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Entscheidungsstichwort (Thema)
Ber眉cksichtigen eines Gewinns aus privaten Ver盲u脽erungsgesch盲ften i.R.d. Verkaufs eines Gartengrundst眉cksteils
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Leitsatz (redaktionell)
Der Verkauf eines Gartengrundst眉cksteils ist bei weiterhin bestehender Wohnnutzung im 脺brigen nicht von der Besteuerung als privates Ver盲u脽erungsgesch盲ft ausgenommen.
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Normenkette
EStG 搂 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 Alt. 1
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Nachgehend
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Tatbestand
Streitig ist die Ber眉cksichtigung eines Gewinns aus privaten Ver盲u脽erungsgesch盲ften.
Die Kl盲ger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer des Streitjahres 2019 veranlagt wurden. Der Kl盲ger erzielte als Angestellter und die Kl盲gerin als Beamtin Eink眉nfte aus nichtselbst盲ndiger Arbeit.
Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 28. M盲rz 2014 erwarben die Kl盲ger zu je 陆 das bebaute in X-Dorf gelegene Grundst眉ck Y-Stra脽e 1 zur Gr枚脽e von 3.863 m虏 (Gemarkung X-Dorf Flur xx Flurst眉ck zz), bezeichnet als 鈥濭eb盲ude- und Freifl盲che, Landwirtschaftsfl盲che鈥 zum Kaufpreis von 123.000 鈧. Ein weiterer im Vertrag vereinbarter Betrag i.H.v. 7.000 鈧 entfiel auf das mitver盲u脽erte Zubeh枚r. Nachfolgend sanierten die Kl盲ger das Geb盲ude umfassend und bezogen es in 2015 zusammen mit ihrem Sohn. Die Au脽enfl盲chen des gesamten Grundst眉cks nutzten die Kl盲ger als Garten.
Als im Jahre 2018 in der Nachbarschaft der Kl盲ger gebaut wurde, erkannten die Kl盲ger, dass auch auf ihrem Grundst眉ck noch ein weiteres Geb盲ude errichtet werden k枚nnte. Auf Grund einer von ihnen gestellten Bauvoranfrage erteilte der zust盲ndige Landkreis im Oktober 2018 einen Bauvorbescheid f眉r die Bebaubarkeit mit einem Einfamilienhaus auf dem in dem sog. Dorfgebiet gelegenen Flurst眉ck zz. Die Kl盲ger veranlassten die Teilung des Flurst眉cks in zeitlichem Zusammenhang mit Verkaufsgespr盲chen. Im Mai 2019 erfolgte die Bekanntgabe im Liegenschaftskataster, wonach die Flurst眉cke zz/1 und zz/2 entstanden waren. Das neue Flurst眉ck zz/2 war 1.000 m虏 gro脽, erhielt die Hausnummer 5 der Y-Stra脽e und lag vom Wohnhaus der Kl盲ger betrachtet als Streifen am Ende des insgesamt rechteckig geschnittenen Grundst眉cks. Das neue Flurst眉ck zz/1 umfasste das bestehende Wohngeb盲ude nebst den restlichen Freifl盲chen des Grundst眉cks Y-Stra脽e 1.
Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 21. Juni 2019 ver盲u脽erten die Kl盲ger das Flurst眉ck zz/2 zu einem Kaufpreis von 90.000 鈧. In ihrer Einkommensteuererkl盲rung 2019 erkl盲rten sie hieraus keine Eink眉nfte. Auf Nachfrage des beklagten Finanzamtes (FA) erl盲uterten sie, dass sie lediglich einen Teil ihres Gartens des von ihnen selbst genutzten Grundst眉cks ver盲u脽ert h盲tten. Das von ihnen in 2014 angeschaffte Grundst眉ck zur Gr枚脽e von 3.863 m虏 sei von orts眉blicher Gr枚脽e gewesen. X-Dorf sei ein kleines Dorf in der N盲he von A-Stadt, in dem nur etwa 900 Menschen lebten. Die dortige Umgebung bestehe ausschlie脽lich aus Bauernh枚fen oder ehemaligen Hofanlagen, so dass die orts眉bliche Grundst眉cksgr枚脽e erheblich sei. Erst im Jahre 2018 sei der sp盲ter ver盲u脽erte Grundst眉cksteil zu Bauland erkl盲rt worden. Ab diesem Zeitpunkt sei 眉berhaupt erst eine andere Nutzung m枚glich gewesen.
Das FA war unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) der Auffassung, dass ein steuerpflichtiges Ver盲u脽erungsgesch盲ft i.S.v. 搂搂 22, 23 EStG auch dann vorliege, wenn ein unbebautes Grundst眉ck parzelliert, eine Parzelle innerhalb der Ver盲u脽erungsfrist ver盲u脽ert und das Grundst眉ck im 脺brigen weiterhin zu eigenen Wohnzwecken genutzt werde. Das erworbene Grundst眉ck Y-Stra脽e 1 erf眉lle entgegen der Auffassung der Kl盲ger nicht die Voraussetzungen von Tz. 17 des听Schreibens des Bundesministeriums f眉r Finanzen (BMF) vom 5. Oktober 2000 (Bundessteuerblatt -BStBl- I 2000, 1383). Danach umfasse der Grund und Boden eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Geb盲udes nur die f眉r die entsprechende Geb盲udenutzung erforderlichen und 眉blichen Fl盲chen. Das von den Kl盲gern erworbene Grundst眉ck sei jedoch 眉berdurchschnittlich und nicht orts眉blich gro脽 gewesen.
Das FA ermittelte aus der Grundst眉cksteilver盲u脽erung einen Ver盲u脽erungsgewinn i.S.v. 搂听23 EStG i.H.v. 66.400 鈧 (Ver盲u脽erungserl枚s: 90.000 鈧 abz眉glich Anschaffungskosten 23.600 鈧 (Bodenrichtwert von 23,60 鈧/m虏)). Es errechnete den Bodenrichtwert auf Grundlage der Bodenrichtwertkarte Bauland zum 31. Dezember 2014 f眉r das Grundst眉ck Y-Stra脽e 1. Es legte dabei einen Bodenrichtwert i.H.v. 40 鈧/m虏 f眉r ein baureifes und erschlie脽ungsgeb眉hrenfreies Grundst眉ck, das im Dorfgebiet liegt und eine Fl盲che von 1.200 m虏 aufweist, zugrunde und wandte hierauf einen Umrechnungskoeffizienten von 59/100 wegen der abweichenden Grundst眉cksfl盲che an. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug aus der Bodenrichtwertkarte sowie auf die Umrechnungskoeffizienten f眉r Bodenrichtwerte nebst Berechnungen Bezug genommen (Bl. 26 f d. Einkommensteuerakte).
Diesen Gewinn rechnete es den Kl盲gern in dem Einkommensteuerbescheid 2019 vom 12. Januar 2021 h盲lftig als sonstige Eink眉nfte i.S.v. 搂搂听22, 23 EStG zu. Hiergegen legten die Kl盲ger Einspruch ...