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Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, Erlass v. 27.08.2024, VI 3010-S 2240-186
Diese Einkommensteuer-Kurzinformation ersetzt die (interne) Einkommensteuer-Kurzinformation Nr. 2023 /004 vom 7. Juni 2023.
Umfang einer Photovoltaikanlage und Umfang der Steuerbefreiung:
Eine Photovoltaikanlage i. S. d. 搂 3 Nr. 72 EStG ("eine" im mathematischen Sinne) besteht aus Solarmodul(en), Wechselrichter(n) und einem Einspeisez盲hler ("einem" im mathematischen Sinne).
F眉r die Frage, ob die Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage insgesamt steuerfrei nach 搂 3 Nr. 72 EStG sind, ist die Summe der f眉r die jeweiligen Geb盲ude geltenden Leistungsgrenzen ma脽geblich, auf, an oder in denen sich die Photovoltaikanlage befindet.
Beispiel 1:
Auf einer landwirtschaftlichen Hofstelle befinden sich ein Einfamilienhaus, ein Stallgeb盲ude f眉r den Tierbestand und eine Maschinenhalle. Es ist lediglich ein Einspeisez盲hlervorhanden. Die Solarmodule verteilen sich wie folgt:
- Einfamilienhaus 20 kw (peak)
- Stallgeb盲ude 30 kw (peak)
- Maschinenhalle 30 kw (peak)Ergebnis: Die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage (insgesamt 80kw (peak)) sind nach 搂 3 Nr. 72 EStG steuerfrei, da bei geb盲udebezogener Betrachtungsweise die Summe der f眉r die jeweiligen Geb盲ude geltenden Leistungsgrenzen nicht 眉berschritten werden.
Eine Photovoltaikanlage kann nicht teilweise steuerbeg眉nstigt sein.
Abwandlung Beispiel 1:
Auf einer landwirtschaftlichen Hofstelle befinden sich ein Einfamilienhaus, ein Stallgeb盲ude f眉r den Tierbestand und eine Maschinenhalle. Es ist lediglich ein Einspeisez盲hler vorhanden. Die Solarmodule verteilen sich wie folgt:
- Einfamilienhaus 20 kw (peak)
- Stallgeb盲ude 30 kw (peak)
- Maschinenhalle 40 kw (peak) [hier die Abweichung zu Beispiel 1]
Ergebnis: Die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage (insgesamt 90 kw (peak)) sind nicht nach 搂 3 Nr. 72 EStG steuerfrei, da
- ein Einspeisez盲hler vorhanden ist und es sich somit um eine (im mathematischen Sinne) Photovoltaikanlage handelt und
- bei geb盲udebezogener Betrachtungsweise die f眉r die Maschinenhalle geltende Leistungsgrenze von 30 kw (peak) 眉berschritten wird.
Dies gilt auch dann, wenn sich Teile dieser einen Anlage nicht auf, an oder in einem Geb盲ude befinden (z. B. einige Solarmodule auf der Gartenfl盲che). Es wird aber hinsichtlich der Steuerbefreiung nicht beanstandet, wenn sich Solarmodule mit einer installierten kw (peak) Leistung von bis zu 10 % der Gesamtleistung der Photovoltaikanlage nicht auf, an oder in einem Geb盲ude befinden.
Beispiel 2:
Auf einem Einfamilienhaus befinden sich Solarmodule mit 20 kw (peak). Im Nachgang werden weitere Solarmodule im Garten mit einer Leistung von 2 kw (peak) installiert.
Ergebnis:
Die Photovoltaikanlage ist insgesamt nach 搂 3 Nr. 72 EStG steuerfrei. Die im Nachgang installierten Solarmodule im Garten 眉berschreiten nicht 10 % der gesamten auf, an oder in einem Geb盲ude installierten Photovoltaikanlage.
Zur 鈥濴iebhabereipr眉fung鈥:
Dem Sinn und Zweck einer Liebhabereipr眉fung folgend ist abweichend von der Einkommensteuer-Kurzinformation Nr. 2018/23 (zur Bewertung einer Privatentnahme) der eigenverbrauchte Strom mit den Herstellungskosten anzusetzen. Diese werden 眉ber die prognostizierten Gesamtkosten der voraussichtlich erzeugten Gesamtstrommenge in 20 Jahren errechnet.
Beispiel 3:
- prognostizierte Gesamtstrommenge in 20 Jahren: 250.000 kwh
- prognostizierte Betriebsausgaben in 20 Jahren: 30.000 EUR
Im Ergebnis betragen die Herstellungskosten 0,12 EUR/kwh. Bei einem Anteil des nicht eingespeisten
("selbstgenutzten" Stromes i. H. v. 40 % ergibt sich daraus eine f眉r Zwecke der Liebhabereipr眉fung anzusetzende Betriebseinnahme i. H. v. 12.000 EUR 眉ber 20 Jahre, die zus盲tzlich zur Einspeiseverg眉tung zu ber眉cksichtigen ist.
Ber眉cksichtigung eines Betriebsausgaben眉berhanges nach 搂 3c EStG:
In F盲llen, in denen ausschlie脽lich nach 搂 3 Nr. 72 EStG steuerfreie Einnahmen und Entnahmen erzielt werden, sind Betriebsausgaben眉berh盲nge aufgrund der veranlagungszeitraum眉bergreifenden Betrachtung des 搂 3c Abs. 1 EStG nicht zu ber眉cksichtigen. Dies gilt unabh盲ngig vom Inbetriebnahmezeitpunkt der Photovoltaikanlage.
Gehen hinsichtlich der Abzugsf盲higkeit von nachlaufenden Betriebsausgaben bei ab dem Veranlagungszeitraum 2022 steuerfrei gestellten Photovoltaikanlagen Einspr眉che ein, steht zur Erfassung dieser ein neuer Massenrechtsbehelfsgrund in DB-Rb zur Verf眉gung (ID 7559 "Nachlaufende Betriebsausgaben bei PV-Anlagen"). Die Einspr眉che sind ausschlie脽lich unter dem Massenrechtsbehelfsgrund ID 7559 zu erfassen. Zuvor mit einem freien Ruhensgrund gespeicherte Einspr眉che sind umzuspeichern.
Zu der Rechtsfrage sind Hauptsacheverfahren beim FG N眉rnberg (Az. 4 K 1440/23), beim FG M眉nster (Az. 7 K 105/24, 7 K 219/24) und beim Nieders盲chsischen Finanzgericht (Az. 2 K 45/24, 5 K 52/24, 3 K 131/24) anh盲ngig. Mit Zustimmung der Einspruchsf眉hrenden kann im Hinblick auf diese Klageverfahren ein Ruhen des Verfahrens aus Zweckm盲脽igkeitsgr眉nden nach 搂 363 Abs. 2 Satz 1 AO gew盲hrt werden.
Investitionsabzu...