Tanja Traub, Daniel Schwab
Zusammenfassung
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung 枚ffentlicher Gebietsk枚rperschaften und 枚ffentlicher Unternehmen folgt gegenw盲rtig noch keiner einheitlichen Systematik. Sie steckt vielfach noch in den Kinderschuhen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europ盲ischen Kommission weitet nunmehr die Rechenschaftspflichten von Unternehmen 眉ber ihr nachhaltiges Handeln massiv aus. Nichtfinanzielle Informationen sollen in Jahresabschl眉ssen und Lageberichten finanziellen Informationen gleichgestellt werden. Dies bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Rechnungslegung von Kernverwaltungen und 枚ffentlichen Unternehmen. Denn das Handelsrecht, das im Zuge der Umsetzung der CSRD zu novellieren ist, bildet den Rahmen des 枚ffentlichen Rechnungswesens. Vielfach sind die Verweise auf das Handelsrecht in den Rechtsgrundlagen dynamisch ausgestaltet. Mit Blick auf den Adressatenkreis der Rechnungslegung 枚ffentlicher Gebietsk枚rperschaften, vornehmlich das Parlament und die interessierte 脰ffentlichkeit, der sich doch erheblich von den Adressaten der Rechnungslegung von Unternehmen, Gl盲ubigern und Kapitalgebenden, unterscheidet, sollte die 枚ffentliche Hand ihren Gestaltungsspielraum im Regelwerk ausnutzen und die Anforderungen der CSRD nicht vollst盲ndig 眉bernehmen. Die bestehenden Gestaltungsspielr盲ume zeigt dieser Beitrag am Beispiel der Freien und Hansestadt Hamburg auf. Perspektivisch sollte eine auf die Bed眉rfnisse der 枚ffentlichen Hand zugeschnittene Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt werden.
1 Problemstellung und Gang der Untersuchung
Der Gedanke der Nachhaltigkeit ist ein Leitprinzip des Hamburger Haushalts- und Rechnungswesens. Es soll in s盲mtlichen Phasen des Haushaltszyklus 鈥 Planaufstellung, Bewirtschaftung und Abrechnung 鈥 Ber眉cksichtigung finden. Entsprechend legt 搂聽1 Landeshaushaltsordnung (LHO) fest, dass bei der Aufstellung und Ausf眉hrung des Haushaltsplans dem "Prinzip der 枚kologischen, 枚konomischen und sozialen Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen ist".
"Gerade auch 眉ber die Haushalts- und Finanzpolitik k枚nnen wir einen wichtigen Beitrag f眉r mehr Nachhaltigkeit leisten" 鈥 so Hamburgs Finanzsenator Herr Dr. Dressel anl盲sslich der Ausrichtung der st盲dtischen Anlagestrategie auf Nachhaltigkeit.
Den Referenzrahmen f眉r ein nachhaltiges Haushalts- und Rechnungswesen bilden die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG) mit ihren 169 Unterzielen. Aus diesen hat die Stadt Leits盲tze f眉r die Aufstellung des Haushaltsplans abgeleitet.
Die Berichterstattung 眉ber die Nachhaltigkeit im Rahmen der st盲dtischen Rechnungslegung steckt gleichwohl noch in den Kinderschuhen. Der Gesch盲ftsbericht der Stadt Hamburg bietet einen 脺berblick 眉ber verschiedene Nachhaltigkeitsindikatoren, die den einzelnen SDG zugeordnet sind. Sie vermitteln einen Eindruck dar眉ber, ob es der Stadt gelingt, ihre Ziele zu erreichen und ob im Jahresvergleich Fortschritte erzielt werden konnten. Zudem ver枚ffentlichte die Stadt im vergangenen Jahr zum ersten Mal einen Bericht 眉ber den Stand der Umsetzung der Agenda 2030 鈥 Voluntary Local Review (VLR).
Dieses Berichtsinstrument hat sich auf kommunaler Ebene bew盲hrt.
Die j眉ngst auf europ盲ischer Ebene verabschiedete "Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)" hat den Diskussionen um Art und Umfang einer Nachhaltigkeitsberichterstattung im 枚ffentlichen Sektor neuen Auftrieb gegeben. Die Richtlinie soll einen Paradigmenwechsel in der Rechenschaftslegung von Unternehmen bewirken: Sie richtet den Fokus auf nichtfinanzielle Aspekte und nachhaltiges Handeln. Die rechenschaftspflichtigen Unternehmen m眉ssen umfassend Auskunft 眉ber Strategien, Ziele und Ma脽nahmen auf dem Weg hin zu nachhaltigem unternehmerischen Handeln geben. Das nachhaltige Handeln wird auf der Grundlage vorgegebener Kennzahlen gemessen. Dies soll f眉r mehr Transparenz sorgen und zugleich die nichtfinanzielle Berichterstattung aufwerten. Sie soll k眉nftig der "klassischen" Finanzberichterstattung ebenb眉rtig sein.
Die CSRD ist vom Bundesgesetzgeber in nationales Recht umzusetzen. Die einschl盲gigen Paragrafen im Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere 搂聽289 HGB, d眉rften zeitnah novelliert werden.
Das Handelsrecht bildet den Referenzrahmen f眉r die 枚ffentliche Rechnungslegung. Es stellt sich somit die Frage, ob sich die zu erwartende Novellierung des Handelsrechts auch auf die Rechnungslegung 枚ffentlicher Gebietsk枚rperschaften auswirken wird. Dieser Frage geht dieser Beitrag am Beispiel des Jahres- und Konzernabschlusses der Freien und Hansestadt Hamburg nach. Ausgehend von einem kurzen 脺berblick 眉ber die Rechnungslegungs- und Berichtspflichten der Freien und Hansestadt Hamburg werden die Ziele und Adressaten der CSRD benannt. Danach wird das Zusammenwirken von Handelsrecht und 枚ffentlicher Rechnungslegung betrachtet, um die m枚glichen Auswirkungen der CSRD auf die Hamburger Rechnungslegung identifizieren zu k枚nnen. Der Beitrag schlie脽t mit einer Empfehlung f眉r den Umgang mit der CSRD in Hamburg.