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Entscheidungsstichwort (Thema)
Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Behandlung sogenannter Pickup-Fahrzeuge
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Leitsatz (NV)
1. Es ist nicht von grunds盲tzlicher Bedeutung, ob f眉r die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Pickup-Fahrzeugs als PKW oder LKW ausschlie脽lich auf die objektiven Eigenschaften des Fahrzeugs abzustellen oder ob auch die vom Halter beabsichtigte oder tats盲chliche Nutzung des Fahrzeugs zu ber眉cksichtigen ist.
2. Bei Pickup-Fahrzeugen ist typisierend davon auszugehen, dass diese nicht vorwiegend der Lastenbef枚rderung zu dienen geeignet und bestimmt und deswegen als PKW einzustufen sind, wenn ihre Ladefl盲che oder ihr Laderaum nicht mehr als die H盲lfte der gesamten Nutzfl盲che ausmacht.
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Normenkette
KraftStG 搂 2 Abs.听1-2; FGO 搂 115 Abs. 2 Nr. 1
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Verfahrensgang
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骋谤眉苍诲别
Rz. 1
Die Beschwerde ist unbegr眉ndet.
Rz. 2
Die vom Kl盲ger und Beschwerdef眉hrer (Kl盲ger) bezeichnete Rechtsfrage, ob f眉r die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung seines Pickup-Fahrzeugs als PKW oder LKW ausschlie脽lich auf die objektiven Eigenschaften des Fahrzeugs abzustellen oder ob auch --wie der Kl盲ger meint-- die vom Halter beabsichtigte oder tats盲chliche Nutzung des Fahrzeugs zu ber眉cksichtigen ist, ist nicht von grunds盲tzlicher Bedeutung i.S. des 搂 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) und erfordert deshalb auch keine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Fortbildung des Rechts i.S. des 搂 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FGO. Denn diese Frage ist bereits durch h枚chstrichterliche Rechtsprechung gekl盲rt.
Rz. 3
Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Unterscheidung zwischen PKW und anderen Fahrzeugen anhand von Bauart, Ausstattung zur Personenbef枚rderung und sonstiger Einrichtung des Fahrzeugs, insbesondere zur Bef枚rderung von G眉tern, vorzunehmen (BFH-Entscheidungen vom 26. August 1997 VII B 103/97, BFH/NV 1998, 87, und vom 26. Juni 1997 VII R 12/97, BFH/NV 1997, 810). Dabei ist die objektive Beschaffenheit des Fahrzeugs unter Ber眉cksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit vom Tatsachengericht zu bewerten (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 1. Oktober 2008 II R 63/07, BFHE 222, 100, BStBl II 2009, 20). Damit ist gekl盲rt, dass es f眉r diese Abgrenzung nicht auf die subjektiven Vorstellungen des Steuerpflichtigen wie auch die tats盲chliche Nutzung des Fahrzeugs ankommt. Besondere 骋谤眉苍诲别 f眉r die Notwendigkeit einer erneuten Entscheidung dieser Frage durch den BFH hat der Kl盲ger nicht dargelegt.
Rz. 4
Im 脺brigen entspricht das angefochtene Urteil des Finanzgerichts der Rechtsprechung des BFH zur kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Einordnung sogenannter Pickup-Fahrzeuge, bei denen sich eine offene Ladefl盲che hinter einer "Doppelkabine" mit zwei hintereinander angeordneten Sitzreihen zur Personenbef枚rderung befindet. Danach ist im Interesse praktikabler Zuordnungsma脽st盲be und der um der Rechtssicherheit willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Zuordnungen typisierend davon auszugehen, dass solche Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbef枚rderung zu dienen geeignet und bestimmt und deswegen als PKW einzustufen sind, wenn --wie im Streitfall-- ihre Ladefl盲che oder ihr Laderaum nicht mehr als die H盲lfte der gesamten Nutzfl盲che ausmacht (BFH-Urteil vom 1. August 2000 VII R 26/99, BFHE 194, 257, BStBl II 2001, 72; BFH-Beschl眉sse vom 7. November 2006 VII B 79/06, BFH/NV 2007, 778 und VII B 81/06, nicht amtlich ver枚ffentlicht, derzeit "www.bundesfinanzhof.de", und vom 26. Oktober 2006 VII B 125/06, BFH/NV 2007, 767).
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Fundstellen
亿兆体育-Index 2311735 |
BFH/NV 2010, 952 |