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Entscheidungsstichwort (Thema)
Umsatzsteuer 1988鈥1991
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Tenor
I. Unter 脛nderung der angefochtenen Umsatzsteuerbescheide 1988 bis 1991; alle vom 8. Oktober 1993 und jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. Juni 1994, werden beim Ansatz der Bemessungsgrundlage die Ums盲tze zu 14 % um folgende Betr盲ge gek眉rzt:
1988: |
45.598,鈥 DM, |
1989: |
44.584,鈥 DM, |
1990: |
42.250,鈥 DM, |
1991: |
39.795,鈥 DM. |
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
IV. Die Entscheidung ist wegen der Kosten vorl盲ufig vollstreckbar. Der Schuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in H枚he der festzusetzenden Kosten abwenden, wenn nicht der Gl盲ubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher H枚he leistet.
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Tatbestand
Streitig ist die umsatzsteuerliche Behandlung eines zinslosen Baudarlehens, das der Kl盲gerin durch ihre Kommanditistin gew盲hrt worden ist.
Die Kl盲gerin, bestehend aus der Komplement盲rin 鈥炩 mbH鈥 und der 鈥ank 鈥 (im folgenden 鈥), als Rechtsnachfolgerin der 鈥ank 鈥, (im folgenden 鈥) als einziger Kommanditistin, hat nach dem Gesellschaftsvertrag vom 28. Dezember 1982 zum Unternehmensgegenstand den 鈥濫rwerb, die Bebauung, die Verwaltung und die Ver盲u脽erung von Grundbesitz sowie der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und die Ver盲u脽erung von beweglichen Sachen, die 眉bernahme von Beteiligungen, die Vermittlung von Immobilien sowie alle damit zusammenh盲ngenden Rechtsgesch盲fte鈥. Das Gesellschaftskapital bel盲uft sich auf 50.000 DM 鈥瀠nd wird von der Gesellschafterin 鈥ank 鈥 als Kommanditistin erbracht鈥 (搂 3 des Gesellschaftsvertrages vom 28. Dezember 1982). Dem vorliegenden Streitverfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Mit notariellem Vertrag vom 22. Dezember 1982 erwarb die ehemalige 鈥 ein Anwesen in 鈥 mit einer Gesamtgr枚脽e von 8,79 a (Hof- und Geb盲udefl盲che sowie einen weiteren Hofraum) zum Preis von 40.000 DM sowie der Zahlung einer lebensl盲nglichen monatlichen Rente in H枚he von 2.300,鈥 DM an die Ver盲u脽erin. Mit weiterem notariellen Vertrag vom 10. November 1983 wurde der vormaligen Ver盲u脽erin ein lebensl盲ngliches Wohnrecht an einer Wohnung in dem auf dem Vorgen. Grundbesitz neu zu erstellenden Geb盲ude einger盲umt.
Mit notariellem Vertrag vom 15. November 1983 bestellte die damalige Kommanditistin der Kl盲gerin, 鈥, f眉r die Kl盲gerin an dem von ihr erworbenen Grundbesitz in 鈥 ein Erbbaurecht auf die Dauer von 20 Jahren. In dem Vertrag hei脽t es u.a.: 鈥濪as zur Zeit noch auf dem Erbbaugrundst眉ck stehende Wohn- und Gastst盲ttenanwesen ist f眉r die geplante Bauma脽nahme des Erbbauberechtigten als solches nicht mehr verwendbar und wird abgerissen (搂 1 Gegenstand) 鈥. Der Erbbauzins errechnet sich nur vom Bodenwert des Erbbaugrundst眉cks im Zeitpunkt der Bestellung des Erbbaurechts, und zwar mit 120,鈥 DM pro qm. Der Erbbauzins betr盲gt j盲hrlich 2 % von diesem Wohnwert. Der Erbbauzins ist j盲hrlich zum 30.6. eines jeden Jahres f盲llig. Der j盲hrliche Erbbauzins betr盲gt: 2.109,60 DM 鈥 Die Zahlungsverpflichtung beginnt mit dem heutigen Tage. Auf die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel f眉r den Erbbauzins wird verzichtet. Das derzeit aufstehende Grundst眉ck ist seitens des Erbbauberechtigten zu entsch盲digen zu dem Wert, der dem derzeitigen steuerlich ma脽gebenden Buchwert des Geb盲udes bei der Grundst眉ckseigent眉merin (Bank) entspricht.鈥 (搂 2 des Vertrages) 鈥 鈥濪er Berechtigten wird das Recht einger盲umt, auf dem Baugrundst眉ck ein Wohn- und Gesch盲ftshaus unter Beachtung der beh枚rdlichen Vorschriften zu errichten und zu erhalten.鈥 (搂 3 des Vertrages).
Auf der Grundlage dieses Vertrages errichtete die Kl盲gerin in der Folge auf dem Grundst眉ck ein Geb盲ude mit einem Bankteil und zwei Wohnungen, wobei von der Gesamtnutzfl盲che von 454 qm ein Anteil von 200 qm auf die beiden Wohnungen entf盲llt. Das Objekt wurde im Jahre 1985 fertiggestellt. Eine Wohnung wird seither von der vormaligen Grundst眉ckseigent眉merin aufgrund des eingetragenen Wohnrechts genutzt, die andere Wohnung wurde mit Mietvertrag vom 01. Juli 1985 fremdvermietet. Die Bankr盲ume wurden ebenfalls zum 01. Juni 1985 an die damalige 鈥 vermietet. Die Besitz- und Gebrauchs眉berlassung an die damalige 鈥 erfolgte ohne banktypische Einrichtung. Die Bank selbst beschaffte sich auf eigene Kosten im Fachhandel das gesamte Inventar einschlie脽lich der Panzergeldschr盲nke. Eine Tresoranlage im eigentlichen Sinne wurde nicht eingerichtet, weil dies aus baulichen Gr眉nden wegen des sumpfigen Untergrundes nicht m枚glich war.
Gem盲脽 dem hierzu geschlossenen Mietvertrag vom 15. Mai 1986 war f眉r die Nutzfl盲che von 254 qm ein Mietzins von 2.800,鈥 DM monatlich zzgl. 392,鈥 DM Umsatzsteuer zu entrichten, insgesamt also 3.192,鈥 DM. F眉r die Zeit ab 01. Juli 1985 bestand insoweit zun盲chst ein m眉ndlich geschlossener Mietvertrag ohne Festsetzung eines bestimmten Mietzinses, unter dem 02. Mai 1986 wurde zwischen der Kl盲gerin und der 鈥 ein vorl盲ufiger schriftlicher Mietvertrag geschlossen mit dem o.g. Mietzins. In dem zun盲chst m眉ndlich geschlossenen Mietvertrag...