Jean Bramburger-Schwirkslies, Michele Schwirkslies
Bei Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen handelt es sich grunds盲tzlich um regelm盲脽ig wiederkehrende Ausgaben bzw. Einnahmen, sodass auch die 10-Tage-Regelung anzuwenden ist. Das gilt auch f眉r die Umsatzsteuer-Voranmeldung f眉r das IV. Quartal, die bis zum 10. Januar des Folgejahres abzugeben ist (also innerhalb der 10-Tage-Frist).
Umsatzsteuervorauszahlungen f眉r das Vorjahr, die innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt werden, sind auch dann im Vorjahr steuerlich abziehbar, wenn der 10.1. des Folgejahres auf einen Samstag oder Sonntag f盲llt. Damit widerspricht der BFH einer allgemeinen Verwaltungsanweisung der Finanzverwaltung. Betriebsausgaben und Werbungskosten sind grunds盲tzlich in dem Kalenderjahr abzuziehen, in dem sie geleistet wurden. Bei regelm盲脽ig wiederkehrenden Ausgaben gibt es allerdings eine Ausnahme.
Bei Unternehmern, die ihren Gewinn mithilfe einer Einnahmen-脺berschussrechnung ermitteln, ist die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer eine Betriebsausgabe, die dieser Regelung unterliegt.
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Verl盲ngerung der Abgabefrist/F盲lligkeit
Der Unternehmer hatte die Umsatzsteuervorauszahlung f眉r Dezember 2014 am 8.1.2015 geleistet und diese Zahlung als Betriebsausgabe des Jahres 2014 geltend gemacht. Das Finanzamt meinte demgegen眉ber, diese Vorschrift sei nicht anzuwenden. Der Unternehmer habe zwar innerhalb des 10-Tages-Zeitraums geleistet, die Umsatzsteuervorauszahlung m眉sse aber auch innerhalb dieses Zeitraums f盲llig gewesen sein. Daran fehle es, weil die Vorauszahlung wegen 搂听108 Abs.听3 AO nicht am Samstag, dem 10.1.2015, sondern erst an dem folgenden Montag, dem 12.1.2015, und damit au脽erhalb des 10-Tages-Zeitraums f盲llig geworden sei.
Der BFH gab dem Unternehmer Recht und gew盲hrte den Betriebsausgabenabzug f眉r 2014. Auch wenn man fordert, dass die Umsatzsteuervorauszahlung innerhalb des 10-Tages-Zeitraums f盲llig sein muss, ist diese Voraussetzung im Beispielsfall erf眉llt. Denn bei der Ermittlung der F盲lligkeit ist laut BFH allein auf die gesetzliche Frist des 搂听18 Abs.听1 Satz听4 UstG abzustellen, nicht aber auf eine m枚gliche Verl盲ngerung der Frist gem盲脽 搂听108 Abs.听3 AO.
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Zu- und Abflussfiktion/Fristverl盲ngerung
Die Fristverl盲ngerung auf den n盲chsten Werktag ist im Zusammenhang mit der 10-Tages-Frist gem盲脽 搂听11 Abs.听2 EStG nicht anwendbar. Es handelt sich um eine Zufluss- und Abflussfiktion, nicht aber um eine "Frist", so dass sich die Frage nach einer Verl盲ngerung er眉brigt. Mit seiner Entscheidung wendet sich der BFH gegen die Auffassung des BMF. Das Urteil ist immer dann von Bedeutung, wenn der 10.1. auf einen Samstag oder Sonntag f盲llt.