat.
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Rz. 80c
Jede vGA f眉hrt auch bei verminderten Verm枚gensmehrungen zu Einnahmen. Zwar wendet die Rspr. hier die Fiktionstheorie an. Um die ersparten Zinsen beim Anteilseigner als Einna...