Vermieter kann für Räumung Nachlasspfleger bestellen lassen

Hintergrund: Erben des verstorbenen Mieters sind unbekannt
Der Mieter einer Wohnung ist verstorben, seine Erben sind unbekannt. Um seinen Anspruch auf Rückgabe der Wohnung durchzusetzen, hat der Vermieter beim Nachlassgericht die Bestellung eines Nachlasspflegers beantragt. Das Nachlassgericht hat den Antrag abgelehnt, weil kein Nachlassvermögen vorhanden sei. Hiergegen hat der Vermieter Beschwerde eingelegt.
Entscheidung: Nachlasspfleger kann bestellt werden
Die Beschwerde hat Erfolg. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft, die sich aus §§ 1960, 1961 BGB ergeben, sind erfüllt. Die Erben des Mieters sind unbekannt und dem Vermieter geht es darum, seinen Anspruch auf Rückgabe der Mietsache gegen den Nachlass durchzusetzen.
Der Anordnung einer Nachlasspflegschaft steht auch nicht entgegen, dass kein Nachlassvermögen existiert. Die Nachlasspflegschaft ist anzuordnen, sobald die Voraussetzungen von § 1961 BGB erfüllt sind. Es ist auch nicht erforderlich, dass gegen den Nachlass Zahlungsansprüche erhoben werden sollen. Ein Nachlasspfleger kann auch bestellt werden, damit der Vermieter seinen Anspruch auf Rückgabe der Mietsache geltend machen kann.
Die Bestellung eines Nachlasspflegers muss auch nicht zur Folge haben, dass die Räumung der Wohnung auf Staatskosten erfolgt. Der Nachlasspfleger kann für die unbekannten Erben einen Antrag auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens stellen oder die Dürftigkeitseinrede nach §§ 1990, 1991 BGB erheben.
(KG, Beschluss v. 2.8.2017, 19 W 102/17)
§ 1961 Nachlasspflegschaft auf Antrag
Das Nachlassgericht hat in den Fällen des § 1960 Abs. 1 (unter anderem, wenn die Erben unbekannt sind, Anmerkung der Redaktion) einen Nachlasspfleger zu bestellen, wenn die Bestellung zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet, von dem Berechtigten beantragt wird.
Lesen Sie auch:
BGH: Keine erleichterte Zwangsräumung nach Hausbesetzung
BGH: Vorsicht bei eigenmächtiger Räumung nach Zwangsversteigerung
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
2.039
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.257
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.246
-
Garage richtig nutzen, sonst drohen Bußgelder
998
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
898
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
838
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
770
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
717
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
702
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
663
-
VDIV vergibt Stipendien für Fortbildung
25.04.2025
-
Digitale Strategie für Haus- und WEG-Verwalter
25.04.2025
-
Abrechnungsspitze kann auch teilweise angefochten werden
23.04.2025
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
22.04.2025
-
Wo hohe Nachzahlungen fürs Heizen erwartet werden
17.04.2025
-
Grillen im Mehrfamilienhaus: Was ist erlaubt?
14.04.2025
-
Kein Pardon für bauliche Veränderungen ohne Beschluss
09.04.2025
-
Indexmiete: Urteile zu Klauseln im Mietvertrag
08.04.2025
-
Modernisierung bei Milieuschutz: Hänge-WC ist zulässig
04.04.2025
-
Schlüsseleinwurf beim Vermieter kann Verjährung starten
02.04.2025