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Entscheidungsstichwort (Thema)
Anerkennung eines Mietverh盲ltnisses zwischen nahen Angeh枚rigen bei Zahlung der Miete durch Widerruf einer Schenkung und Aufrechnung
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Leitsatz (redaktionell)
1. Der steuerlichen Anerkennung eines zwischen dem Sohn als Vermieter und seiner Mutter als Mieterin geschlossenen Mietverh盲ltnisses steht es nicht entgegen, dass die Mietzahlung geleistet wird, indem die Mutter eine ihrem Sohn vor Beginn des Mietverh盲ltnisses zugewandte Schenkung jeweils j盲hrlich in H枚he der angefallenen Miete nebst Nebenkosten widerruft und ihren R眉ckforderungsanspruch gegen die Mietforderung des Sohnes aufrechnet.
2. F眉r den Vergleich zwischen der orts眉blichen und der tats盲chlichen Miete ist von der vereinbarten, nicht von der tats盲chlich gezahlten Miete auszugehen.
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Normenkette
EStG 搂 21 Abs.听1 S. 1 Nr. 1, Abs.听2
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Nachgehend
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Tenor
Abweichend von dem Bescheid 眉ber Einkommensteuer 2006 vom 09.08.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 01.07.2013 und dem Bescheid 眉ber Einkommensteuer 2007 vom 28.10.2013 wird die Einkommensteuer unter Ber眉cksichtigung eines Verlustes aus der Vermietung der Doppelhaush盲lfte L.-str. 鈥 bei den Eink眉nften des Kl盲gers aus Vermietung und Verpachtung in H枚he von 15.152,00 EUR f眉r 2006 und in H枚he von 7.364,00 EUR f眉r 2007 ge盲ndert festgesetzt. Die Berechnung der Steuer wird gem盲脽 搂 100 Abs. 2 Satz 3 Finanzgerichtsordnung 鈥 FGO 鈥 dem Beklagten 眉bertragen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorl盲ufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in H枚he des Kostenerstattungsanspruchs des Kl盲gers abwenden, wenn nicht der Kl盲ger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben H枚he leistet.
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Tatbestand
Die Beteiligten streiten dar眉ber, ob und in welcher H枚he ein Verlust aus einer Vermietung der Doppelhaush盲lfte L鈥-str. .. in M鈥 durch den Kl盲ger an seine Mutter bei den Eink眉nften des Kl盲gers aus Vermietung und Verpachtung ber眉cksichtigt werden kann.
Der Kl盲ger wird vom Beklagten zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte in den Streitjahren neben den hier streitigen Eink眉nften aus Vermietung und Verpachtung Eink眉nfte aus Gewerbebetrieb, selbst盲ndiger (nur 2007) und nichtselbst盲ndiger Arbeit und Kapitalverm枚gen.
Der Kl盲ger erwarb die im Jahre 1974 fertiggestellte Doppelhaush盲lfte L鈥-str. 鈥 mit einer Wohnfl盲che von 106 m虏 im Jahre 1996 als Wohnungseigentum. Zum Gemeinschaftseigentum (mit der weiteren Doppelhaush盲lfte auf dem Grundst眉ck) geh枚rten eine Sauna und ein Schwimmbad (8,00 m 脳 4,5 m).
Das Haus war mit einer gehobenen K眉cheneinrichtung (Anschaffungskosten 72.000,00 DM, ca. 2000 eingebaut, lt. Gutachten vom 17.06.2011, Blatt 32 bis 57, genau Blatt 42, Gerichtsakte 鈥揋A鈥) ausgestattet. Dieses Haus bewohnte der Kl盲ger zun盲chst selbst.
Unter dem 27.06./29.06.2002 schloss der Kl盲ger mit seiner am 11.06.1938 geborenen Mutter eine Schenkungsvereinbarung (Blatt 27 GA), nach der die Mutter dem Kl盲ger einen Betrag in H枚he von 115.000,00 EUR schenkte. Der Kl盲ger nahm die Schenkung an. Das Geld erhielt er durch 脺berweisung von zwei Raten aus der notariellen Urkunde vom 26.06.2002, die der Vater des Kl盲gers aufgrund einer Vereinbarung an die Mutter des Kl盲gers h盲tte leisten m眉ssen. Weiter ist vereinbart, dass die Mutter des Kl盲gers die Schenkung j盲hrlich bis zu einem Betrag in H枚he von 10.000,00 EUR durch schriftliche Erkl盲rung bis zur ersten Dezemberwoche des jeweiligen Jahres widerrufen durfte, ohne dass eine Begr眉ndung erforderlich w盲re. F眉r den Fall, dass die Schenkung nichtig, unwirksam oder undurchf眉hrbar sei, ist vereinbart, dass der Betrag dann als zinsloses Darlehen mit einer festen Laufzeit von zehn Jahren ab Kenntnis von diesem Hindernis zu behandeln sei.
Der Kl盲ger schloss mit seiner Mutter am 10.10.2002 einen schriftlichen Mietvertrag 眉ber das Haus (Blatt 24 GA). Darin ist vereinbart, dass der Mietzins von 400,00 EUR zum dritten Werktag eines Monats auf das Konto des Kl盲gers zu zahlen sei. Ferner seien Nebenkosten gem盲脽 der Anlage 3 zu 搂 27 der Zweiten Berechnungsverordnung nach der einmal j盲hrlich zu erstellenden Abrechnung zu zahlen. Eine Vorauszahlung von Nebenkosten war nicht vereinbart.
Unter dem 06.12.2002 erfolgte ein Nachtrag zum Mietvertrag (Blatt 29 GA), in dem abweichend von der Zahlungsbestimmung in 搂 2 des Mietvertrages der Mutter des Kl盲gers gestattet wurde, die Miete und die Nebenkosten einmal j盲hrlich durch Widerruf der Schenkung und Aufrechnung zu leisten. Dies sollte solange gelten, wie noch Schenkungsbetr盲ge vorhanden seien.
Mit Schreiben vom 25.11.2003 erh枚hte der Kl盲ger die Miete ab dem 01.01.2004 auf 470,00 EUR (Blatt 26 GA).
Zum Januar 2005 erh枚hte der Kl盲ger die Miete um 80,00 EUR monatlich. Die Mutter erkl盲rte dazu, dass sie die Mieterh枚hung zun盲chst einbehalte, bis eine Reihe von in dieser Erkl盲rung aufgelisteten M盲ngeln beseitigt worden seien (in Heftung Arbeitsbogen).
Es liegen Nebenkostenabrechnu...