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BfF v. 16.2.2004, St I 4 - O 1561 - 1/2004, BStBl I 2004, 304
Nachstehend sind die zum 1.1.2004 眉berarbeiteten Vordrucke KG KM, KG 1b, KG 2, KG 4a, KG 4c, KG 4e, KG 7a, KG 7b, KG 7c, KG 93 sowie das Kindergeldmerkblatt abgedruckt.
Zus盲tzlich wird der neue Vordruck KG 6 (Ausbildungsbescheinigung) zur Verf眉gung gestellt.
Ich weise darauf hin, dass aktuelle Versionen s盲mtlicher vom Bundesamt f眉r Finanzen ver枚ffentlichter Vordrucke im Internet unter der Adresse abrufbar sind.
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Anlage 1 Kurzmerkblatt zum Kindergeld 2004
Dieses Merkblatt soll Ihnen einen 脺berblick 眉ber das Kindergeldrecht nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) geben. Fragen 鈥 auch zu kindbezogenen Leistungen (z.B. Orts-/Sozial-/Familienzuschlag) 鈥 beantwortet Ihnen Ihre Familienkasse/Bez眉gestelle.
Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise in Ihrem eigenen Interesse genau durch. 脺berzahlungen bei Wegfall des Kindergeldes und der kindbezogenen Leistungen m眉ssen Sie zur眉ckzahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, 脛nderungen in den Verh盲ltnissen, die f眉r das Kindergeld erheblich sind oder 眉ber die Sie im Zusammenhang mit dem Kindergeld Erkl盲rungen abgegeben haben, unverz眉glich der zust盲ndigen Familienkasse mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht bezieht sich auch auf 脛nderungen in den Verh盲ltnissen solcher Kinder, f眉r die Sie zwar kein Kindergeld beziehen, deren Ber眉cksichtigung als Z盲hlkind aber zu einem h枚heren Anspruch f眉hrt. Sie besteht in vollem Umfang auch dann, wenn Sie und Ihr Kind entscheidungserhebliche Daten (z.B. dessen Eink眉nfte und Bez眉ge, vgl. Punkt 2.2) voneinander getrennt der Familienkasse 眉bermittelt haben. Ein Versto脽 gegen diese Pflicht kann den Tatbestand einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erf眉llen.
1. F眉r alle Kindergeld-Empf盲nger
1.1 Im Rahmen des Familienleistungsausgleichs (seit 1996) wird die Steuerfreistellung eines Einkommensbetrags in H枚he des Existenzminimums Ihres Kindes durch die steuerlichen Freibetr盲ge nach 搂 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag und Freibetrag f眉r den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) oder das Kindergeld bewirkt. Hierf眉r wird Ihnen zun盲chst immer 鈥 soweit die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen 鈥 das Kindergeld laufend monatlich als Steuerverg眉tung gezahlt. Das Finanzamt pr眉ft von Amts wegen bei Ihrer Veranlagung zur Einkommensteuer, ob das Kindergeld die gebotene steuerliche Freistellung bewirkt oder die Freibetr盲ge abzuziehen sind. Die Freibetr盲ge auf Ihrer Lohnsteuerkarte haben nur Bedeutung f眉r die Festsetzung der Kirchensteuer und des Solidarit盲tszuschlages.
1.2 Die Familienkassen des 枚ffentlichen Dienstes sind nur zust盲ndig f眉r die Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes an Berechtigte, die der unbeschr盲nkten Einkommensteuerpflicht unterliegen. Diese Voraussetzung erf眉llen Sie, wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz oder Ihren gew枚hnlichen Aufenthalt haben. Wenn Sie im Ausland wohnen, k枚nnen Sie u.U. auf Antrag als unbeschr盲nkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Beschr盲nkt steuerpflichtige Personen k枚nnen Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitsamt 鈥 Familienkasse 鈥 erhalten.
1.3 Kindergeld wird f眉r alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt; dar眉ber hinaus nur unter besonderen Voraussetzungen (vgl. Punkt 2). Die H枚he des Kindergeldes betr盲gt seit dem Jahr 2002 f眉r Kinder, die im Inland oder in Staaten wohnen, die der EU oder dem EWR angeh枚ren, monatlich
- f眉r das erste, zweite und dritte Kind je 154 Euro,
- f眉r jedes weitere Kind je 179 Euro.
Leben Ihre Kinder im 眉brigen Ausland, besteht nur ausnahmsweise und u. U. in geringerer H枚he ein Anspruch auf Kindergeld. Kindergeld f眉r alle im Ausland 鈥 auch in der EU/im EWR 鈥 lebenden Kinder wird vom Arbeitsamt 鈥 Familienkasse 鈥 festgesetzt.
1.4 Bei nicht verheirateten, getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern wird das Kindergeld demjenigen Elternteil gew盲hrt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Elternteils aufgenommen, erh盲lt das Kindergeld derjenige Elternteil, der ihm die h枚here Unterhaltsrente (Geldleistung) zahlt. F眉r Enkelkinder, die, ohne im Haushalt des Berechtigten aufgenommen zu sein, nur von diesem 眉berwiegend unterhalten werden, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
Neben verheirateten k枚nnen auch unverheiratete, in Lebensgemeinschaft wohnende Eltern bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll, wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Hierdurch kann sich der Anspruch auf Kindergeld und die H枚he des Gesamtanspruches 盲ndern. Im 枚ffentlichen Dienst kann damit eine 脛nderung der kindbezogenen Leistungen verbunden sein.
2. F眉r Kindergeld-Berechtigte mit Kindern 眉ber 18 Jahren
2.1 Ihr Kind wird 眉ber das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres ber眉cksichtigt, wenn es f眉r einen Beruf ausgebildet wird, sich in einer 脺bergangszeit von h枚chstens vier Monaten befindet (z.B. zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, vor und nach dem Wehr- bzw. Zivildienst, einem entsprechenden Ersatzdien...