Dipl.-Finanzwirt Christian Ollick
听
Kommentar
1. Neues BMF-Schreiben und H枚he des Entlastungsbetrags
Das BMF hat seine aus 2007 stammenden Aussagen zum Entlastungsbetrag f眉r Alleinerziehende (搂 24b EStG) 眉berarbeitet. Neu sind insbesondere Ausf眉hrungen zur zeitanteiligen Gew盲hrung des Entlastungsbetrags bei Trennung und Eheschlie脽ung, die auf die neuere BFH-Rechtsprechung zur眉ckzuf眉hren sind.
Alleinerziehende haben einen Anspruch auf einen einkommensteuermindernden Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind geh枚rt, f眉r das ihnen Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht (搂 24b Abs. 1 Satz 1 EStG).
Hinweis: Der Entlastungsbetrag soll die erh枚hten Lebens- und Haushaltsf眉hrungskosten von Alleinerziehenden abgelten, die finanziell auf sich allein gestellt sind.
H枚he des Entlastungsbetrags
Ab dem Veranlagungszeitraum 2020 betr盲gt der Entlastungsbetrag j盲hrlich 4.008 EUR; er erh枚ht sich ab dem zweiten Kind um j盲hrlich 240 EUR (pro Kind). Bis einschlie脽lich 2019 lag der Grundbetrag noch bei j盲hrlich 1.908 EUR (ebenfalls mit Erh枚hungsbetr盲gen von 240 EUR ab dem zweiten Kind).
Achtung: Hinweis der Redaktion: Durch das JStG 2022 wird der Entlastungsbetrag erh枚ht auf 4.260 EUR ab 2023 (vgl. News zum Jahressteuergesetz 2022).
Hinweis: Bei Arbeitnehmern wirkt sich der Entlastungsbetrag bereits direkt 眉ber die Lohnsteuerklasse II steuermindernd aus (verringerter Lohnsteuereinbehalt). Die Zusatzbetr盲ge von jeweils 240 EUR f眉r das zweite und jedes weitere Kind werden im Lohnsteuerabzugsverfahren allerdings nur auf Antrag der alleinerziehenden Person gew盲hrt - hierf眉r muss die Person einen Antrag auf Lohnsteuer-Erm盲脽igung (mit Anlage "Kind") beim Finanzamt einreichen; mit diesem Antrag kann ebenfalls der Wechsel in Steuerklasse II beantragt werden. Der Entlastungsbetrag wird von den Finanz盲mtern zudem im Einkommensteuerbescheid bei der Berechnung des Gesamtbetrags der Eink眉nfte abgezogen, sodass auch andere Erwerbst盲tige - beispielsweise Selbst盲ndige und Gewerbetreibende - profitieren. Der Entlastungsbetrag kann in der Anlage Kind zur Einkommensteuererkl盲rung beantragt werden.
2. Wer alleinstehend ist
Einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben regelm盲脽ig Alleinstehende, die nicht die Voraussetzungen des Splitting-Verfahrens (搂 26 Abs. 1 EStG) erf眉llen (oder die verwitwet sind) und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen vollj盲hrigen Person bilden. Minderj盲hrige Kinder in der Haushaltsgemeinschaft gef盲hrden den Anspruch auf den Entlastungsbetrag hingegen nicht.
Kein Splitting-Verfahren
Im neuen Schreiben weist das BMF erstmals darauf hin, dass einzeln oder zusammenveranlagte Ehegatten bzw. Lebenspartner den Entlastungsbetrag auch im Jahr der Trennung und Eheschlie脽ung zeitanteilig in Anspruch nehmen d眉rfen, sofern die 眉brigen Voraussetzungen f眉r den Entlastungsbetrag erf眉llt sind. Das BMF folgt insofern der neueren BFH-Rechtsprechung, die allgemein anwendbar ist (BFH, Urteile v. 28.10.2021, III R 17/20, III R 57/20).
Als alleinstehend kann jemand eingestuft werden,
- der nicht verheiratet bzw. verpartnert ist
- der verheiratet bzw. verpartnert ist, aber dauernd getrennt lebt
- der im Veranlagungszeitraum eine Ehe bzw. Lebenspartnerschaft schlie脽t
- der verwitwet ist
- dessen Ehegatte bzw. Lebenspartner im Ausland lebt und nicht unbeschr盲nkt einkommensteuerpflichtig ist (i. S. d. 搂 1 Abs. 1 oder Abs. 2 oder des 搂 1a EStG).
3. Haushaltsgemeinschaft mit vollj盲hrigen Personen
Wohnen andere vollj盲hrige Personen (z.B. ein neuer Lebenspartner) mit im Haushalt des Alleinerziehenden, darf der Entlastungsbetrag nicht in Anspruch genommen werden (搂 24b Abs. 3 Satz 1 EStG). Eine Ausnahme gilt aber, wenn diese Person ein leibliches Kind, Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkind ist, f眉r das dem Alleinerziehenden ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf den Entlastungsbetrag also bestehen.
Hinweis: Kinder, die sich noch in einer Berufsausbildung befinden, werden noch bis zu ihrem 25. Geburtstag kindergeldrechtlich anerkannt, sodass sie bis dahin in der Haushaltsgemeinschaft mit dem alleinerziehenden Elternteil zusammenleben k枚nnen, ohne den Entlastungsbetrag zu Fall zu bringen.
Was ist eine Haushaltsgemeinschaft?
Nicht jeder Aufenthalt im Haushalt des Alleinerziehenden begr眉ndet eine Haushaltsgemeinschaft i. S. des 搂 24b EStG und ist f眉r die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags sch盲dlich. Eine Haushaltsgemeinschaft liegt nur vor, wenn der Alleinerziehende und die andere Person in der gemeinsamen Wohnung gemeinsam wirtschaften. Dies kann sich daraus ergeben, dass die andere Person zu den Kosten des gemeinsamen Haushalts beitr盲gt oder ihre tats盲chliche Hilfe einbringt. Auf den Umfang der Hilfe bzw. Grad der Aufgabenerledigung kommt es nach der h枚chstrichterlichen Rechtsprechung aber regelm盲脽ig nicht an (BFH, Urteil v. 28.6.2012, III R 26/10).
Hinweis: Es muss auch nicht zwingend eine gemeinsame Haushaltskasse bestehen. Es gen眉gt eine mehr oder weniger enge Gemeinschaft mit nahem Beieinanderwohnen, bei der jedes Mitglied der G...