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BMF, Schreiben v. 31.10.2013, IV C 5 - S 2351/09/10002 :002, BStBl I 2013, 1376
Gesetz zur 脛nderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013 (BGBl I S. 285)
Mit dem Gesetz zur 脛nderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013 (BGBl 2013 I S. 285, BStBl 2013 I S. 188) haben sich 脛nderungen zu den Entfernungspauschalen ergeben, die nachfolgend in Fettdruck dargestellt sind. Das BMF-Schreiben vom 3.1.2013 (BStBl 2013 I S. 215) ist mit Wirkung ab 1.1.2014 damit 眉berholt.
Zur Ermittlung der Entfernungspauschalen wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbeh枚rden der L盲nder wie folgt Stellung genommen:
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1. Entfernungspauschale f眉r die Wege zwischen Wohnung und erster T盲tigkeitsst盲tte (搂 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und Absatz 2 EStG) oder f眉r Fahrten nach 搂 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG
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1.1 Allgemeines
Die Entfernungspauschale ist grunds盲tzlich unabh盲ngig vom Verkehrsmittel zu gew盲hren. Ihrem Wesen als Pauschale entsprechend kommt es grunds盲tzlich nicht auf die H枚he der tats盲chlichen Aufwendungen an. Unfallkosten k枚nnen als au脽ergew枚hnliche Aufwendungen (搂 9 Absatz 1 Satz 1 EStG) jedoch neben der Entfernungspauschale ber眉cksichtigt werden (siehe Tz. 4).
Auch bei Benutzung 枚ffentlicher Verkehrsmittel wird die Entfernungspauschale angesetzt. 脺bersteigen die Aufwendungen f眉r die Benutzung 枚ffentlicher Verkehrsmittel den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale anzusetzenden Betrag, k枚nnen diese 眉bersteigenden Aufwendungen zus盲tzlich angesetzt werden (搂 9 Absatz 2 Satz 2 EStG; siehe auch unter Tz. 1.6).
Beispiel 1:
Ein Arbeitnehmer benutzt von Januar bis September (an 165 Arbeitstagen) f眉r die Wege von seiner Wohnung zur 90 km entfernten ersten T盲tigkeitsst盲tte und zur眉ck den eigenen Kraftwagen. Dann verlegt er seinen Wohnsitz. Von der neuen Wohnung aus gelangt er ab Oktober (an 55 Arbeitstagen) zur nunmehr nur noch 5 km entfernten ersten T盲tigkeitsst盲tte mit dem 枚ffentlichen Bus. Hierf眉r entstehen ihm tats盲chliche Kosten in H枚he von (3 脳 70 Euro =) 210 Euro.
F眉r die Strecken mit dem eigenen Kraftwagen ergibt sich eine Entfernungspauschale von 165 Arbeitstagen 脳 90 km 脳 0,30 Euro = 4.455 Euro. F眉r die Strecke mit dem Bus errechnet sich eine Entfernungspauschale von 55 Arbeitstagen 脳 5 km 脳 0,30 Euro = 83 Euro. Die insgesamt im Kalenderjahr anzusetzende Entfernungspauschale i.H.v. 4.538 Euro (4.455 Euro + 83 Euro) ist anzusetzen, da die tats盲chlich angefallenen Aufwendungen f眉r die Nutzung der 枚ffentlichen Verkehrsmittel (210 Euro) diese nicht 眉bersteigen.
Beispiel 2:
Ein Arbeitnehmer benutzt f眉r die Fahrten von der Wohnung zur ersten T盲tigkeitsst盲tte den Bus und die Bahn. Die k眉rzeste benutzbare Stra脽enverbindung betr盲gt 20 km. Die Monatskarte f眉r den Bus kostet 50 Euro und f眉r die Bahn 65 Euro (= 115 Euro).
F眉r das gesamte Kalenderjahr ergibt sich eine Entfernungspauschale von 220 Tagen 脳 20 km 脳 0,30 Euro = 1.320 Euro. Die f眉r die Nutzung von Bus und Bahn im Kalenderjahr angefallenen Aufwendungen betragen 1.380 Euro (12 脳 115 Euro). Da die tats盲chlich angefallenen Kosten f眉r die Benutzung der 枚ffentlichen Verkehrsmittel die insgesamt im Kalenderjahr anzusetzende Entfernungspauschale 眉bersteigen, kann der 眉bersteigende Betrag zus盲tzlich angesetzt werden; insgesamt somit 1.380 Euro.
Ausgenommen von der Entfernungspauschale sind Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbef枚rderung.
F眉r Flugstrecken sind die tats盲chlichen Aufwendungen anzusetzen (BFH vom 26.3.2009, BStBl 2009 II S. 724). Bei entgeltlicher Sammelbef枚rderung durch den Arbeitgeber sind die Aufwendungen des Arbeitnehmers ebenso als Werbungskosten anzusetzen.
F眉r Fahrten zwischen Wohnung und einem sog. 鈥濻ammelpunkt鈥 oder Wohnung und dem n盲chstgelegenen Zugang eines 鈥瀢eitr盲umigen T盲tigkeitsgebiets鈥 gelten die Regelungen der Entfernungspauschale entsprechend. Zu den Voraussetzungen und der Anwendung des 搂 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG im Einzelnen sind Rz. 37 bis 45 des BMF-Schreibens zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts vom 30.9.2013, BStBl 2013 I S. 鈥 zu beachten.
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1.2 H枚he der Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale betr盲gt 0,30 Euro f眉r jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster T盲tigkeitsst盲tte. Die Entfernungspauschale gilt bei der Nutzung von Flugzeugen nur f眉r die An- und Abfahrten zu und von Flugh盲fen.
Die anzusetzende Entfernungspauschale ist wie folgt zu berechnen:
Zahl der Arbeitstage 脳 volle Entfernungskilometer 脳 0,30 Euro.
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1.3 H枚chstbetrag von 4.500 Euro
Die anzusetzende Entfernungspauschale ist grunds盲tzlich auf einen H枚chstbetrag von 4.500 Euro im Kalenderjahr begrenzt. Die Beschr盲nkung auf 4.500 Euro gilt
- wenn der Weg zwischen Wohnung und erster T盲tigkeitsst盲tte mit einem Motorrad, Motorroller, Moped, Fahrrad oder zu Fu脽 zur眉ckgelegt wird,
- bei Benutzung eines Kraftwagens f眉r die Teilnehmer an einer Fahrgemeinschaft und zwar f眉r die Tage, an denen der Arbeitnehmer seinen eigenen...