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Entscheidungsstichwort (Thema)
Umsatzsteuer, Verzinsung, Zinseszins, H枚he der Verzinsung bei zuviel entrichteter Umsatzsteuer
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Leitsatz (amtlich)
Das Recht der Union ist dahin auszulegen, dass nach ihm der Steuerpflichtige, der einen zu hohen Mehrwertsteuerbetrag entrichtet hat, der vom betreffenden Mitgliedstaat unter Versto脽 gegen die Mehrwertsteuervorschriften der Union erhoben worden war, Anspruch auf Erstattung der unter Versto脽 gegen das Unionsrecht erhobenen Steuer sowie Anspruch auf deren Verzinsung haben muss. Ob der Hauptbetrag nach einer Regelung 眉ber die einfache Verzinsung, einer Zinseszinsregelung oder nach einer anderen Regelung zu verzinsen ist, ist nach nationalem Recht unter Beachtung der Grunds盲tze der Effektivit盲t und der 脛quivalenz zu bestimmen.
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Normenkette
EGRL 112/2006
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Beteiligte
Littlewoods Retail Ltd u.a |
Littlewoods Retail Ltd u. a |
HM Commissioners for Revenue and Customs |
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Verfahrensgang
High Court of Justice (Vereinigtes K枚nigreich) (Urteil vom 25.11.2010; ABl. EU 2011, Nr. C 89/12) |
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Tatbestand
鈥瀂weite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie 鈥 Vorsteuer 鈥 Erstattung des zu viel gezahlten Betrags 鈥 Zinszahlungen 鈥 Modalit盲ten鈥
In der Rechtssache C-591/10
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom High Court of Justice (England & Wales), Chancery Division (Vereinigtes K枚nigreich), mit Entscheidung vom 25. November 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 14. Dezember 2010, in dem Verfahren
Littlewoods Retail Ltd u. a.
gegen
Her Majesty鈥檚 Commissioners for Revenue and Customs
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DER GERICHTSHOF (Gro脽e Kammer)
unter Mitwirkung des Pr盲sidenten V. Skouris, der Kammerpr盲sidenten A. Tizzano, J. N. Cunha Rodrigues, K. Lenaerts, J.-C. Bonichot und der Kammerpr盲sidentin A. Prechal, der Richterin R. Silva de Lapuerta, der Richter K. Schiemann, E. Juh谩sz, G. Arestis, A. Borg Barthet (Berichterstatter) und D. 艩v谩by sowie der Richterin M. Berger,
Generalanw盲ltin: V. Trstenjak,
Kanzler: A. Impellizzeri, Verwaltungsr盲tin,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die m眉ndliche Verhandlung vom 22. November 2011,
unter Ber眉cksichtigung der Erkl盲rungen
鈥 der Littlewoods Retail Ltd u. a., vertreten durch D. Anderson und L. Rabinowitz, QC, sowie durch S. Elliott, Barrister,
鈥 der Regierung des Vereinigten K枚nigreichs, vertreten durch C. Murrell als Bevollm盲chtigte im Beistand von D. Wyatt, QC,
鈥 der deutschen Regierung, vertreten durch T. Henze, K. Petersen und J. M枚ller als Bevollm盲chtigte,
鈥 der franz枚sischen Regierung, vertreten durch G. de Bergues und N. Rouam als Bevollm盲chtigte,
鈥 der zyprischen Regierung, vertreten durch K. Lykourgos und E. Symeonidou als Bevollm盲chtigte,
鈥 der niederl盲ndischen Regierung, vertreten durch C. Wissels als Bevollm盲chtigte,
鈥 der finnischen Regierung, vertreten durch H. Leppo als Bevollm盲chtigte,
鈥 der Europ盲ischen Kommission, vertreten durch R. Lyal und C. Soulay als Bevollm盲chtigte,
nach Anh枚rung der Schlussantr盲ge der Generalanw盲ltin in der Sitzung vom 12. Januar 2012
folgendes
Urteil
Rz. 1
Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung des Unionsrechts bei Ersatz eines finanziellen Schadens, den ein Steuerpflichtiger durch die 脺berzahlung von Mehrwertsteuer erlitten hat.
Rz. 2
Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen den Gesellschaften der Littlewoods-Gruppe (im Folgenden: Littlewoods) auf der einen Seite und Her Majesty鈥檚 Commissioners for Revenue and Customs (im Folgenden: Commissioners) auf der anderen Seite wegen der Modalit盲ten f眉r den Ersatz des finanziellen Schadens, den Littlewoods durch die 脺berzahlung von Mehrwertsteuer erlitten hat.
Rechtlicher Rahmen
Unionsrecht
Rz. 3
Art. 8 und Anhang A Nr. 13 der Zweiten Richtlinie 67/228/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten 眉ber die Umsatzsteuern 鈥 Struktur und Anwendungsmodalit盲ten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems (ABl. 1967, Nr. 71, S. 1303) bestimmen die Besteuerungsgrundlage f眉r die Mehrwertsteuer u. a. bei Lieferungen und Dienstleistungen.
Rz. 4
Art. 11 Teil C Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten 眉ber die Umsatzsteuern 鈥 Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) bestimmt:
鈥濱m Falle der Annullierung, der R眉ckg盲ngigmachung, der Aufl枚sung, der vollst盲ndigen oder teilweisen Nichtbezahlung oder des Preisnachlasses nach der Bewirkung des Umsatzes wird die Besteuerungsgrundlage unter von den Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen entsprechend vermindert.
Jedoch k枚nnen die Mitgliedstaaten im Falle der vollst盲ndigen oder teilweisen Nichtbezahlung von dieser Regel abweichen.鈥
Recht des Vereinigten K枚nigreichs
Rz. 5
Der Value Added Tax Act 1994 (Mehrwertsteuergesetz von 1994, im Folgenden: VATA 1994) enth盲lt die Vorschriften 眉ber die Verwaltung, Erhebung und Durchf眉hrung der Mehrwertsteuer sowie 眉ber die Rechtsbehelfe, die bei einem Fachgericht eingelegt werden k枚nnen. Dieses Ge...