Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz

BMF-Schreiben zu Spezial-Investmentfonds geändert
Das aktuelle BMF-Schreiben befasst sich mit Spezial-Investmentfonds und verlängert einige Fristen, die in dem Anwendungsschreiben v. 21.5.2019 (geändert und ergänzt um diverse Schreiben) getroffen wurden. So wird beispielsweise in Rz. 31.2c geregelt, dass bei Kapitalerträgen, die vor dem 1.1.2026 zufließen, nur eine Steuerbescheinigung auszustellen ist, in der sämtliche Anleger des Spezial-Investmentfonds aufzuführen sind. Bei Kapitalerträgen, die nach dem 31.12.2025 zufließen, ist für jeden Anleger des Spezial-Investmentfonds eine Steuerbescheinigung auszustellen.
Weitere Änderungen betreffen die Rz. 31.2d, 31.2e, 31.4 und 31.11.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7935
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.123
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.138
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.963
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9226
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.371
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.221
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.739
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.270
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.071
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Anonymes Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung
28.04.2025
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NRW setzt auf KI in der Steuerveranlagung
28.04.2025
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Hessische Steuerfahndung wertet Dubai-Daten aus
25.04.2025
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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
25.04.20252
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Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
24.04.2025
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Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Altfällen
23.04.2025
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Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
23.04.2025
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Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen auf hoher See
22.04.2025
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Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen in NRW
16.04.2025
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Neues Hinweisgeberportal gegen Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein
16.04.2025