Aktualisierte Bescheinigungen für energetische ұäܻsanierung

ٱܱäßܲԲ nach § 35c EStG
Eine ٱܱäßܲԲ nach § 35c EStG für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten ұäܻn kommt nur infrage, wenn der Steuerpflichtige eine Bescheinigung vorlegen kann, die vom ausführenden Fachunternehmen ausgestellt wurde und bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 35c EStG erfüllt sind.
Aktualisierte Muster für die Ausstellung von Bescheinigungen
Das BMF hat aktualisierte Muster für die Ausstellung der Bescheinigungen veröffentlicht. Das BMF-Schreiben erläutert die Anwendung von Bescheinigungen nach den neuen Mustern. Zudem werden Erläuterungen ergänzt, welche Aufwendungen förderfähig sind. Die Muster können auf der abgerufen werden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7935
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.123
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.138
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.963
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9226
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.371
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.221
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.739
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.270
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.071
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Anonymes Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung
28.04.2025
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NRW setzt auf KI in der Steuerveranlagung
28.04.2025
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Hessische Steuerfahndung wertet Dubai-Daten aus
25.04.2025
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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
25.04.20252
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Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
24.04.2025
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Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Altfällen
23.04.2025
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Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
23.04.2025
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Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen auf hoher See
22.04.2025
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Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen in NRW
16.04.2025
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Neues Hinweisgeberportal gegen Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein
16.04.2025