USt: Verpflegungsleistungen in Schulen und Իٲäٳٱn

Das Bayerische LfSt hat eine Information zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Իٲäٳٱn veröffentlicht.

Die bayerische Finanzverwaltung weist daraufhin, dass Verpflegungsleistungen in Schulen und Իٲäٳٱn je nach Organisationsform der Befreiung von der Umsatzsteuer oder dem ermäßigten bzw. dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegen. 

Informationen zum Download

In der  gibt die Finanzverwaltung einen Überblick zu

  • Umsatzsteuerbefreiungen,
  • Umsatzsteuerpflicht und
  • Vorsteuerabzug.

Bayerisches LfSt, Information v. 17.7.2018


Schlagworte zum Thema:  Verpflegung, Umsatzsteuer, Իٲäٳٱ