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Entscheidungsstichwort (Thema)
Bemessungsgrundlage f眉r die Erbringung von Dienstleistungen der Kreditanalyse und Kreditsachbearbeitung durch eine Gesellschaft an ihre Gesellschafter bei Personalgestellung f眉r diese Gesellschaft (Outsourcing)
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Leitsatz (redaktionell)
1) Bei Leistungen aus einem gegenseitigen Vertrag, durch den sich eine Gesellschaft zu einer sonstigen Leistung gegen眉ber den Gesellschaftern verpflichtet, ist von einem Leistungsaustausch im Sinne des 搂 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG auszugehen. Dem steht nicht entgegen, wenn die Leistung dem Grunde nach bereits im Gesellschaftsvertrag vereinbart worden ist. Es handelt sich um einen tausch盲hnlichen Umsatz gem. 搂 3 Abs. 12 Satz 2 UStG, wenn Kostenerstattung und 脺berlassung des ben枚tigten Personals als Gegenleistung durch den Gesellschafter gew盲hrt werden.
2) Entgelt im Sinne von 搂 10 Abs. 1 UStG ist sowohl eine an den tats盲chlich entstandenen Kosten orientierte Kostenerstattung als auch der Wert einer erfolgten Personalgestellung.
3) Ein nicht umsatzsteuerbarer Gesellschafterbeitrag ist nur dann gegeben, wenn die Leistung des Gesellschafters an die Gesellschaft allein durch seine Gewinnbeteiligung abgegolten ist.
4) Die nicht steuerbare Bereitstellung von Personal gem. Abschn. 1 Abs. 7 und 8 UStR 2005 setzt voraus, dass dieses Personal vertraglich und tats盲chlich nur im Rahmen der Leistung des Auftragnehmers f眉r den Auftraggeber eingesetzt wird.
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Normenkette
UStG 搂 3 Abs. 12 S. 2; UStR 2005 Abschn. 1 Abs. 7 und 8; UStG 搂 1 Abs. 1 Nr. 1
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Nachgehend
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Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, welches umsatzsteuerliche Entgelt die Kl盲gerin im Streitjahr f眉r die an ihre Gesellschafter erbrachten sonstigen Leistungen erhalten hat und wie dementsprechend die Umsatzsteuer gem盲脽 搂 10 Abs. 1 UStG zu bemessen ist.
Die Kl盲gerin wurde mit notariellem Gesellschaftsvertrag vom 鈥 2004 zun盲chst in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschr盲nkter Haftung gegr眉ndet.
Gr眉ndungsgesellschafter der Kl盲gerin waren die 鈥parkasse 鈥 sowie die 鈥parkasse 鈥, wobei an die Stelle der 鈥parkasse 鈥 sp盲ter deren Rechtsnachfolgerin, die Sparkasse 鈥 trat. Das Stammkapital der Kl盲gerin betrug 鈥 EUR. Hiervon 眉bernahm die 鈥parkasse 鈥 eine Stammeinlage i.H.v. 鈥 EUR und die 鈥parkasse 鈥 eine Stammeinlage i.H.v. 鈥 EUR.
Gem盲脽 dem genannten Gesellschaftsvertrag sollte Gegenstand der Kl盲gerin die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Kreditanalyse und der Kreditsachbearbeitung f眉r Kreditinstitute sein. Die 脺bernahme von Kreditrisiken und die Entscheidung 眉ber Kreditbewilligungen sollten ausdr眉cklich nicht Gegenstand der Kl盲gerin sein.
Wegen der weiteren Einzelheiten dieses Gesellschaftsvertrages wird auf die notarielle Urkunde des beurkundenden Notars Dr. 鈥 mit Sitz in 鈥 zur Ur.Nr. 鈥眉r 2004 vom 鈥 2004 Bezug genommen.
Erl盲uternd ist insoweit darauf hinzuweisen, dass die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Kreditgesch盲ft der Kreditinstitute eine klare Trennung von 鈥濵arkt鈥 und 鈥濵arktfolge鈥 verlangen. Als 鈥濵arkt鈥 im Sinne dieser Anforderungen gelten insoweit Organisationseinheiten, die Kreditgesch盲fte initiieren und bei Kreditentscheidungen eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Als 鈥濵arktfolge鈥 gelten insoweit Organisationseinheiten, die im Rahmen eigener Bonit盲tspr眉fungen ein weiteres, vom 鈥濵arkt鈥 unabh盲ngiges Votum abgeben und die erforderlichen T盲tigkeiten der Kreditbearbeitung durchf眉hren.
Der Befolgung und Verwirklichung dieser Mindestanforderungen an das Kreditgesch盲ft der Kreditinstitute diente mithin die Ausgliederung von Funktionen der Kreditinstitute 鈥parkasse 鈥 und Sparkasse 鈥. auf die Kl盲gerin.
Zu den Leistungen der Kl盲gerin im Rahmen der 鈥濵arktfolge鈥 Kredit geh枚rten bei der Bearbeitung des Kreditneu- und Kreditbestandsgesch盲fts unter anderem die Bilanzanalyse, die Ermittlung der Kapitaldienstf盲higkeit, die Ermittlung bzw. 脺berpr眉fung und Festsetzung der Ratingnote, die Hereinnahme von Sicherheiten und deren Bewertung, die Erstellung von Beschlussvorlagen und Voten im Sinne qualifizierter Stellungnahmen, die Erstellung von Kredit- und Sicherungsvertr盲gen, die Pr眉fung der Valutierungsvoraussetzungen sowie die Valutierung, die Abrechnung 枚ffentlicher F枚rdermittel, die Sicherheitenverwaltung, die Konten盲nderung sowie die Bearbeitung von Sondertilgungen, auslaufenden Festzinsvereinbarungen, Darlehensr眉ckst盲nden und von Avalen.
Das Leistungsangebot der Kl盲gerin umfasste mithin innerhalb der 鈥濵arktfolge鈥 ab Start ihrer operativen T盲tigkeit im Dezember 2005 s盲mtliche erforderlichen Bausteine f眉r die komplette Bearbeitung des gesamten Kreditneugesch盲fts und Kreditbestandsgesch盲fts f眉r die Standardkundensegmente und f眉r alle Standardprodukte des Kreditgesch盲fts mit privaten und gewerblichen Kunden.
Zeitgleich mit der Errichtung des notariellen Gesellschaftsvertrages vom 鈥 2004 stellte die Kl盲gerin beim Beklagten einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu umsatzsteuerlichen Fragen.
Dabei wurde die Erteilung einer verbi...