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Leitsatz
1. F眉r die zeitliche Anwendung des die r眉ckwirkende Auszahlung festgesetzten Kindergeldes begrenzenden 搂听70 Abs.听1 Satz听2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kommt es nach 搂听52 Abs.听50 Satz听1 EStG nicht auf die Entstehung des Kindergeldanspruchs, sondern auf den Zeitpunkt des Antragseingangs ("nach dem 18.听Juli 2019") an.
2. Der Gesetzgeber war nicht verpflichtet, bei der Einf眉hrung des 搂听70 Abs.听1 Satz听2 EStG aus Vertrauensschutzgr眉nden eine 脺bergangsregelung f眉r vor dem 18.07.2019 bereits entstandene Kindergeldan颅spr眉che zu schaffen.
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Normenkette
搂 70 Abs. 1 Satz 2, 搂 66 Abs. 3, 搂 52 Abs. 50 Satz 1, 搂听31 S盲tze听1, 2 und 5, 搂听32 Abs.听6 EStG, Art. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 20 Abs.听1 und 3 GG
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Sachverhalt
Der Kl盲ger beantragte am 5.8.2019 die Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds f眉r die Monate ab August 2018 f眉r seine Stieftochter A. Die Familienkasse setzte zwar Kindergeld f眉r den Zeitraum August 2018 bis einschlie脽lich Oktober 2019 fest, beschr盲nkte jedoch die Auszahlung des festgesetzten Kindergelds auf den Zeitraum Februar 2019 bis Oktober 2019. Mithin wandte sie f眉r das Kindergeld von August 2018 bis Januar 2019 die Ausschlussfrist an. Das FG (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 17.5.2022, 4 K 110/21, 亿兆体育-Index 15292147) wies die Klage als unbegr眉ndet ab.
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Entscheidung
Der BFH wies die Revision des Kl盲gers als unbegr眉ndet zur眉ck. Er verwies darauf, dass der zeitliche Anwendungsbereich der Ausschlussfrist nach 搂听70 Abs.听1 Satz听2 EStG er枚ffnet sei. Die Regelung 眉ber den zeitlichen Anwendungsbereich sei weder willk眉rlich noch zu unbestimmt. Der Gesetzgeber habe insoweit weder den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Familie missachtet noch die Freiheit zur Wahl des Ausbildungsplatzes beeintr盲chtigt.
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Hinweis
1.搂听70 Abs.听1 Satz听2 EStG enth盲lt eine Ausschlussfrist im Hinblick auf die r眉ckwirkende Auszahlung von Kindergeld. Danach erfolgt die Auszahlung von festgesetztem Kindergeld r眉ckwirkend nur f眉r die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist. Die Vorschrift betrifft nur die Auszahlung und nicht bereits die Festsetzung r眉ckwirkend beantragten Kindergelds. Sie ist daher dem Erhebungsverfahren zuzuordnen.
2.搂听70 Abs.听1 Satz听2 EStG l枚st die zuvor in 搂听66 Abs.听3 EStG geregelte Ausschlussfrist ab, die noch das Festsetzungsverfahren betraf (BFH, Urteil vom 19.2.2020, III R 66/18, BFH/NV 2020, 1139).
3.搂听70 Abs.听1 Satz听2 EStG wurde durch Art.听9 Nr.听9 des Gesetzes gegen illegale Besch盲ftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.7.2019 (BGBl 2019, 1066, BStBl听I 2019, 814) eingef眉hrt. In diesem Gesetz wurde auch eine Bestimmung 眉ber den zeitlichen Anwendungsbereich der neuen Ausschlussfrist getroffen (Art.听9 Nr.听5). Danach bestimmt der neue 搂听52 Abs.听50 Satz听1 EStG, dass 搂听70 Abs.听1 Satz听2 EStG auf Antr盲ge anzuwenden ist, die nach dem 18.7.2019 eingehen. Gleichzeitig wurde durch 脛nderung des 搂听52 Abs.听49a Satz听7 EStG auch die zeitliche Anwendbarkeit der Ausschlussfrist nach 搂听66 Abs.听3 EStG auf Antr盲ge beschr盲nkt, die vor dem 18.7.2019 eingehen. F眉r am 18.7.2019 eingegangene Antr盲ge gilt danach weder die Ausschlussfrist des 搂听66 Abs.听3 EStG noch die nach 搂听70 Abs.听1 Satz听2 EStG, sondern nur die normale Festsetzungsverj盲hrung.
4. Die Regelung 眉ber den zeitlichen Anwendungsbereich des 搂听70 Abs.听1 Satz听2 EStG stellt nach ihrem klaren Wortlaut auf den Zeitpunkt des Antragseingangs und nicht auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung ab. Obwohl das Gesetz gegen illegale Besch盲ftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.7.2019 am 18.7.2019 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber keine 脺bergangsregelung vorgesehen, sondern das Gesetz bereits f眉r alle nach dem 18.7.2019 eingegangenen Antr盲ge f眉r anwendbar erkl盲rt. Der Gesetzgeber musste eine solche 脺bergangsregelung auch nicht vorsehen, da die Kindergeldberechtigten aufgrund der blo脽en Verschiebung der Ausschlussfrist vom Festsetzungs- in das Erhebungsverfahren keine sch眉tzenswerte Vertrauensposition aufbauen konnten. Vertrauensschutz hatte der Gesetzgeber bereits bei Einf眉hrung des 搂听66 Abs.听3 EStG 驳别飞盲丑谤迟. 搂听66 Abs.听3 EStG wurde durch das Gesetz zur Bek盲mpfung der Steuerumgehung und zur 脛nderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StUmgBG) vom 23.6.2017 (BGBl I 2017, 1682, BStBl听I 2017, 865) eingef眉hrt, das am 24.6.2017 ver枚ffentlicht wurde. Diese Ausschlussfrist war gem盲脽 搂听52 Abs.听49a EStG i.d.F. des StUmgBG allerdings erst auf Antr盲ge anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 eingehen. Insoweit hatten die Kindergeldberechtigten eine hinreichende 脺bergangsfrist, um Kindergeldanspr眉che jenseits der Sechsmonatsfrist f眉r die Vergangenheit geltend zu machen.
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Link zur Entscheidung
BFH, Urteil vom 25.4.2024 鈥 III听R听27/22