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Entscheidungsstichwort (Thema)
Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims. - Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH: II R 27/23)
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Leitsatz (redaktionell)
Nur die Grundfl盲che des mit dem Familienheim bebauten Flurst眉cks oder bei gr枚脽eren Flurst眉cken eine angemessene Zubeh枚rfl盲che unterf盲llt dem verfassungsrechtlichen Schutz des gemeinsamen famili盲ren Lebensraums und ist erbschaftsteuerlich beg眉nstigt.
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Normenkette
BewG 搂听151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 搂听157 Abs.听1, 3 S. 1, 搂听181; ErbStG 搂 13 Abs. 1 Nrn.听4, 4 Buchst.听a, b, c, Nrn.听4a, 4b, 4c; EStG 1987 搂 52 Abs. 15 S. 8 Nr. 1; BewG 搂 2
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Tatbestand
Streitig ist, welche Grundst眉cke konkret in die Steuerbefreiung f眉r Hausgrundst眉cke nach 搂听13 Abs.听1 Nr.听4c des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) einzubeziehen sind.
Der Kl盲ger ist Erbe nach seinem im August 2020 verstorbenen Vater.
Zum Nachlass geh枚rten u.a. Grundst眉cke in der Innenstadt des Wohnortes. Dazu geh枚rten drei Grundst眉cke an einer Wohnstra脽e (unten links) mit dem Wohnhaus des Erblassers (218/5), einem 枚stlich gelegenen Nachbargrundst眉ck (199/3), das als unbebautes Gartengrundst眉ck mitbenutzt wird, und einem L-f枚rmigen Wegegrundst眉ck (202/04) sowie unmittelbar angrenzend drei weitere Grundst眉cke (unten rechts), die den Verlauf des fr眉heren Stadtgrabens entsprechen.
[Zeichnungen der Flurst眉cke]
Im Grundbuch sind die Flurst眉cke 218/5, 199/3, 267/7, 267/10 und 267/15, jeweils der Flur 9, gem盲脽 搂听890 des B眉rgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu einem Grundst眉ck vereinigt, weil der Eigent眉mer sie als ein Grundst眉ck in das Grundbuch hat eintragen lassen (Grundbuch von A, Blatt 13843). Das sechste Flurst眉ck (Flur听9, Flurst眉ck 202/4) ist im Grundbuch als eigenes Grundst眉ck eingetragen (Grundbuch von A, Blatt 7888).
Das Belegenheitsfinanzamt erlie脽 zwei getrennte Feststellungsbescheide 眉ber die gesonderte Feststellung der Grundbesitzwerte. F眉r die drei Grundst眉cke des 鈥濻tadtgrabens鈥 einen Bescheid (Aktenzeichen 鈥) und die anderen drei Grundst眉cke einen gesonderten Bescheid (Aktenzeichen 鈥). Streitig sind nur die erbschaftsteuerlichen Konsequenzen aus der Zusammenfassung der Grundst眉cke mit dem einen bebauten Grundst眉ck, auf dem das Wohnhaus steht.
In diesem Feststellungsbescheid (zuletzt vom 19.听Februar 2022) ermittelte das FA den Bodenwert nach der Bebaubarkeit der Fl盲chen. Dabei fasste das FA die Teilfl盲chen der Flurst眉cke 218/5 und 199/3 鈥 ohne die Flurst眉cke zu benennen und dies zu erl盲utern 鈥 offenbar nur wegen der gleichartigen Bebaubarkeit zu einer Fl盲che von 2.129听qm zusammen und bewertete diese Fl盲chen mit 550听Euro/qm. Die restliche Teilfl盲che (202/04) 鈥 abermals ohne das Flurst眉ck zu benennen 鈥 mit 162听qm bewertete es mit 350听Euro/qm. Es wies die Werte der beiden Teilfl盲chen und den Gesamtbetrag der Bodenwerte aus (1.227.650听鈧). Daneben bewertete das FA den 骋别产盲耻诲别蝉补肠丑飞别谤迟 des einzigen Geb盲udes und der dazugeh枚rigen Garage mit zusammen 152.315听鈧. Insgesamt ergab das einen Grundbesitzwert von der wirtschaftlichen Einheit von 1.379.965听鈧. In den Erl盲uterungen zu dem Feststellungsbescheid wies das FA die Brutto-Grundfl盲chen des Wohnhauses mit insgesamt 517,14 qm aus. In den 鈥濶achrichtlichen Angaben鈥 teilte es die Wohn- und Nutzfl盲che des Geb盲udes mit 235听qm und die Wohnfl盲che einer bisher vom Rechtsvorg盲nger selbst genutzten Wohnung mit 235听qm mit und erg盲nzte:
鈥濪ie Steuerbefreiung nach 搂听13 Abs.听1 Nr.听4B ErbStG ist ggf. nur f眉r das Familienheim auf dem Grundst眉ck Gemarkung A Flur 9 Flurst眉ck 218/5 zur Gr枚脽e von 837 m虏 zu gew盲hren (Bodenrichtwert 550 Euro/m虏) - siehe auch meine beigef眉gten Unterlagen.鈥
Das FA ermittelte den Betrag der Steuerbefreiung nach 搂听13 Abs.听1 Nr.听4c ErbStG wie folgt:
Hausgrundst眉ck (837听qm x 550听鈧) |
460.350听鈧 |
骋别产盲耻诲别蝉补肠丑飞别谤迟 |
152.315 鈧 |
Summe |
612.665 鈧 |
davon 200/235 (beg眉nstigte Fl盲che) |
521.417 鈧 |
Dagegen richtet sich nach erfolglosem Einspruch die Klage.
Der Kl盲ger ist der Ansicht, die Steuerbefreiung nach 搂听13 Abs.听1 Nr.听4c ErbStG m眉sse auf die gesamte wirtschaftliche Einheit, die vom Belegenheitsfinanzamt der gesonderten Grundst眉cksbewertung unterworfen worden sei 鈥 also alle drei Grundst眉cke 鈥, berechnet werden und beruft sich insoweit auf die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 23.听Februar 2021 II听R 29/19, BFHE 272, 497, BStBl听II 2023, 191, BFH/NV 2021, 1222). Das FA sei an den Grundlagenbescheid des Belegenheitsfinanzamtes gebunden. Daher seien 200/235 des festgestellten Grundbesitzwertes f眉r alle drei Grundst眉cke (1.379.965听鈧) im Erbschaftsteuerbescheid als beg眉nstigt zu ber眉cksichtigen.
Der Kl盲ger beantragt sinngem盲脽,
den Erbschaftsteuerbescheid vom 25.听Mai 2021 in Gestalt der 脛nderungsbescheide vom 11.听August 2022 und vom 12.听Januar 2023 und des Einspruchsbescheides vom 30.听Januar 2023 dahingehend zu 盲ndern, dass die Steuerbefreiung nach 搂听13 Abs.听1 Nr.听4c ErbStG um 653.021听鈧 auf 1.174.438听鈧 erh枚ht wird und die festgesetzte Erbschaftsteuer von 148.675听鈧 um 134.430 鈧 auf 14.245听鈧 erm盲脽igt wird.
Der Beklagte beantragt,
die Klage abzuweisen
und verweist darauf, dass in dem Ge...