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BfF v. 7.3.2003, St l 4 - O 1561 - 1/2003, BStBl I 2003, 186
Familienleistungsausgleich; Vordrucke
Nachstehend sind die zum 1.1.2003 umfassend 眉berarbeiteten Vordrucke KG 1b, KG 2, KG 4a, KG 4b, KG 4c, KG 4d, KG 4e, KG 7a, KG 7b, KG 7c, KGKM sowie das Kindergeld Merkblatt abgedruckt.
Ich weise darauf hin, dass aktuelle Versionen s盲mtlicher vom Bundesamt f眉r Finanzen ver枚ffentlichter Vordrucke im Internet unter Adresse http://www.bff-online.de abrufbar sind.
Anlagen 1 鈥 11
Vordrucke KG 1b, KG 2, KG 4a, KG 4b, KG 4c, KG 4d, KG 4e, KG 7a, KG 7b, KG 7c, KGKM (hier nicht enthalten)
Anlage 12
Merkblatt Kindergeld
Stand: Januar 2003
Zu diesem Merkblatt
Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in H枚he des Existenzminimums eines Kindes gezahlt. Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf f眉r Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Soweit das Kindergeld dar眉ber hinaus geht, dient es der F枚rderung der Familien. Im laufenden Kalenderjahr wird zun盲chst das Kindergeld als Steuerverg眉tung gezahlt. Die steuerlichen Freibetr盲ge f眉r Kinder werden beim Abzug der Lohnsteuer grunds盲tzlich nicht ber眉cksichtigt. Bei der Einkommensteuerveranlagung pr眉ft das FA nachtr盲glich, ob durch die Zahlung des Kindergeldes die Steuerfreistellung des Existenzminimums des Kindes auch tats盲chlich erreicht worden ist. Ist dies nicht der Fall, werden die steuerlichen Freibetr盲ge abgezogen und das gezahlte Kindergeld mit der Steuerschuld des Kindergeldberechtigten verrechnet.
Dieses Merkblatt soll Ihnen einen 脺berblick 眉ber den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen zum Kindergeld geben.
Lesen Sie es bitte genau durch, damit Sie 眉ber Ihre Rechte und Pflichten unterrichtet sind. Das Merkblatt kann nat眉rlich nicht auf jede Einzelheit eingehen. Ausf眉hrliche Informationen finden Sie im Internet unter www.arbeitsamt.de.
Das Leistungsinformationssystem (LIS) bietet Ihnen einen umfassenden 脺berblick 眉ber das Kindergeldrecht.
Sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie keine Antwort finden, gibt Ihnen Ihre Familienkasse gerne die gew眉nschte Auskunft. Hier finden Sie im Internet Antworten auf h盲ufig gestellte Fragen zum Thema Kindergeld.
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1. Wer erh盲lt Kindergeld?
Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie
- in Deutschland ihren Wohnsitz oder gew枚hnlichen Aufenthalt haben oder
- im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschr盲nkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.
In Deutschland wohnende Ausl盲nder k枚nnen Kindergeld erhalten, wenn sie eine g眉ltige Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzen. Dies gilt nicht f眉r Staatsangeh枚rige der Europ盲ischen Union sowie des Europ盲ischen Wirtschaftsraumes, deren Rechtsstellung von dem Gesetz 眉ber die allgemeine Freiz眉gigkeit von Unionsb眉rgern geregelt ist (Belgien, D盲nemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Gro脽britannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, 脰sterreich, Portugal, Schweden und Spanien). Sie k枚nnen Kindergeld unabh盲ngig davon erhalten, ob sie eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzen. Das Gleiche gilt f眉r Staatsangeh枚rige Jugoslawiens, Bosnien-Herzegowinas, Mazedoniens, Marokkos, Tunesiens und der T眉rkei auf Grundlage der jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen, wenn sie in Deutschland als Arbeitnehmer arbeitslosenversicherungspflichtig besch盲ftigt sind oder beispielsweise Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld beziehen. Unanfechtbar anerkannte Fl眉chtlinge und Asylberechtigte k枚nnen ebenfalls Kindergeld ab dem Zeitpunkt der Anerkennung erhalten. Saisonarbeitnehmer, Werkvertragsarbeitnehmer und Arbeitnehmer, die von ihrem im Ausland ans盲ssigen Arbeitgeber zur vor眉bergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt worden sind, haben keinen Anspruch auf Kindergeld, selbst wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzen.
Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschr盲nkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, wenn er
- in einem Versicherungspflichtverh盲ltnis zur Bundesanstalt f眉r Arbeit steht oder
- als Entwicklungshelfer oder Missionar t盲tig ist oder
- Rente nach deutschen Rechtsvorschriften bezieht, Staatsangeh枚riger eines Mitgliedstaates des Europ盲ischen Wirtschaftsraumes ist und in einem der Mitgliedstaaten lebt.
Hat der eine Elternteil Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz und der andere nach dem Bundeskindergeldgesetz, geht der Anspruch nach dem Einkommensteuergesetz normalerweise vor.
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2. F眉r welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?
Kindergeld wird f眉r Kinder 鈥 unabh盲ngig von ihrer Staatsangeh枚rigkeit 鈥 gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gew枚hnlich aufhalten. Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europ盲ischen Union oder des Europ盲ischen Wirtschaftsraumes leben. Als Kinder werden ber眉cksichtigt:
- im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandte Kinder, darunter auch angenommene (adoptierte Kind...