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Unternehmensberichterstattung durch CSRD im Wandel


CSRD: Unternehmensberichterstattung im Wandel

Die EU hat bereits zum Gesch盲ftsjahr 2024 eine sowohl qualitative als auch quantitative Ver盲nderung der 2017 eingef眉hrten nichtfinanziellen Erkl盲rung beschlossen. Durch die mit der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) einhergehenden verpflichtenden EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Standards (ESRS) soll die Darstellung verbessert und vergleichbarer werden.

Statt bestimmter kapitalmarktorientierter Unternehmen werden dann zudem ab 2025 auch alle gro脽en Kapitalgesellschaften verpflichtet.聽Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht scheint jedoch nicht rechtzeitig zum 31.12.2024 verabschiedet zu werden, sodass die Erstanwendung 2024 sich verschiebt 鈥 die 眉brigen Termine d眉rften bleiben.聽

Hinweis

Nichtumsetzung der CSRD zum 31.12.2024

Die Nichtumsetzung der CSRD bis zum 31.12.2024 in nationales Recht hat u. a. zur Folge, dass die erste Gruppe der Unternehmen wohl nicht mehr zur Nachhaltigkeitsberichterstattung f眉r 2024 verpflichtet werden kann. Mehr dazu in unseren聽News:

CSRD-Umsetzungsgesetz weiter nicht umgesetzt聽耻苍诲听Konsequenzen einer versp盲teten Umsetzung der CSRD ins HGB

Unternehmensberichterstattung im Umbruch

Die Unternehmensberichterstattung befindet sich in einem Umbruch. Die Tendenz geht dabei weg von der reinen finanziellen Abbildung der Verm枚gens-, Finanz- und Ertragslage hin zu integrierten oder gesonderten Darstellungen von nichtfinanziellen Nachhaltigkeitsfaktoren. Schon bisher haben gro脽e Kapitalgesellschaften im Lagebericht 眉ber die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, wie Informationen 眉ber Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, zu berichten, soweit dies f眉r das Verst盲ndnis des Gesch盲ftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind (