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Entscheidungsstichwort (Thema)
Umsatzsteuerliche Behandlung 眉ber online beziehbare digitale Inhalte als Waren- bzw. Sachgutscheine oder Einzweck-Gutscheine Behandlung bis zum 31.12.2018 Behandlung ab 01.01.2019
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Leitsatz (amtlich)
Bis zum 31.12.2018 vertriebene Gutscheine 眉ber online beziehbare digitale Inhalte k枚nnen als Waren- bzw. Sachgutscheine zu qualifizieren sein. Sie unterliegen dann bei einem inl盲ndischen Leistungsort gem盲脽 搂 3a Abs. 5 UStG der Anzahlungsbesteuerung nach 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 UStG.
Ab dem 01.01.2019 vertriebene Gutscheine 眉ber online beziehbare digitale Inhalte unterliegen der Gutscheinbesteuerung gem盲脽 搂 3 Abs. 13 - 15 UStG. Stehen nach den Gutscheinbedingungen der Ausf眉hrungsort der Leistung und die f眉r die Ums盲tze geschuldete Steuer bereits bei Ausgabe des Gutscheins fest, dann handelt es sich nach 搂 3 Abs. 14 UStG um Einzweck-Gutscheine, welche gem盲脽 搂 3a Abs. 5 EStG bei einem inl盲ndischen Verbraucherwohnsitz der inl盲ndischen Besteuerung unterliegen. Einzweck-Gutscheine stellen im Gegensatz zu Mehrzweck-Gutscheinen im Sinne des 搂 3 Abs. 15 UStG einen selbst盲ndigen Besteuerungsgegenstand dar, welcher auf jeder Vertriebsstufe steuerbar ist.
Werden Gutscheine 眉ber digitale Inhalte mit einer L盲nderkennung herausgeben und sind die Endverbraucher nach den Nutzungsbedingungen des Onlineanbieters verpflichtet, bei der Einrichtung ihres Nutzerkontos ihr Wohnsitzland im Sinne des 搂 3a Abs. 5 UStG wahrheitsgem盲脽 anzugeben, dann stehen der Ort der Leistung und die Besteuerung bereits bei Ausstellung des Gutscheins fest, so dass Sachgutscheine bzw. Einzweck-Gutscheine gem盲脽 搂 3 Abs. 14 UStG vorliegen. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter der digitalen Inhalte den tats盲chlichen Wohnsitz bzw. gew枚hnlichen Aufenthaltsort des Endverbrauchers im Sinne des 搂 3a Abs. 5 UStG nicht in einer Weise 眉berpr眉ft, dass falsche Angaben weitestgehend ausgeschlossen sind.
Die im internationalen Vertrieb digitaler Inhalte empirisch zu verzeichnenden Umgehungen der Umsatzbesteuerung und die daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen sind nicht als strukturelles Vollzugsdefizit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu qualifizieren. Steuerliche Vollzugsm盲ngel im Handel mit digitalen Inhalten f眉hren f眉r sich genommen noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuernorm. Bei der Abgrenzung von Einzweck-Gutscheinen gem盲脽 搂 3 Abs. 14 UStG von Mehrzweck-Gutscheinen gem盲脽 搂 3 Abs. 15 UStG ist deshalb nicht entscheidend auf die rechtstats盲chliche M枚glichkeit falscher Angaben und/oder gezielter Steuerumgehungen abzustellen.
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Normenkette
UStG 搂听3 Abs.听13-15, 搂听3a Abs. 5, 搂听13 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4
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Nachgehend
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Tatbestand
Die Beteiligten streiten 眉ber die Steuerbarkeit und inl盲ndische Steuerpflicht des Vertriebs von Guthabenkarten bzw. Codes f眉r den Erwerb von digitalen Inhalten f眉r das PlayStation Network, sogen. PSN Cards.
Unternehmensgegenstand der 2013 gegr眉ndeten Kl盲gerin ist der Onlineverkauf von Gutscheinen und Downloadspielen. Im Streitzeitraum verkaufte sie unter anderem Guthabenkarten bzw. Gutscheincodes zum Aufladen von Nutzerkonten f眉r das PlayStation Network. Herausgeber der Gutscheincodes ist die Fa. Sony Europe mit Sitz in London. Die Gutscheincodes erm枚glichen dem Erwerber die Aufladung seines PlayStation Nutzerkontos mit einem n盲her bestimmten Nennwert in Euro. Nach der Kontoaufladung k枚nnen vom Kontoinhaber im Playstation Store von Sony digitale Inhalte zu den dort aufgef眉hrten Preisen erworben werden.
Die Kl盲gerin betreibt einen Internetshop. Sie versendet die in ihrem Shop erworbenen PSN Codes rund um die Uhr innerhalb weniger Minuten nach Zahlungseingang per E-Mail. Die Guthabenkarten bzw. Codes werden von Sony Europe mit unterschiedlicher L盲nderkennung 眉ber verschiedene Zwischenh盲ndler vertrieben. F眉r Kunden mit Wohnsitz bzw. gew枚hnlichem Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland und einem deutschen PlayStation Nutzerkonto ist die Kennung "DE" vorgesehen. Im Internetshop der Kl盲gerin ist hierzu ausgef眉hrt:
"Sollten Sie sich entscheiden, PSN Guthaben aufladen zu wollen, m眉ssen Sie sich im Vorfeld dar眉ber informieren, in welchem Land Ihr PSN Konto registriert ist. So gilt bei PSN Cards eine strikte L盲ndertrennung, so dass Sie nur Guthaben aktivieren k枚nnen, welches tats盲chlich f眉r das Land Ihres PSN Kontos bestimmt ist".
Ziffer 2. der auf der Seite www.playstation.com von Sony Europe niedergelegten "Nutzungsbedingungen f眉r PSN-Gutscheincodes" bestimmt hierzu: "Um einen Gutscheincode einzul枚sen, wird Folgendes ben枚tigt: (i) die angegebene Hardware; (ii) ein Konto f眉r das PlayStation Network, das in dem Land registriert ist, f眉r das der Gutscheincode gilt; und (iii) eine Internetverbindung 鈥 ". Sony Europe hat des ...