Bayern: Weg zur Baugenehmigung in maximal drei Monaten

Bauen soll in Bayern künftig einfacher und schneller gehen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Landtag am 2.12.2020 die umfassende Reform der Bauordnung beschlossen. Die Neuregelungen treten zum 1.2.2021 in Kraft.
Ein zentraler Punkt ist die sogenannte Genehmigungsfiktion: Baugenehmigungen sollen künftig maximal drei Monate dauern – liegt dann keine Entscheidung vor, gilt ein Antrag automatisch als genehmigt. "Es dauert Vieles viel zu lange", sagte die CSU-Abgeordnete Ulrike Scharf im Landtag. Das werde sich mit der Reform nun ändern.
Zudem sollen neue Regelungen zu Abstandsflächen für neue Gebäude, zum Bauen mit Holz und zur Stellplatzpflicht das Bauen einfacher und günstiger machen.
Neue Bauordnung im Überblick: Bayern will es "den Bauherren so leicht wie möglich" machen
Genehmigungsfiktion
Einer der Hauptpunkte der Novelle: Die Genehmigungsfiktion. Damit sollen Bauvorhaben im Bereich des Wohnungsbaus deutlich schneller genehmigt werden können. "Wir machen es Bauherren so leicht wie möglich. Für die meisten geplanten Wohngebäude gilt künftig: Wenn sich die Baugenehmigungsbehörde drei Monate nach dem Einreichen des Bauantrags nicht meldet oder anders entscheidet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt", erklärte Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer (CSU).
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Auch das ٲԻڱä soll vereinfacht werden. So sieht die neue Bauordnung etwa vor, dass die Abstandsflächen auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert werden – in Gewerbe- und Industriegebieten auch weiter. Der Flächenverbrauch soll so stark zurückgefahren werden. Ein Mindestabstand soll bestehen bleiben, mindestens von drei Metern, und Gemeinden können – wie bisher – auch größere Abstandsflächen in ihrer Satzung festlegen.
Holz als Baustoff
Darüber hinaus wird das Bauen mit Holz erleichtert. Holz soll künftig in allen Gebäudeklassen verwendet werden dürfen. Damit beabsichtigt das Bauministerium nach eigenen Angaben, dass Holz als Baustoff deutlich attraktiver wird und das Bauen dadurch nachhaltiger.
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Außerdem sieht die neue Bauordnung vor, dass die Kommunen die Stellplatzpflicht flexibler regeln können: Alternative Mobilitätskonzepte werden zugelassen.
Dachausbau
Für den Ausbau von Dachgeschossen wird künftig eine Genehmigung nicht mehr nötig sein.
Einbau von Aufzügen
Die Pflicht zum Einbau eines Aufzugs fällt mit der neuen Bauordnung weg, wenn der Aufwand dafür sonst unverhältnismäßig groß wäre.
Gesetzgebungsverfahren: Hintergrund zur Reform der Bayerischen Bauordnung
In der Bayerischen Bauordnung sind das Verfahrensrecht und die Sicherheitsanforderungen an bauliche Anlagen geregelt. Die Bauordnungsnovelle geht zurück auf den Wohnungsgipfel vom 11.9.2019. Berücksichtigt sind zudem Ergebnisse einer Umfrage unter Verbänden des Wohnungsbaus, der Bauwirtschaft und der kommunalen Spitzenverbände sowie einer Expertenanhörung im Bayerischen Landtag am 22.10.2019.
Das Kabinett (Ministerrat) hat die Novelle am 23.6.2020 auf den Weg gebracht, der Landtag hat die umfassende Reform der Bauordnung am 2.12.2020 beschlossen. Die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) soll am 1.2.2021 in Kraft treten.
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