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Entscheidungsstichwort (Thema)
Steuerbefreiung f眉r Heilbehandlung im Rahmen 盲rztlicher Berufe, zul盲ssige Ausnahme von Psychotherapeuten aus der Definition des arzt盲hnlichen Berufs
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Leitsatz (amtlich)
Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten 眉ber die Umsatzsteuern 鈥 Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass er den Mitgliedstaaten bei der Definition der arzt盲hnlichen Berufe und der Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die zu diesen Berufen geh枚ren, f眉r die Zwecke der in dieser Bestimmung vorgesehenen Befreiung ein Ermessen einr盲umt. Bei der Aus眉bung dieses Ermessens haben die Mitgliedstaaten jedoch das mit dieser Bestimmung verfolgte Ziel, zu gew盲hrleisten, dass die Befreiung nur f眉r Leistungen gilt, die von Personen erbracht werden, die 眉ber die erforderlichen beruflichen Qualifikationen verf眉gen, und den Grundsatz der steuerlichen Neutralit盲t zu beachten.
Eine nationale Regelung, die den Beruf des Psychotherapeuten von der Definition der arzt盲hnlichen Berufe ausnimmt, verst枚脽t nur insoweit gegen dieses Ziel und diesen Grundsatz, als die psychotherapeutischen Behandlungen 鈥 was vom vorlegenden Gericht zu pr眉fen ist 鈥 von der Mehrwertsteuer befreit w盲ren, wenn sie von Psychiatern, Psychologen oder Angeh枚rigen anderer 盲rztlicher oder arzt盲hnlicher Berufe durchgef眉hrt w眉rden, obwohl sie, von Psychotherapeuten erbracht, unter Ber眉cksichtigung deren beruflicher Qualifikationen als qualitativ gleichwertig angesehen werden k枚nnen.
Eine nationale Regelung, die bestimmte, von Physiotherapeuten ausge眉bte spezifische Heilt盲tigkeiten im Bereich der Humanmedizin, wie Behandlungen mittels St枚rfelddiagnostik, von der Definition dieses arzt盲hnlichen Berufes ausnimmt, verst枚脽t nur insoweit gegen dieses Ziel und diesen Grundsatz, als diese Behandlungen 鈥 was vom vorlegenden Gericht zu pr眉fen ist 鈥 von der Mehrwertsteuer befreit w盲ren, wenn sie von 脛rzten oder Zahn盲rzten erbracht w眉rden, obwohl sie, von Physiotherapeuten durchgef眉hrt, unter Ber眉cksichtigung deren beruflicher Qualifikationen als qualitativ gleichwertig angesehen werden k枚nnen.
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Normenkette
EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c
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Beteiligte
J. E. van den Hout-van Eijnsbergen |
Staatssecretaris van Financi毛n |
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Verfahrensgang
Hoge Raad (Niederlande) (Urteil vom 15.10.2004) |
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Tatbestand
鈥濻echste Mehrwertsteuerrichtlinie 鈥 Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c 鈥 Befreiungen 鈥 Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Aus眉bung 盲rztlicher und arzt盲hnlicher Berufe erbracht werden 鈥 Therapeutische Behandlungen durch einen Physiotherapeuten und eine Psychotherapeutin 鈥 Definition der arzt盲hnlichen Berufe durch den betreffenden Mitgliedstaat 鈥 Ermessen 鈥 Grenzen鈥
In den verbundenen Rechtssachen C-443/04 und C-444/04
betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande) mit Entscheidungen vom 15. Oktober 2004, beim Gerichtshof eingegangen am selben Tag, in den Verfahren
H. A. Solleveld (C-443/04) und
J. E. van den Hout-van Eijnsbergen (C-444/04)
gegen
Staatssecretaris van Financi毛n
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DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpr盲sidenten A. Rosas sowie der Richter J. Malenovsk媒, S. von Bahr, A. Borg Barthet und A. 脫 Caoimh (Berichterstatter),
Generalanw盲ltin: J. Kokott,
Kanzler: H. von Holstein, Hilfskanzler,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die m眉ndliche Verhandlung vom 20. Oktober 2005,
unter Ber眉cksichtigung der Erkl盲rungen
鈥 von Herrn Solleveld, vertreten durch A. B. Schoonbeek, advocaat,
鈥 von Frau van den Hout-van Eijnsbergen, vertreten durch F. D. Kouwenhoven, belastingadviseur,
鈥 der niederl盲ndischen Regierung, vertreten durch H. G. Sevenster und D. J. M. de Grave als Bevollm盲chtigte,
鈥 der Kommission der Europ盲ischen Gemeinschaften, vertreten durch P. van Nuffel und D. Triantafyllou als Bevollm盲chtigte,
nach Anh枚rung der Schlussantr盲ge der Generalanw盲ltin in der Sitzung vom 15. Dezember 2005
folgendes
Urteil
1
Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung des Artikels 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten 眉ber die Umsatzsteuern 鈥 Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1, im Folgenden: Sechste Richtlinie).
2
Diese Ersuchen ergehen im Rahmen zweier Rechtsstreitigkeiten von Herrn Solleveld, einem Physiotherapeuten, und Frau van den Hout-van Eijnsbergen, einer Psychotherapeutin, gegen den Staatssecretaris van Financi毛n (Staatssekret盲r f眉r Finanzen) 眉ber Entscheidungen des Inspecteur van de Belastingdienst 鈥 Ondernemingen (Leiter der Abteilung 鈥濽nternehmen鈥 der staatlichen Finanzverwaltung, im Folgenden: Inspecteur), mit denen die Befreiung der von den Kl盲gern im Rahmen ih...