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BMF, Schreiben v. 21.8.2020, IV A 4 - S 0316-a/19/10006 :007/IV C 6 - S 2134/19/10007 :003 (DOK 2020/0834574), BStBl I 2020, 1047
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl 2016 S. 3152) ist 搂 146a AO eingef眉hrt worden, wonach seit dem 1. Januar 2020 die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des 搂 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. 搂 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu f眉hrenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu sch眉tzen sind.
Zur Frage der steuerlichen Behandlung der Kosten der Implementierung von TSE und der einheitlichen digitalen Schnittstelle nach 搂 4 KassenSichV gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Er枚rterung mit den obersten Finanzbeh枚rden der L盲nder Folgendes:
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1. TSE
Die aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle bestehenden TSE werden in verschiedenen Ausf眉hrungen angeboten. Das Sicherheitsmodul gibt der TSE dabei ihr Gepr盲ge.
Zu den TSE-Ausf眉hrungen geh枚ren z. B. USB-Sticks oder (micro)SD-Karten. Dar眉ber hinaus werden auch Ausf眉hrungen angeboten, bei denen die TSE in ein anderes Ger盲t, z. B. Drucker oder elektronisches Aufzeichnungssystem, verbaut wird. Schlie脽lich gibt es noch Hardware zur Einbindung mehrerer TSE 眉ber ein lokales Netzwerk (sog. 鈥濴AN-TSE鈥 oder Konnektoren) und sog. Cloud-TSE.
Eine TSE stellt sowohl in Verbindung mit einem Konnektor als auch als USB-Stick, (micro)SD-Card u. 盲. ein selbst盲ndiges Wirtschaftsgut dar, das aber nicht selbst盲ndig nutzbar ist. Die Aufwendungen f眉r die Anschaffung der TSE sind daher zu aktivieren und 眉ber die betriebsgew枚hnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abzuschreiben. Ein Sofortabzug nach 搂 6 Absatz 2 EStG oder die Bildung eines Sammelpostens nach 搂 6 Absatz 2a EStG scheiden mangels selbst盲ndiger Nutzbarkeit aus.
Nur wenn die TSE direkt als Hardware fest eingebaut wird, geht ihre Eigenst盲ndigkeit als Wirtschaftsgut verloren. Die Aufwendungen sind als nachtr盲gliche Anschaffungskosten des jeweiligen Wirtschaftsguts zu aktivieren, in das die TSE eingebaut wurde, und 眉ber dessen Restnutzungsdauer abzuschreiben.
Laufende Entgelte, die f眉r sog. Cloud-L枚sungen zu entrichten sind, sind regelm盲脽ig sofort als Betriebsausgaben abziehbar.
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2. Einheitliche digitale Schnittstelle
Die einheitliche digitale Schnittstelle umfasst die Schnittstelle f眉r die Anbindung der TSE an das elektronische Aufzeichnungssystem sowie die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung f眉r Kassensysteme (DSFinV-K).
Die Aufwendungen f眉r die Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle sind Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsgutes 鈥濼SE鈥.
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3. Vereinfachungsregelung
Aus Vereinfachungsgr眉nden wird es nicht beanstandet, wenn die Kosten f眉r die nachtr盲gliche erstmalige Ausr眉stung bestehender Kassen oder Kassensysteme mit einer TSE und die Kosten f眉r die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller H枚he sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I ver枚ffentlicht.
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Normenkette
EStG 搂 4 Abs. 4
AO 1977 搂 146a
KassenSichV 搂 1 Satz 1
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Fundstellen
BStBl I, 2020, 1047