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BMF, Schreiben v. 23.7.1986, IV A 2 - S 7100 - 76/86, BStBl I 1986, 432
Inhaltsverzeichnis
A. Vorbemerkung
B. Ums盲tze an den Besteller
C. Lieferung durch den Besteller an den Grundst眉ckseigent眉mer
I. |
Voraussetzungen f眉r die Lieferung im einzelnen
- Verschaffung der Verf眉gungsmacht
- Gesetzlicher Eigentums眉bergang
- Scheinbestandteile
- Wirtschaftliches Eigentum
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II. |
Zeitpunkt der Lieferung
- Sofortige Weiterlieferung
- Weiterlieferung nach Ablauf des Miet- oder Pachtvertrages
- Anzahlungen f眉r eine sp盲tere Weiterlieferung
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III. |
Teile eines Bauwerks |
D. Bauen auf Grundst眉cken von Gesellschaftern und Gesellschaften
E. Bauen auf Grundst眉cken von Ehegatten
I. |
Allgemeines |
II. |
Weiterlieferung bei Entgeltszahlung des Eigent眉mers |
III. |
Keine steuerbare Weiterlieferung, wenn Eigent眉mer keine Zahlung leistet |
F. Steuerfreiheit
I. |
Keine Steuerfreiheit bei sofortiger Weiterlieferung |
II. |
Steuerbefreiung der Weiterlieferung nach Ablauf der Miet- oder Pachtzeit |
G. Vorsteuerabzug
I. |
Vorsteuerabzug beim Besteller
- Allgemeines
- Vorsteuerabzug bei der Weiterlieferung von Teilen eines Bauwerks
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II. |
Vorsteuerabzug des Grundst眉ckseigent眉mers |
III. |
Sp盲tere 脺berf眉hrung in den Unternehmensbereich |
H. Beispiele
- 脺bergang des zivilrechtlichen Eigentums und sofortige Verschaffung der Verf眉gungsmacht
- Verbindung zu einem vor眉bergehenden Zweck (Scheinbestandteile)
- Auseinanderfallen von zivilrechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum
- 脺bergang des zivilrechtlichen einschlie脽lich des wirtschaftlichen Eigentums und sp盲tere Verschaffung der Verf眉gungsmacht
- 脺bergang des zivilrechtlichen Eigentums und sp盲tere nicht steuerbare Lieferung
- 脺bergang des zivilrechtlichen Eigentums und sp盲tere Weiterlieferung
- 脺bergang des zivilrechtlichen Eigentums und sofortige Weiterlieferung eines Geb盲udeteils
- Bebauung eines Gesellschafter-Grundst眉cks durch die Gesellschaft
- Frage der Weiterlieferung des Bauwerks an den Ehegatten-Grundst眉ckseigent眉mer bei Baukosten眉bernahme
- Frage der Weiterlieferung eines Bauwerkteils an den Ehegatten-Grundst眉ckseigent眉mer im Rahmen des Unternehmens oder im nichtunternehmerischen Bereich
- Nichtsteuerbare Weiterlieferung eines Teils des errichteten Bauwerks an den Ehegatten-Grundst眉ckseigent眉mer
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Er枚rterungen mit den obersten. Finanzbeh枚rden der L盲nder gilt beim Bauen auf fremdem Boden folgendes:
A. Vorbemerkung
Bauen auf fremdem Boden liegt vor, wenn der Besteller einer Bauma脽nahme auf dem nicht in seinem oder nicht in seinem alleinigen Eigentum stehenden Grundst眉ck ein Bauwerk errichtet. Unter Bauwerk sind Geb盲ude, Geb盲udeteile und Bauma脽nahmen wie Um-, Aus- oder Einbauten an einem bestehenden Geb盲ude zu verstehen. Voraussetzung ist, da脽 der Besteller nicht Vermittler im umsatzsteuerlichen Sinne ist. F眉r die Frage des Leistungsaustausches, der Steuerbefreiung und des Vorsteuerabzugs ist zu pr眉fen, ob eine Leistung des bauausf眉hrenden Unternehmers an den Besteller, gegebenenfalls eine weitere Leistung des Bestellers an den Grundst眉ckseigent眉mer oder eine unmittelbare Leistung des bauausf眉hrenden Unternehmers an den Grundst眉ckseigent眉mer vorliegt.
B. Ums盲tze an den Besteller
Wird auf einem Grundst眉ck ein Bauwerk errichtet, so ist Leistungsempf盲nger einer Werklieferung (搂 3 Abs. 4 UStG) derjenige, dem die Verf眉gungsmacht daran verschafft worden ist. Dabei kommt es nicht darauf an, wer b眉rgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigent眉mer des Grundst眉cks ist. Eine Lieferung an den Grundst眉ckseigent眉mer liegt nicht schon deshalb vor, weil er das Eigentum am Geb盲ude oder an dem sonstigen Gegenstand der Werklieferung kraft der zivilrechtlichen Vorschriften (搂搂 946, 94 BGB) erlangt hat (BFH-Urteil vom 6.12.1979, BStBl 1980 II S. 279). Leistungsempf盲nger im Sinne von 搂 3 Abs. 1 UStG ist vielmehr der Besteller, der die den Leistungen zugrundeliegenden Auftr盲ge im eigenen Namen erteilt hat und auch zivilrechtlich Vertragspartner geworden ist (BFH-Beschluss vom 13.9.1984, BStBl 1985 II S. 21). Ein Anhaltspunkt hierf眉r kann sein, dass die Rechnung auf ihn ausgestellt ist. Dies gilt grunds盲tzlich auch dann, wenn der Besteller Miteigent眉mer am Grundst眉ck ist. Der Besteller erlangt die Verf眉gungsmacht mit der 脺bergabe des fertiggestellten Bauwerks (vgl. BFH-Urteil vom 26.2.1976, BStBl 1976 II S. 309).
C. Lieferung durch den Besteller an den Grundst眉ckseigent眉mer
Ist dem Besteller die Verf眉gungsmacht an dem auf fremdem Boden errichteten Bauwerk verschafft worden, so ist zu pr眉fen, ob und gegebenenfalls wann er es an den Grundst眉ckseigent眉mer (oder an die Gemeinschaft der Eigent眉mer) weiterliefert und ob die Weiterlieferung unter das Grunderwerbsteuergesetz 蹿盲濒濒迟.
I. Voraussetzungen f眉r die Lieferung im einzelnen
Verschaffung der Verf眉gungsmacht
Voraussetzung f眉r eine Lieferung ist, dass der Besteller der Bauma脽nahme dem Grundst眉ckseigent眉mer die Verf眉gungsmacht daran verschafft (搂 3 Abs. 1 UStG). Hierzu ist erforderlich, da脽 nach dem Willen der Beteiligten der Besteller die Verf眉gungsmacht verliert und er zugleich dem Grundst眉ckseigent眉mer Substanz, W...